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588/X. - Bebauungsplan Nr. 4-166-1 für den Bereich Sandweg/ Annabergstraße/ Talstraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer588/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-166-1 für den Bereich Sandweg/ Annabergstraße/ Talstraße im Ortsteil Materborn zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-166-0 für den Bereich Königsallee/ Sandweg/ Annabergstraße im Ortsteil Materborn und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Materborn 3 einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Für den Bereich Sandweg im Ortsteil Materborn ist ein Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans eingegangen.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück (Flurstück 27, Flur 38, Gemarkung Materborn) im hinteren Bereich ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Nach der Überprüfung des Antrages und der Umgebung schlägt die Verwaltung eine Vergrößerung des Geltungsbereichs vor.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-166-1 umfasst einen Teilbereich des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4-166-0 für den Bereich Königsallee/ Sandweg/ Annabergstraße im Ortsteil Materborn. Der Bebauungsplan Nr. 4-166-0 hat am 13.12.1995 Rechtskraft erlangt. Zusätzlich umfasst der Geltungsbereich auch Flächen vom Bebauungsplan Materborn 3, dieser ist seit dem 26.04.1969 rechtskräftig.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 4-166-0 weist für das Grundstück derzeit ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit großen überbaubaren Flächen für Mehrfamilienhäuser aus, welche in zweigeschossiger offener Bauweise bebaut werden können. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,6. Im Osten weist der Bebauungsplan ein Reines Wohngebiet (WR) mit vier kleineren überbaubare Flächen in einer eingeschossigen Bauweise aus. Es sind Einzelhäuser, eine offene Bauweise sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Die Bestandsgebäude sind in ihrer Bauweise planungsrechtlich abgesichert.

Der Bebauungsplan Materborn 3 weist ein WA mit einer zwingenden Bebauung parallel zum Sandweg aus. Zusätzlich ist eine zweigeschossige, offene Bauweise festgesetzt.

Ziel der Änderung ist es, weitere Bauflächen auszuweisen und somit die Innenentwicklung zu unterstützen. Um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen, wird insgesamt ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und die vorhandenen Baufenster maßvoll verändert und verschoben. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie der topographischen Gegebenheiten werden maximal ein, beziehungsweise im südlichen und innen liegenden Bereich des Plangebiets maximal zwei Vollgeschosse ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 bei einer Zweigeschossigkeit begrenzt. Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl im Bereich der maximalen Eingeschossigkeit ist nicht notwendig. Weiterhin bleibt die Festsetzung der offenen Bauweise im gesamten Geltungsbereich bestehen. Die Änderung ist an dieser Stelle städtebaulich verträglich und dient einer behutsamen Nachverdichtung im Innenbereich.

Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, diese brach liegende Fläche einer gelungenen Entwicklung zuzuführen. Daher wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4-166-1 im beschleunigten Verfahren empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Kumbrink erkundigt sich, warum nur ein Teilbereich beplant werde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass für den weiteren Bereich bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan bestehe.

Stadtverordnete Fuchs erkundigt sich, warum hier Mehrfamilienhäuser und keine Einfamilienhäuser / Doppelhäuser ausgewiesen seien.

Technische Angestellte Rohwer erläutert, dass dieser Bereich nicht zu sehr verdichtet werden solle. Man habe die Baufenster zunächst flexibel ausgewählt und eine Reduzierung der Wohneinheiten (maximal 2), sowie teilweise eine Eingeschossigkeit festgelegt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig mit einer Enthaltung, so wie in der Drucksache 588/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-166-1 für den Bereich Sandweg/ Annabergstraße/ Talstraße im Ortsteil Materborn zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-166-0 für den Bereich Königsallee/ Sandweg/ Annabergstraße im Ortsteil Materborn und zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Materborn 3 einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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