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1082/X. - Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1082/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Im Zuge eines Gerichtsverfahrens wurde der Bebauungsplan Nr. 4-076-2 rechtlich überprüft. dabei stellte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am 13.05.2019 fest, dass der Bebauungsplan aus dem Jahre 1992 aufgrund eines formalen Fehlers nie rechtsverbindlich war. Das hat zur Folge, dass der Bebauungsplan Nr. 4-076-2 sowie die dazugehörigen 11 vereinfachten Änderungen nicht angewendet werden können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-076-2 liegt somit wieder im unbeplanten Innenbereich entsprechend des § 34 Baugesetzbuch ohne Regelung durch eine Satzung. Im unbeplanten Innenbereich muss sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hierbei ergeben sich durch den §34 BauGB keine Vorgaben oder Einschränkungen hinsichtlich der Wohneinheiten.
Die Bebauungspläne 4-076-1, 4-076-4 und 4-076-5 betrifft diese Entscheidung nicht, da die Bebauungspläne in einem eigenständigen Verfahren aufgestellt wurden. Um jedoch eine einheitliche Regelung für den gesamten Bereich zu schaffen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen neuen Bebauungsplan für den Geltungsbereich aufzustellen und die Bebauungspläne 4-076-1, 4-076-4 und 4-076-5 in einem einständigen Verfahren aufzuheben.
Die Verwaltung schlägt vor, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Ein qualifizierter Bebauungsplan weist mindestens die Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen auf. Sollten die Mindestfestsetzungen nicht vorhanden sein, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Hier soll nun ein einfacher Bebauungsplan mit wenigen Festsetzungen beschlossen werden. für den Geltungsbereich wird die Steuerungsmöglichkeit über einen einfachen Bebauungsplan als ausreichend erachtet, da das Gebiet nahezu vollständig bebaut ist und daher eine ausreichende Vorprägung vorhanden ist, die nachfolgende Bauvorhaben als richtungsweisend berücksichtigen müssen.

Ziel der Aufstellung ist es daher, die vorhandene Struktur zu sichern, den Charakter des Wohngebietes zu schützen und eine flexible Bauweise zu ermöglichen. Daher sollen in dem einfachen Bebauungsplan nur ein Allgemeines Wohngebiet, die Wohneinheiten, sowie die Geschossigkeit festgesetzt werden. Die weiteren Vorgaben wie Höhe und Bautiefe werden wiederum durch den §34 BauGB geregelt, also durch das Einfügen in die nähere Umgebung.

Aus städtebaulichen Gründen wird die Aufstellung des Bebauungsplans empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1082/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Es wird auf die Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer zu Tagesordnungspunkt 12. verwiesen.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Vorgartengestaltung beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Es wird auf die Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer zu Tagesordnungspunkt 14. verwiesen.

Auf Nachfrage von StV. Gietemann erläutert Technischer Beigeordneter Rauer, warum der ursprüngliche Bebauungsplan keine Rechtskraft erlangt habe.

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