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- Bericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 21.03.2019
Wortbeitrag:
Im Rahmen einer PowerPoint Präsentation, welche ebenfalls dieser Niederschrift beigefügt ist, gibt Fachbereichsleiter Erps den Anwesenden einen Überblick über einzelne Segmente der Aufgabenwahrnehmung des Fachbereichs Arbeit und Soziales. Im Rahmen seiner Ausführungen geht er insbesondere auf

1.) SGB II
- Rückblick Jobbörse 2019
- Teilhabechancengesetz - § 16 i SGB II

2.) SGB XII
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetz

3.) Asyl
Erfüllungsquoten und Zuweisungen

4.) Statistische Daten
Fallzahlenentwicklung

ein.

Zum Abschluss seiner Ausführungen dankt Ausschussvorsitzende Siebert Herrn Erps.

Zum Teilbereich der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes stellt Ausschussvorsitzende Siebert die Frage, nach der Anzahl der zu übernehmenden Leistungsfälle.
Auf die Frage eingehend teilt Fachbereichsleiter Erps den Anwesenden mit, dass er davon ausgehe, dass auf den Bereich der Stadt Kleve ca. 200 Leistungsfälle entfallen würden. Nicht zuletzt aufgrund notwendiger personeller Konsequenzen stehe der Fachbereich in einem regelmäßigen Austausch mit dem Fachbereich 10 Zentrale Verwaltung, Bürgerservice.

Erster Beigeordneter Haas teilt den Anwesenden mit, dass er nach einer ersten Bewertung der Absicht des Gesetzgebers die Intention des Bundesteilhabegesetzes als richtig ansehe. Er habe jedoch große Zweifel, ob der Wille des Gesetzgebers mit der Implementierung des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen sei. Seiner Ansicht nach sei zumindest bei der Trennung von integrativen und existenzsichernden Leistungen die Bürokratie nochmals aufgebaut worden, wofür er wenig Verständnis aufbringe.

Ausschussvorsitzende Siebert teilt den Anwesenden mit, dass dieser Themenkreis in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses erneut behandelt werde. Frau Dr. Pitzner, welche bereits im Sozialausschuss referiert habe, werde im Rahmen dieser Sitzung den Anwesenden einen Überblick über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und Pflegestärkungsgesetz III geben.

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