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1037/X. - Bebauungsplan Nr. 4-334-0 für den Bereich Florastraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1037/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-334-0 für den Bereich Florastraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 4-334-0 für den Bereich Florastraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Im Bereich der Florastraße im Ortsteil Materborn liegt im Innenbereich ein Spielplatz. Der Spielplatz soll nun verkleinert werden, eine Entwidmung der weiteren Fläche wurde bereits durchgeführt. Die nun brachfallende Fläche soll als Wohnbauland entwickelt werden. In dem Bereich existiert derzeit kein Bebauungsplan, daher liegt die Fläche im ungeplanten Innenbereich. Jedoch weist die Fläche kein Baurecht aus, somit soll nun ein Baurecht geschaffen werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, ein städtebaulich sinnvolles Baurecht zu schaffen. Da der Bereich ausschließlich durch Einfamilienhäuser geprägt ist und auch die Erschließung nicht optimal ist, soll dieser Innenbereich durch Einfamilienhäuser verträglich weiter verdichtet werden.

Der Spielplatz ist derzeit durch die Florastraße selber und durch zwei Fuß-und Radwege im Norden und im Süden erschlossen. Die Fuß-und Radwege weisen jeweils eine Breite von lediglich 2,50 m auf, so dass diese nicht als Erschließung genutzt werden kann. Die Erschließung muss somit über die Florastraße erfolgen. Die Florastraße selber ist eine Anliegerstraße mit einer Wendeanlage im westlichen Bereich. In der neuen Erschließungsstraße wird keine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge errichtet, die Müllabholung erfolgt in der Wendeanlage der Florastraße. Der Bebauungsplan sieht im Norden eine Ver- und Entsorgungsfläche vor.

Der verkleinerte Spielplatz bleibt im nördlichen Bereich bestehen und wird als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Im weiteren südlichen Bereich wird ein Allgemeines Wohngebiet mit einer offenen eingeschossigen Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird entsprechend der Baunutzungsverordnung mit 0,4, die maximale Außenwandhöhe analog zu den Vorgaben der Gestaltungssatzung mit 4,25 m festgesetzt.


Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bereich mit einem Bebauungsplan zu überplanen und so eine harmonische Verdichtung zu unterstützen. Der Geltungsbereich soll - wie als städtebauliches Ziel formuliert - als Allgemeines Wohngebiet sowie als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019
Wortbeitrag:
Technischer Angestellter Posdena erläutert die Drucksache.

StV Schnütgen weist daraufhin, dass die besprochene Wegeverbindung (Fußweg) erkennbar sein müsse.

Erster Beigeordneter/Stadtkämmerer Haas bestätigt, dass der Weg vorhanden sei, mit im Plan aufgeführt werde und dieses im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werde.

StV Kumbrink von der SPD-Fraktion beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
Bezug nehmend auf die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses stellt Tariflich Beschäftigter Posdena zwei Varianten für die gewünschte Wegeverbindung vor. Die Verwaltung favorisiere Variante 2. Auf Nachfrage von StV. Gebing teilt er mit, dass eine parallele Wegführung in Gänze eine größere Versiegelungsfläche bedeuten würde.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Variante drei zur als Fußweg zu errichtenden Wegeverbingung beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-334-0 für den Bereich Florastraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 4-334-0 für den Bereich Florastraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer stellt die drei Varianten für die gewünschte Wegeverbindung vor und weist darauf hin, dass eine der drei Varianten Bestandteil der Offenlage sein sollte, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hätten, Stellungnahmen abzugeben.

Die SPD-Fraktion spricht sich für die Variante zwei, die übrigen Fraktionen und StV. Fuchs sprechen sich für die Variante drei aus.

Bürgermeisterin Northing lässt über die Drucksache mit der Ergänzung um die Variante drei abstimmen.

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