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853/X. - Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer853/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-231-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für das Plangebiet liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt neun Wohneinheiten vor. Das bestehende Gebäude würde dazu abgerissen. Das Vorhaben liegt an der Kapellenstraße im Ortsteil Materborn. Die Kapellenstraße gehört zum Ortskern von Materborn und ist durch zweigeschossige Gebäude sowie Wohnen und auch Infrastruktur geprägt.

Aktuell wird der Bereich durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4-213-0 planungsrechtlich geregelt, der im Jahre 1995 Rechtskraft erlangt hat. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Allgemeines Wohngebiet fest. Für die Bebauung entlang der Kapellenstraße ist eine Zweigeschossigkeit mit offener Bauweise festgelegt.

Die geplante Vorhaben entspricht nicht dem rechtkräftigen Bebauungsplan, eine Genehmigung ist nur durch eine Änderung der Festsetzungen möglich. Ziel des Bebauungsplan ist es, eine städtebaulich sinnvolle Verdichtung für den Ortskern voranzutreiben und dem Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Das Vorhaben ist städtebaulich verträglich und entspricht den vorhandene städtebaulichen Strukturen und somit auch der städtebaulichen Zielsetzung.

Um die Planung unterstützen zu können wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 4-213-0 zu ändern und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-213-1 einzuleiten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.04.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 853 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 16.05.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-231-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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