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345/X. - Bebauungsplan Nr. 4-309-0 für den Bereich Dorfstraße / Gemeindeweg / Schlehhecke / Baegertstraße im Ortsteil Materborn


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer345/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-309-0 für den Bereich Dorfstraße / Gemeindeweg / Schlehhecke / Baegertstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 4-309-0 für den Bereich Dorfstraße / Gemeindeweg / Schlehhecke / Baegertstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Das Plangebiet wird von der Dorfstraße im Norden, dem Gemeindeweg im Westen, der Straße Schlehecke im Osten, sowie den Grenzen des Bebauungsplans 4-054-2 im Süden begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Flurstücke der Flur 17 der Gemarkung Materborn. Auf dem Flurstück im Bereich der Ecke von Dorfstraße und Gemeindeweg, innerhalb des Plangebiets, befindet sich die Gaststätte "Ratskrug".
Der Bereich bildet den Übergang zwischen dem Dorfkern und den umliegenden, meist zweigeschossigen Wohngebieten. Derzeit befindet sich unmittelbar an das Plangebiet angrenzend ein dreigeschossiges Gebäude im Bau, sodass eine städtebauliche Regelung des Übergangs als sinnvoll erachtet wird.

Ziel der Verwaltung ist es, die zukünftige Bebauung, besonders in den Bereichen nahe dem Ortskern an der Dorfstraße, in städtebaulich geregelte Bahnen zu lenken und durch Ausweisung entsprechender Baufenster, sowie Regelungen zu den Gebäudehöhen, städtebaulichen Missentwicklungen vorzubeugen. Auf dem besonders exponierten Flurstück an der Ecke Dorfstraße / Gemeindeweg ist, ebenso wie im Bereich der Baegertstraße, Potenzial für eine verträgliche Nachverdichtung vorhanden.
Ein Bebauungsplan existiert derzeit für die Bebauung nicht, Bauvorhaben im Plangebiet werden derzeit nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt.

Um einen behutsamen Übergang vom Dorfkern zu den umliegenden Wohngebieten zu schaffen, wird im gesamten Geltungsbereich eine Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen und eine Gebäudehöhe festgesetzt. Im Bereich der Flurstücke zwischen der Dorfstraße und der Baegertstraße wird ein Mischgebiet festgesetzt, sodass die Möglichkeit zur Erweiterung der Dorfkernzone besteht.
Weiterhin wird durch die gewählte Abgrenzung des Planbereichs, sowie durch die Festsetzungen des Bebauungsplans, die zukünftige Versorgung mit Mehrfamilienhäusern gesichert. Dies ist erforderlich, um auch zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechendes Angebot an Wohnraum in Ortskernnähe zu gewährleisten.
Entsprechend wird der weitere Teil des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Diese Festsetzungen entsprechen sowohl den Darstellungen des aktuellen, als auch den Darstellungen des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans der Stadt Kleve.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 02.12.2015
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, so wie in der Drucksache Nr. 345/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 09.12.2015
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 16.12.2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-309-0 für den Bereich Dorfstraße/ Gemeindeweg/ Schlehhecke/ Baegertstraße im Ortsteil Materborn einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
den Bebauungsplan Nr. 4-309-0 für den Bereich Dorfstraße/ Gemeindeweg/ Schlehhecke/ Baegertstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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