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433/X. - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer433/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für den Bebauungsplan Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen ist ein Antrag auf Änderung eingegangen.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Grundstücken (Flurstücke 177, 409, Flur 2, Gemarkung Donsbrüggen) im hinteren Bereich ein weiteres Wohngebäude zu errichten.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8-139-2 weist für das Grundstück derzeit ein Reines Wohngebiet (WR) mit einer überbaubaren Fläche von ca. 14,00 m auf ca. 25 m aus, welche in zweigeschossiger, offener Bauweise bebaut werden kann. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle städtebaulich verträglich ist. Ziel der 4. vereinfachten Änderung ist es, eine weitere Baufläche von 12 m x 14 m in einer eingeschossigen, offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,5 auszuweisen und somit die Innenentwicklung zu unterstützen. Das vorhandene Baufenster ist von der Änderung unberührt. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximalen Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen wird weiterhin eingehalten. Weiterhin bleiben die Festsetzungen der offenen Bauweise sowie der Geschossflächenzahl von 0,8 für die vorhandene Baufläche bestehen.

Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt, die Ausweisung einer weiteren Baufläche entspricht einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und trägt zur Innenentwicklung bei.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 433/ X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-139-2 für den Bereich Kranenburger Straße/ Heidestraße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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