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438/X. - Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahren und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer438/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4-025-1 für den Bereich Querallee/ Materborner Allee/ Delfter Straße/ Sackstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


An der Delfter Straße beabsichtigt ein privater Investor Wohnraum zu schaffen. Dieses Vorhaben ist nicht konform mit dem für diesen Bereich am 25.04.1984 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 4-025-1.
Der Bebauungsplan Nr. 4-025-1 weist für dieses Grundstück sowie für die östlich und südlich angrenzende Bebauung entlang der Delfter Straße bzw. Genneper Straße ein Mischgebiet aus. Laut Festsetzung sind die grundsätzlich in einem Mischgebiet zulässigen Wohnnutzungen im betroffenen Nutzungsgebiet 2 unlässig, ausnahmsweise sind hier nur sog. Betriebsleiterwohnungen zulässig.

Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 4-025-1 hinsichtlich verträglicher Wohnnutzungen zu überprüfen. Es kann festgehalten werden, dass im westlichen Teilbereich des Bebauungsplans, im Nutzungsgebiet 1 Wohnen uneingeschränkt möglich ist. Das Nutzungsgebiet Nr. 2 östlich der Genneper Straße schränkt die Möglichkeit zur Errichtung von Wohnraum wie erläutert ein.
Diese Festsetzung ist im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet (Nutzungsgebiet 3) zu sehen. Seinerzeit sollte so dem Gedanken der Anordnung von Gewerbebetrieben und dazugehörigen Wohnungen Rechnung getragen werden.

Jedoch ist diese Festsetzung nach verschiedenen Urteilen nicht mehr zulässig. Dies bedeutet, dass in einem Mischgebiet keine räumliche Unterteilung zwischen Wohnen und nichtstörendem Gewerbe getroffen werden darf, da sonst der Charakter eines Mischgebietes nicht aufrecht erhalten bleiben kann. Ob ein Gewerbe verträglich mit Wohnen ist oder nicht, muss dann im bauordnungsrechtlichen Verfahren durch Gutachten geklärt werden. Bei der Genehmigung einer Wohnnutzung könnten die ansässigen Betriebe eingeschränkt werden, da dann die sensible Wohnnutzung zu schützen ist.

Ziel des Bebauungsplans ist es, das Gewerbegebiet und seine ansässigen Betriebe zu schützen und den Bebauungsplan an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen. Deshalb wird das Mischgebiet im Nutzungsgebiet 2 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert. Mit dieser Festsetzung werden die vorhandenen Betriebe planungsrechtlich abgesichert und eine Wohnnutzung ausgeschlossen.

Die Anpassung in diesem Bereich sieht die Verwaltung als sinnvoll an und empfiehlt daher die Einleitung des Verfahrens.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 10 und Nr. 11 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen Nr. 437/ X. und Nr. 438/ X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksachen Nr. 437/X. und Nr. 438/ X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4-025-1 für den Bereich Querallee/ Materborner Allee/ Delfter Straße/ Sackstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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