Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1013/X. - Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1013/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 16.05.2018 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Zeitgleich wurde auch die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage fand vom 25.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplan ist es, eine städtebaulich sinnvolle Verdichtung für den Ortskern voranzutreiben. Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Planung eines Mehrfamilienhauses im Geltungsbereich mit insgesamt neun Wohneinheiten. Dieses Vorhaben ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig. Das Vorhaben ist städtebaulich verträglich und entspricht den vorhandene städtebaulichen Strukturen und somit auch der städtebaulichen Zielsetzung.

Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 24.01.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1013/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 30.01.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 06.02.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-213-1 für den Bereich Kapellenstraße im Ortsteil Materborn bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

nach oben