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235/X. - Bebauungsplan Nr. 4-221-4 für den Bereich Dorfstraße/ Burg Ranzow im Ortsteil Materborn


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer235/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 4-221-4 für den Bereich Dorfstraße/ Burg Ranzow im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 25.02.2015 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-221-4 für den Bereich Dorfstraße/ Burg Ranzow im Ortsteil Materborn einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.04.2015 bis 05.05.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.04.2015 um ihre Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen und die Stellungnahme der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Das Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen zur hl. Maria an der Dorfstraße beabsichtigt, den Kindergarten, der sich jetzt an der Dorfstraße 65 befindet, auf die gegenüberliegende Seite der Dorfstraße zu verlagern. Geplant ist im Zuge der Verlagerung auch die Vergrößerung des Kindergartens. Die Verlagerung sowie Vergrößerung des Kindergartens ist aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen.

Im Bebauungsplanentwurf wurden drei Ausgleichsflächen festgesetzt. Um eine sinnvolle Ausnutzung auch der Verkehrsfläche sicherzustellen, wurde für die östliche Ausgleichsfläche aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Somit gelten die alten Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 4-221-3 wieder. Die zusätzlichen Bauflächen werden über interne Ausgleichsmaßnahmen und über das Ökokonto erstattet. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4-221-3 setzt für diesen Bereich ein reines Wohngebiet mit zwei Geschossen und offener Bauweise fest. Zusätzlich sind nur Einzelhäuser zulässig.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.05.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau-und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 235/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.06.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 17.06.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 4-221-4 für den Bereich Dorfstraße/ Burg Ranzow im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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