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710/X. - Bebauungsplan Nr. 8-322-0 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer710/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-322-0 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-258-0 für den Bereich Kranenburger Straße / Mehrer Straße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Ortsteil Donsbrüggen ist mit etwa 1.500 Einwohner ein dörflich geprägter Bereich Kleves und ist ca. 4 km Luftlinie von der Klever Innenstadt entfernt. Der Flächennutzungsplan in der Neuaufstellung wie auch das Stadtentwicklungskonzept sehen keinen Entwicklungsschwerpunkt in diesem Bereich. Dennoch soll der Ortsteil neue Wohnbauflächen erhalten, um den Bedarf an Wohnraum, der sich aus der ansässigen Bevölkerung ergibt, decken zu können. Aktuell sind kaum freie Grundstücke im Ortsteil vorhanden.
Daher schlägt die Stadtverwaltung vor, denn Bebauungsplan 8-322-0 aufzustellen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Entwicklung von ca. 10-15 Grundstücken für den Bau von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften. Da sich die Grundstücke in städtischem Besitz befinden ist eine zeitnahe Veräußerung und Bebauung der Grundstücke möglich, sobald der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat.
Teilbereiche des Plangebiets befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 8-258-0, der am 21.07.2004 Rechtskraft erlangt hat. Der Bebauungsplan sieht jedoch lediglich straßenbegleitend zur Kranenburger Straße eine Bebauung vor. Für die rückwärtigen Bereiche wurden keine Baufenster vorgesehen. Hier war die Anlage eines Fußweges geplant, der jedoch nicht realisiert wurde und für den aktuell keine Notwendigkeit besteht. Aufgrund neuer Grundstückszuschnitte und Eigentumsverhältnisse besteht nun die Möglichkeit eine öffentliche Erschließung des hinteren Bereichs von der Kranenburger Straße zu errichten. So können neue Baugrundstücke im Ortsteil erschlossen werden. In einem ersten Schritte ist die Entwicklung von etwa 10 - 15 Grundstücken geplant. Diese Anzahl neuer Baugrundstücken wird als verträglich für den Ortsteil angesehen.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse und der Lage des Baugebiets am Ortsrand sieht der Bebauungsplanentwurf eine aufgelockerte Bauweise mit einer geringen Grundflächenzahl von lediglich 0,25 vor. Zudem werden lediglich Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften mit jeweils einer Wohneinheit zugelassen. Diese Entwicklung entspricht dem Charakter des Gebiets und ermöglicht eine sinnvolle und angepasste Ergänzung der bestehenden Strukturen.
Um dem Ortsteil Donsbrüggen verträglich zu entwickeln zu können, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-322-0 aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 710/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-322-0 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-258-0 für den Bereich Kranenburger Straße / Mehrer Straße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
StV. Fuchs und StV. Goertz verleihen ihrem Unmut darüber Ausdruck, dass jede mögliche Fläche in Bauland umgewandelt werde und mahnen einen sorgsamen Umgang mit diesen Flächen an.

StV. Gebing und StV. Kumbrink verweisen auf die entsprechenden Beratungen zum Flächennutzungsplan und halten dem entgegen, dass der Bedarf vorhanden sei, die Flächen sorgfältig geprüft würden und sehr moderat mit diesen Flächen umgegangen werde.

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