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925/X. - Bebauungsplan Nr. 8-258-4 für den Bereich Mehrer Straße im Ortsteil Donsbrüggen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer925/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-258-4 für den Bereich Mehrer Straße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 8-258-4 für den Bereich Mehrer Straße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan 8-258-0 weist für das Flurstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ aus. Darüber hinaus ist westlichen neben dem denkmalgeschützten Gebäude ´Pastorat Donsbrüggen´ eine überbaubare Fläche mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung festgesetzt. Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Bau eines Hospizes für Donsbrüggen vor. Dabei ist die Nutzung des ehemaligen Pastorats mit anschließendem Neubau geplant. Die Planungen können mit dem derzeitigen Baurecht nicht umgesetzt werden.

Ziel der Planung ist es, durch die Änderung der Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche sowie der Erweiterung der ausgewiesenen überbaubaren Fläche Möglichkeiten für ein breiteres Repertoire an Nutzungen herbeizuführen. Daher wird die Gemeinbedarfsfläche mit kirchlicher Nutzung in eine soziale Nutzung geändert. Die Festsetzung von maximal 2 Vollgeschossen bleibt weiterhin in weiten Teilen der überbaubaren Flächen bestehen. Weiterhin wird durch die Anpassung der überbaubaren Fläche den denkmalrechtlichen Belangen Rechnung getragen.

Durch die Änderungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung einer bereits vorhandenen und erschlossenen Gemeinbedarfsfläche geschaffen. Die Verwaltung empfiehlt die Einleitung des Verfahrens.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 13.09.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr.925/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-258-4 für den Bereich Mehrer Straße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 8-258-4 für den Bereich Mehrer Straße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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