Login

Passwort vergessen?

Inhalt

714/X. - Bebauungsplan Nr. 5-318-0 für den Bereich Kattenwald / Pastoratsweg / Eichenwinkel im Ortsteil Reichswalde


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer714/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-318-0 für den Bereich Kattenwald / Pastoratsweg / Eichenwinkel im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-318-0 einzuleiten und hat zeitgleich auch den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand statt vom 12.07.2017 bis einschließlich 14.08.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2017 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es dem bestehenden Montessori Kinderhaus in Reichswalde, welches sich in der Trägerschaft einer Elterninitiative befindet, Erweiterungsmöglichkeiten auf dem angrenzenden Grundstück zu geben. Die Kindertageseinrichtung bietet inklusive Kinderbetreuung ab zwei Jahren an und kann zurzeit etwa 38 Kinder in zwei Gruppen betreuen. Dieses Angebot deckt jedoch den Bedarf nicht ab, so dass geplant ist, das Kinderhaus um eine dritte Gruppe zu erweitern. Da das Grundstück dazu nicht ausreicht, soll auf dem Nebengrundstück (Flurstück 216) ein Anbau an das bestehende Haus erfolgen.
Für den Bereich des Kindergartens wird eine Gemeinbedarfsfläche für "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" festgesetzt. Auf die Ausweisung eines Baufensters wird verzichtet, um dem Montessori Kinderhaus möglichst viele Freiheiten in der Ausgestaltung des Anbaus zu lassen.
Die angrenzenden Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Gebäudebestand wird durch die Festsetzung von Baufenstern gesichert, in Teilen werden Erweiterungsmöglichkeiten zugelassen, da die Grundstücke sehr groß sind

Im Laufe des Verfahrens sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
StV. Ricken beantragt Fraktionsberatung. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
StV. Cosar meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, die Drucksache zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing beantragt die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss.
Bau- und Planungsausschuss, 06.12.2017
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Rat, 20.12.2017

nach oben