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966/X. - Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer966/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 14.03.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde einzuleiten und hat zeitgleich des Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 25.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-026-1 umfasst die straßenbegleitende Bebauung östlich der Straße Kattenwald zwischen den Straßen Fettpott und Stoppelberg. In diesem Bereich gilt derzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan 5-026-0 für den Bereich Hirschbruch / Kattenwald / Am Forsthaus / Buchholz aus dem Jahre 1974 sowie die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 5-026-0 aus dem Jahre 1977.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im östlichen Bereich entlang der Straße Kattenwald eine zweigeschossige Bebauung vor. Es wurden keine einzelnen Baufenster sondern ein Band entlang der Straße ohne Begrenzung der Wohneinheiten festgesetzt. Aufgrund der Tiefe und Größe der Grundstücke ist hier eine Möglichkeit zur stärkeren Verdichtung gegeben, was jedoch der bisherigen Struktur des Ortsteil nicht entspräche.

Aus diesem Grund wurde der Bebauungsplan 5-026-1 aufgestellt. Die grundsätzliche Idee im Bereich Kattenwald eine zweigeschossige Bebauung vorzusehen wird weiterhin als städtebaulich sinnvoll erachtet. Insbesondere auf Grund der großzügigen Grundstücke ist diese Festsetzung in diesem Bereich zu empfehlen. Daher wird die zulässige Zahl der maximalen Vollgeschosse weiterhin auf 2 begrenzt. Um jedoch eine dem Umfeld angepasste Bebauung in diesem Bereich auszuweisen, wurde die Art der Bebauung auf Doppel- und Einzelhäuser beschränkt und eine Begrenzung der Wohneinheiten vorgenommen. Pro Einzelhaus oder Doppelhaushälfte sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.11.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache

StV Gietemann erklärt, dass er mit Blick auf die neue BauNVO Probleme bei der Geschossigkeit sehe. Es sei wichtig, dass der dörfliche Charakter in dem Wohngebiet erhalten bleibe. Er sehe die Lösung in einer eingeschossigen Bauweise und schlägt vor die Wandhöhe zu begrenzen.

StV Teigelkötter teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls die Eingeschossigkeit befürworte und schlägt eine erneute Offenlage vor.

Technischer Beigeordneter Rauer bestätigt, dass dies ein Eingriff in die Grundzüge der Planung sei und dass eine erneute Offenlage erfolgen müsse. Er ergänzt weiter, dass in den umliegenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen eine zweigeschossige Bauweise möglich sei und es aufgrund der neuen BauNVO zu Problemen kommen könne. Diese Bebauungspläne müssen, falls ein Bauantrag gestellt werde, erneut im Bau- und Planungsausschuss geprüft werden.

StV Ricken beantragt Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die Geschossigkeit im Geltungsbereich von maximal zwei Vollgeschossen und einer Außenwandhöhe von 6,50 m auf maximal ein Vollgeschoss und einer Außenwandhöhe von 4,25 m reduziert worden sei. Die maximale Gebäudehöhe sei auf 10,50 m festgesetzt worden. Sofern diesen Änderungen gefolgt werde, müsse eine erneute Offenlage durchgeführt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem geänderten Plan und empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
"Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen."
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald mit den in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch den Technischen Beigeordneten vorgetragenen Änderungen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Erster stellv. Bürgermeister Schmidt weist auf von der Drucksache abweichende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses dahingehend hin, anstelle des Satzungsbeschlusses die erneute Offenlage zu beschließen.

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