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346/X. - Bebauungsplan Nr. 4-018-2 für den Bereich Erikastraße/ Braustraße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer346/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 4-018-2 für den Bereich Erikastraße/ Braustraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 09.09.2015 beschlossen, dass Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-018-2 für den Bereich Erikastraße/ Braustraße im Ortsteil Materborn einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Eckbereich der Straßen Braustraße und Erikastraße soll der Bebauungsplan so verändert werden, dass eine nachhaltige sowie städtebaulich sinnvolle Bebauung möglich ist. Insbesondere wird das Baufenster in Richtung Straße verschoben, so kann der Gartenbereich besser genutzt werden und weiterhin Mehrfamilienhäuser entstehen. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

In der Zeit vom 29.09.2015 bis 02.11.2015 einschließlich erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.

Während der Offenlage ist eine Stellungnahme eingegangen, in welcher die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise angeregt wird. Derzeit setzt der Bebauungsplanentwurf eine offene Bauweise fest. Der Geltungsbereich liegt in direkter Nähe des Ortsteilkerns von Materborn, ebenso liegt direkt südlich des Geltungsbereichs die Mehrzweckhalle Materborn sowie die Hauptschule Materborn. Diese Strukturen weisen ebenfalls eine geschlossene Bauweise auf, daher bestehen keine städtebaulichen Bedenken gegen eine Änderung des Baurechts.

Da die Änderungen der Planinhalte die Grundzüge der Planung ändert, ist eine erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 4-018-2 für den Bereich Erikastraße/ Braustraße notwendig.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen während der Offenlage hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zum erneuten Auslegungsbeschluss zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Kumbrink beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
StV. Tekath meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Auf Grundlage des vom Technischen Beigeordneten Rauer erläuterten geänderten Planentwurfs beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den Bebauungsplan Nr. 4-018-2 für den Bereich Erikastraße/ Braustraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass das Baufenster geteilt worden sei. Planungsgrundlage für die Offenlage sei der geänderte Plan, der auch heute aushänge.

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