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1087/X. - Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1087/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 7-325-0 liegt im Eingangsbereich von Griethausen und befindet sich am Postdeich. Derzeit wird die Fläche als Trainings- und Sportplatz des Sportvereins Griethausen sowie durch die Feuerwehr genutzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Kleve wird sie auch als Sportfläche dargestellt, liegt jedoch mit dieser Nutzung im ungeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB angepasst und benötigt somit kein eigenständiges Verfahren.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die notwendige Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses gemäß Feuerwehrbedarfsplan für den Ortsteil Griethausen. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte im Ortsteil geprüft und favorisiert den nun vorgeschlagenen Standort für den Bau des Gerätehauses. Die Nutzungen Sport und Feuerwehrgerätehaus sind verträglich, zumal das derzeitige Feuerwehrgerätehaus bereits auf dem Sportplatz vorhandenen ist.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.06.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Görtz möchte wissen, ob die Planung im Sportausschuss diskutiert worden sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass Gespräche mit dem Verein stattgefunden haben, dieser der Planung zugestimmt habe und die Plätze weiter bespielbar seien.

StV Verhoeven lobt die Verwaltung für die gute Vorgehensweise.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1087/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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