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1036/X. - Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1036/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 14.03.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde einzuleiten und hat zeitgleich des Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 25.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um ihre Stellungnahme gebeten.

Während der Offenlage sind verschiedene Anregungen eingegangen, welche eine Reduzierung der Höhe und der Geschossigkeit fordern. Diese Anregungen wurden aufgenommen, dementsprechend wurde eine erneute Offenlage durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.01.2019 bis einschließlich 25.01.2019 beteiligt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 03.01.2019 beteiligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-026-1 umfasst die straßenbegleitende Bebauung östlich der Straße Kattenwald zwischen den Straßen Fettpott und Stoppelberg. In diesem Bereich gilt derzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan 5-026-0 für den Bereich Hirschbruch / Kattenwald / Am Forsthaus / Buchholz aus dem Jahre 1974 sowie die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 5-026-0 aus dem Jahre 1977.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine nachhaltige und verträgliche Bebauung für den Ortsteil Reichswalde zu zu lassen, so dass der vorhandene prägende Charakter erhalten bleibt.

Im Zuge der Offenlage sind Stellungnahmen eingegangen, die jedoch zu keiner Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019
Wortbeitrag:
Technischer Angestellter Posdena erläutert die Drucksache. Er führt weiter aus, dass kurz vor dem Bau- und Planungsausschuss eine Anregung eingegangen sei. Diese beinhalte allerdings keine neuen Erkenntnisse und sei außerhalb der Frist eingegangen.

StV Teigelkötter fragt an, warum eine Gebäudehöhe von 11 m festgesetzt wurde.

Technischer Angestellter Posdena erklärt, dass die Gebäudetiefe und die Dachneigung eine entsprechende Gebäudehöhe bedinge. Die Problematik mit Blick auf ein Staffelgeschoss sei gegeben. Dies könne mit einem Zusatz im Bebauungsplan verhindert werden.

StV Ricken von der CDU Fraktion beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Posdena teilt mit, dass im Bebauungsplan eine Festsetzung getroffen werden könne, durch die die Errichtung eines Staffelgeschosses nicht möglich sei. Dann wäre aber eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes zu beschließen.

StV. Gebing und StV. Kumbrink schließen sich diesem Vorgehen an und befürworten eine erneute Beratung im Bau- und Planungsausschuss.

Es werden Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt unter Berücksichtigung der geänderten Höhenfestsetzungen zur erneuten Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
Aufgrund der gewünschten Änderung in den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Höhenentwicklungen wird eine Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss für sinnvoll erachtet.
Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Rat, 09.10.2019

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