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623/X. - Bebauungsplan Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße/ Kapellenstraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung

Vorlagennummer623/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße/ Kapellenstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Die ehemalige Kirmesfläche in Materborn wird derzeit nicht dauerhaft genutzt. Zwischenzeitlich wird die Fläche als Schlafplatz für die Kirmesschausteller genutzt, die eigentliche Kirmes findet nicht mehr auf dieser Fläche statt. Die städtische Fläche soll nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da die umliegende Nutzung durch Wohnen geprägt ist und die Infrastruktur im Ortskern Materborn sehr gut ist, soll nun auch diese Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Der Fachbereich 61 hat das Anliegen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem Bereich eine weitere Bebauung verträglich ist. Im Zuge dessen wird der umgrenzende Bereich in die Entwicklung mit einbezogen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine aufgelockerte Bebauung im Ortskern von Materborn zu ermöglichen. Es wird daher eine allgemeines Wohngebiet, wie in der direkten Umgebung prägend, festgesetzt. Zusätzlich soll das Gebiet durch Festsetzungen der Geschossigkeit, der Wohneinheiten sowie der Grundflächenzahl genauer definiert und weitere unerwünschte Nutzungen untersagt werden. Der Flächennutzungsplan entspricht diesem Ziel, daher wird der Bebauungsplan aus dem aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt. Erschlossen wird das Plangebiet durch die Straßen Kapellenstraße sowie Dorfstraße.

Um in Materborn bedarfsorientierte Bebauung im Ortskern zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen. Grundsätzlich ist der o. g. Bereich für eine Bebauung für Wohnzwecke geeignet, da es sich im vorliegenden Fall um eine Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung im Ortsteil Materborn handelt. Dem im Stadtentwicklungskonzept allgemein formulierten Ziel, die Stadt von "Innen nach Außen" zu entwickeln, sowie dem Ziel, den dörflichen Charakter der Ortsteile zu wahren, wird entsprochen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 16.03.2017
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Ricken erkundigt sich, was mit den Flächen im Bereich der Burg Ranzow vorgesehen sei und wie die Verwaltung dazu stehe.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, die Flächen seien nicht im Eigentum der Stadt Kleve, so dass keine Möglichkeit bestehe Baugebote auszusprechen. Die Verwaltung könne beauftragt werden, mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, um deren planerischen Absichten abzufragen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei zwei Enthaltungen, so wie in der Drucksache Nr. 623 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.03.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.04.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße/ Kapellenstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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