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Inhalt

578/X. - Bestellung von zwei stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve

Vorlagennummer578/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:

1. Herr Brandinspektor Daniel Scholz wird für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt und zum Ehrenbeamten ernannt.

2. Herr Brandinspektor Carsten Luipers wird kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt. Sobald der noch fehlende Lehrgang absolviert ist, wird er für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt und zum Ehrenbeamten ernannt.

Sachverhalt:


Der stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve, Herr Stadtbrandinspektor Achim Radermacher, hat aus gesundheitlichen Gründen darum gebeten, ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Wehrführer vorzeitig zu entlassen.

Nach § 11 Abs. des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellvertretender Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Rat der Stadt zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
Vor der Ernennung des stellvertretenden Wehrführers hat die Stadt die Feuerwehr anzuhören.
Die Amtszeit des stellvertretenden Wehrführers beträgt gem. § 11 Abs. 3 BHKG 6 Jahre. Darüber hinaus muss er für sein Amt persönlich und fachlich geeignet sein.

Die Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve durch die Bürgermeisterin und unter Beteiligung des stellv. Kreisbrandmeister hat am 16.11.2016 stattgefunden.

Mit Schreiben vom 21.11.2016 schlägt der stellv. Kreisbrandmeister für das Amt des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr (stellvertretender Wehrführer)

Herrn Brandinspektor Daniel Scholz

und

Herrn Brandinspektor Carsten Luipers

vor.

Herr Brandinspektor Daniel Scholz erfüllt die für das Amt in der Laufbahnverordnung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erforderlichen Voraussetzungen.

Herr Brandinspektor Carsten Luipers erfüllt zurzeit noch nicht alle für das Amt erforderlichen Voraussetzungen. Er ist daher kommissarisch zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve zu bestellen. Die Zeit der kommissarischen Übertragung des Amtes darf 2 Jahre nicht überschreiten. In dieser Zeit muss der noch fehlende Lehrgang erfolgreich am Institut der Feuerwehr absolviert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig:

1. Herr Brandoberinspektor Daniel Scholz wird für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt und zum Ehrenbeamten ernannt.

2. Herr Brandoberinspektor Carsten Luipers wird kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt. Sobald der noch fehlende Lehrgang absolviert ist, wird er für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bestellt und zum Ehrenbeamten ernannt.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf einen redaktionellen Fehler in der Drucksache hin. Die Bezeichnung Brandinspektor sei durch die Bezeichnung Brandoberinspektor zu ersetzen.

Die beiden Bewerber Carsten Luipers und Daniel Scholz stellen sich vor.

Bürgermeisterin Northing dankt den Bewerbern für ihre Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen.

StV. Hütz teilt mit, dass Herr Benkel ihm auf dem Stadtfeuerwehrfest mitgeteilt habe, dass Kleve zu den größten Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen gehöre. Da Herr Benkel diesen Bereich alleine führe, möchte StV. Hütz wissen, ob die Möglichkeit bestehe, dieses Engagement entsprechend zu honorieren.

Bürgermeisterin Northing stellt klar, dass die Feuerwehr nicht autark tätig, sondern zum Teil auch der Verwaltung angegliedert sei. Die Verwaltung strebe in diesem Bereich eine Organisationsuntersuchung zur Überprüfung der vorhandenen Strukturen und Ermittlung von Optimierungsbedarf an. Zur Stärkung der Person von Herrn Benkel sollten in einem ersten Schritt nun zwei stellvertretende Wehrführer bestellt werden.

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