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1084/X. - Bebauungsplan Nr. 4-076-1 für den Bereich Grüner Ring / Annabergstraße, Bebauungsplan Nr. 4-076-4 für den Bereich Grüner Ring und Bebauungsplan Nr. 4-076-5 für den Bereich Marienschule / Königsallee im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1084/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 4-076-1 für den Bereich Grüne Ring / Annabergstraße, des Bebauungsplans Nr. 4-076-4 für den Bereich Grüner Ring und des Bebauungsplans Nr. 4-076-5 für den Bereich Marienschule / Königsallee im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 4-076-1 für den Bereich Grüne Ring / Annabergstraße, den Bebauungsplan Nr. 4-076-4 für den Bereich Grüner Ring und den Bebauungsplan Nr. 4-076-5 für den Bereich Marienschule / Königsallee im Ortsteil Materborn gem. §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Im Zuge eines Gerichtsverfahrens wurde der Bebauungsplan Nr. 4-076-2 rechtlich überprüft. Dabei stellte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am 13.05.2019 fest, dass der Bebauungsplan aus dem Jahre 1992 aufgrund eines formalen Fehlers nie rechtsverbindlich war. Das hat zur Folge, dass der Bebauungsplan Nr. 4-076-2 sowie die dazugehörigen 11 vereinfachten Änderungen nicht angewendet werden können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-076-2 liegt somit wieder im unbeplanten Innenbereich entsprechend des § 34 Baugesetzbuch ohne Regelung durch eine Satzung.
Die Bebauungspläne 4-076-1, 4-076-4 und 4-076-5 betrifft diese Entscheidung nicht, da die Bebauungspläne in einem eigenständigen Verfahren aufgestellt wurden. Sie sind jedoch in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang. Daher sollte bei einer notwendigen Neuregelung durch den Wegfall des Bebauungsplans Nr. 4-076-2, der gesamte Bereich zwischen Kuhstraße im Norden, dem Treppkesweg im Süden, der Annabergstraße im Osten und der Moränenhöhe im Westen im Ganzen und aufeinander abgestimmt überplant werden. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen neuen Bebauungsplan (Nr. 4-338-0) aufzustellen und die Bebauungspläne 4-076-1, 4-076-4 und 4-076-5 in einem gemeinsamen Verfahren aufzuheben.
Die Verwaltung schlägt vor, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Ein qualifizierter Bebauungsplan weist mindestens die Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen auf. Sollten die Mindestfestsetzungen nicht vorhanden sein, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Hier soll nun ein einfacher Bebauungsplan mit wenigen Festsetzungen beschlossen werden. für den Geltungsbereich wird die Steuerungsmöglichkeit über einen einfachen Bebauungsplan als ausreichend erachtet, da das Gebiet nahezu vollständig bebaut ist und dahereine ausreichende Vorprägung vorhanden ist, die nachfolgende Bauvorhaben als richtungsweisend berücksichtigen müssen.
Ziel der Aufhebung ist es daher, eine flexible Bauweise zu ermöglichen ohne das sich das Gebiet grundsätzlich verändern kann. Die Vorgaben durch das Einfügungsgebot und dem einfachen Bebauungsplan bieten die Sicherung der prägenden Wohnstruktur und eine gewisse Flexibilität bei potenziellen neuen Bauvorhaben.
Aus städtebaulichen Gründen wird die Aufhebung der Bebauungspläne empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachk. Bürger Dr. Merges nimmt an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1084/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 4-076-1 für den Bereich Grüner Ring / Annabergstraße, des Bebauungsplans Nr. 4-076-4 für den Bereich Grüner Ring und des Bebauungsplans Nr. 4-076-5 für den Bereich Marienschule / Königsallee im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 4-076-1 für den Bereich Grüner Ring / Annabergstraße, den Bebauungsplan Nr. 4-076-4 für den Bereich Grüner Ring und den Bebauungsplan Nr. 4-076-5 für den Bereich Marienschule / Königsallee im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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