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809/X. - Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer809/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich Ortsteil Griethausen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 7-325-0 liegt im Eingangsbereich von Griethausen und befindet sich am Postdeich. Derzeit wird die Fläche als Trainings- und Sportplatz des Sportvereins in Griethausen sowie die Feuerwehr genutzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Kleve wird sie auch als Sportfläche dargestellt und liegt jedoch durch diese Nutzung im ungeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend des beschleunigten Verfahren angepasst und benötigt somit kein eigenständiges Verfahren.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die notwendige Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses gemäß Feuerwehrbedarfsplan für den Ortsteil Griethausen. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte im Ortsteil geprüft und favorisiert den nun vorgeschlagenen Standort für den Bau des Gerätehauses. Die Nutzungen Sport und Feuerwehrgerätehaus sind verträglich, zumal das derzeitige Feuerwehrgerätehaus bereits auf dem Sportplatz vorhandenen ist.

Der Bebauungsplanentwurf sieht hier eine Gemeinbedarfsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Feuerwehr sowie Sport vor, so ist diese Fläche ausschließlich diesen Nutzungen vorbehalten. Die Fläche für das Feuerwehrhaus ist so geplant, dass ein Trainingsplatz für den Sportverein erhalten bleiben kann.

Die vorhandenen Straßenbäume entlang des Postdeichs werden im Bestand so weit wie möglich gesichert. Ferner werden die Gebäudehöhen mit max. 11 Metern festgeschrieben. Dies entspricht zum einen den notwendigen Höhen für ein Feuerwehrgerätehaus, zum anderen passt sich so dass Gebäude besser an die Umgebung an. Der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses ist städtebaulich sinnvoll und wird von der Verwaltung empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 25.01.2018
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 809./X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 31.01.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 07.02.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich Ortsteil Griethausen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 7-325-0 für den Bereich Postdeich im Ortsteil Griethausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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