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827/X. - Bebauungsplan Nr. 3-152-4 für den Bereich Hermannstaße im Ortsteil Rindern


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer827/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3-152-4 für den Bereich Hermannstraße im Ortsteil Rindern gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 20.12.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-152-4 einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 04.01.2018 bis einschließlich 22.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 22.12.2017 um Stellungnahme gebeten worden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-152-4 für den Bereich Hermannstraße im Ortsteil Rindern ist die die planungsrechtliche Absicherung des Bestandes. Zur Zeit sieht der Bebauungsplan 3-152-1 dort ein Reines Wohngebiet vor, was die bereits vorhandenen Nutzungen wie eine Physiotherapie-Praxis und eine Zahnarztpraxis nicht zulassen würde. Im westlich angrenzenden Bereich der Hermannstraße ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 3-152-3 ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen worden. Gegenüber des betrachteten Bereichs befindet sich entlang der Hermannstraße ein Bebauungsplan, der ein Besonderes Wohngebiet festsetzt, da sich hier eine Arztpraxis befindet.
Die vorhandenen Nutzungen zeigen, dass der Bereich faktisch ein Allgemeines und kein Reines Wohngebiet ist. Diese Mischung von Wohnen mit ergänzenden Funktionen entspricht den Stadtentwicklungszielen und stärkt den Ortsteil und soll daher auch planungsrechtlich gefördert werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Bereich südlich der Hermannstraße straßenbegleitend bis zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-152-3 im Westen und der Hohen Straße im Osten als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Die neuen Baufenster orientieren sich in der Tiefenentwicklung an den bestehenden Bestandsgebäuden. Es wird analog zum Bebauungsplan Nr. 3-152-1 eine Zweigeschossigkeit festgesetzt. Auch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) werden von dem Bebauungsplan übernommen. Im gesamten Plangebiet wird die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf zwei begrenzt, um eine zu starke Verdichtung zu vermeiden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die in Kopie der Drucksache angehängt sind. Grundsätzliche Änderungen haben sich bislang nicht ergeben.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.03.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 827 /X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 3-152-4 für den Bereich Hermannstraße im Ortsteil Rindern gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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