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440/X. - Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer440/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.04.2015 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.07.2015 bis 30.07.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die notwendige Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses gemäß Feuerwehrbedarfsplan für den Ortsteil Düffelward. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte im Ortsteil geprüft und favorisiert den nun vorgeschlagenen Standort für den Bau des Gerätehauses. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren die 125. Flächennutzungsplanänderung mit dem gleichen Geltungsbereich aufgestellt.

Im Zuge der Aufstellung des Umweltberichtes und der Erstellung der Ausgleichsbilanzierung hat sich ergeben, dass eine Erweiterung der überbaubaren Fläche von ca. 200 m² möglich ist. Da bisher die notwendige Fläche des Feuerwehrgerätehauses nicht bekannt ist, ist es sinnvoll, diese Fläche noch zu nutzen.
Das Verfahren der 125. Flächennutzungsplanänderung wird durch diese erneute Änderung nicht beeinflusst und kann daher festgestellt werden. Während die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf liegt, kann die erneute Offenlage durchgeführt werden, so ergibt sich auch keine zeitliche Verzögerung im Genehmigungsverfahren.

Der Rat der Stadt hat nun über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 09.06.2016
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 12 und Nr. 13 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen Nr. 439/ X. und Nr. 440/ X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksachen Nr. 439/ X. und Nr. 440/ X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 9-307-0 für den Bereich Rinderner Straße im Ortsteil Düffelward gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

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