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483/X. - Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer483/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.04.2015 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.07.2015 bis 30.07.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.
Der Beschluss der erneute Offenlage wurde am 29.06.2016 vom Rat der Stadt Kleve beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 29.07.2016. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 07.07.2016 beteiligt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die notwendige Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses gemäß Feuerwehrbedarfsplan für den Ortsteil Düffelward. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte im Ortsteil geprüft und favorisiert den nun vorgeschlagenen Standort für den Bau des Gerätehauses. Die 125. Flächennutzungsplanänderung liegt bereits der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vor.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 483/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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