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924/X. - Bebauungsplan Nr. 3-283-0 für den Bereich Drususdeich/ Kerkpad im Ortsteil Rindern


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer924/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 3-283-0 für den Bereich Drususdeich/ Kerkpad im Ortsteil Rindern bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3-283-0 für den Bereich Drususdeich/ Kerkpad im Ortsteil Rindern am 05.04.2017 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 18.04.2017 bis einschließlich 05.05.2017 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2017 um Stellungnahme gebeten. Am 08.06.2017 wurde vom Rat der Stadt Kleve die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen. Nun umfasst der Geltungsbereich im Osten zusätzliche Wohnbauflächen. Der Rat hat am 11.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Da es von Seiten des Antragstellers noch Anregungen gegeben hat, wurde der erneute Beschluss der Offenlage am 20.12.2017 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit zwischen dem 23.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 19.07.2018 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die Voraussetzungen für ein Altenheim zu schaffen und so die soziale Infrastruktur in Rindern in einer angepassten Weise zu erweitern sowie die vorhandene Wohnstruktur städtebaulich sinnvoll zu sichern. Der Investor des Altenheims konnte sich verschiedene Möglichkeiten der Bebauung vorstellen. Daher wurden in der frühzeitigen Beteiligung zwei Möglichkeiten der Bebaubarkeit zur Diskussion gestellt. Es hat sich gezeigt, dass mit einer zweigeschossigen Bebauung ein geringerer Versiegelungsgrad möglich wird und so eine größere Grünfläche entsteht, in deren Gestaltung die vorhandenen Bäume integriert werden können. Daher wurde im weiteren Verfahren diese Variante verfolgt.
Das Altenheim wurde als Gemeinbedarfsfläche, die weiteren Wohngebäude als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In die Gemeinbedarfsfläche ist ein Baufenster mit Höhenfestsetzungen aufgenommen worden.
Um so viele Bestandsbäume wie möglich zu erhalten, wurde eine Festsetzung zur Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen aufgenommen. Somit sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm außerhalb der Baufenster geschützt.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 13.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Gietemann teilt mit, dass die SPD Fraktion den Bebauungsplanentwurf zur Errichtung eines Seniorenheims begrüße und dass sie dem zustimmen werde.

StV Dr. Meyer-Wilmes bedankt sich für den Schutz der angrenzenden Bäume.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr.924/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 3-283-0 für den Bereich Drususdeich/ Kerkpad im Ortsteil Rindern bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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