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654/X. - Bebauungsplan Nr. 3-148-2 für den Bereich Schürkamp im Ortsteil Rindern


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer654/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 3-148-2 für den Bereich Schürkamp im Ortsteil Rindern bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat die Einleitung des Verfahrens und den Beschluss der Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 3-148-2 für den Bereich Schürkamp im Ortsteil Rindern am 21.12.2016 beschlossen. Die Offenlage hat in der Zeit vom 01.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.02.2017 um Stellungnahme gebeten.
Die eingereichten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind als Anlage der Drucksache beigefügt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist es zu keiner Änderung der Planzeichnung gekommen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf einer nicht mehr genutzten Spielplatzfläche die Realisierung einer Einfamilien- oder Doppelhausbebauung zu ermöglichen und somit der Nachverdichtung gerecht zu werden. Das Plangebiet liegt derzeit im Bebauungsplan Nr. 3-148-1 für den Bereich Schürkamp / Hohe Straße / Keekener Straße (K3) im Ortsteil Rindern, der am 03.07.1993 Rechtskraft erlangt hat. Der derzeitig rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz vor. Mit diesen Baurecht ist eine andere Nutzung nicht möglich, daher soll nun das Baurecht geändert werden.

Die Prüfung des Grundstücks hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle städtebaulich verträglich ist. Durch die getroffenen Festsetzungen bleibt die Grundidee der Planung gewahrt. Die Ausweisung einer weiteren Baufläche entspricht einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und trägt zur Innenentwicklung bei und ist daher aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 654 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 3-148-2 für den Bereich Schürkamp im Ortsteil Rindern bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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