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194/X. - Beteiligung der Stadt Kleve am Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier

Vorlagennummer194/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Antragstellung für das Förderprogramm Jugend stärken im Quartier zu und beauftragt die Verwaltung bei entsprechender Bewilligung mit der Umsetzung des dargestellten Vorhabens.

Sachverhalt:


Trotz der vergleichsweise guten Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt scheitert auch in Deutschland nach wie vor ein Teil der jungen Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit. Hinter Problemen bei der schulischen und beruflichen Integration, die sich unter anderem in schulverweigerndem Verhalten oder dem Abbruch schulischer, berufsbildender und berufsvorbereitender Maßnahmen äußern, stehen bei vielen jungen Menschen individuelle oder soziale Probleme wie schwierige familiäre oder sozioökonomische Rahmenbedingungen, Integrationsdefizite, psychische Auffälligkeiten, Suchtproblematiken oder Delinquenz. Die Regel- und Hilfsangebote der verschiedenen zuständigen Leistungsträger (insbesondere Schulen, Jugendhilfe, Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind in der Praxis oft nur unzureichend aufeinander abgestimmt, so dass eine systematische, wirksame Förderung der jungen Menschen „aus einer Hand“ nicht immer gelingt. Die Jugendsozialarbeit hat auf Grundlage von § 13 Abs. 1 SGB VIII den Auftrag, durch sozialpädagogische Unterstützungsangebote individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung der sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen dieser jungen Menschen zu leisten. Sie sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgemäße soziale Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können. Gemäß § 13 Abs. 4 SGB VIII sind die Angebote der Jugendsozialarbeit mit den Maßnahmen anderer Leistungsträger abzustimmen.

Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt,
· die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und
· zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.

Hierzu gehören insbesondere:
· schulverweigernde junge Menschen an Schulen der Sekundarstufe I und berufsbildenden Schulen, die auf den Erwerb eines Förder- oder Hauptschulabschlusses abzielen
· Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher
· junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Arbeit befinden und von den Eingliederungsangeboten der Rechtkreise SGB II/III nicht erfasst/erreicht werden
· junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecherinnen/Maßnahmeabbrecher ohne Anschlussperspektive
· junge neuzugewanderte Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa mit besonderem Integrationsbedarf.

Das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des BMFSFJ und des BMUB ist sozialräumlich ausgerichtet und konzentriert sich auf Stadt- und Ortsteile mit erhöhtem Entwicklungsbedarf sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Kommunen sollen darin gestärkt werden, den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen für die genannten Zielgruppen in diesen Stadt- und Ortsteilen Rechnung zu tragen. Mit dem Programm wird somit auch ein wichtiger, ressortübergreifender Beitrag zur integrierten, sozialen Stadtentwicklung und zur Entwicklung des ländlichen Raums in dem zentralen Handlungsfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ für die benannten Zielgruppen geleistet.

Folgende Ziele werden mit dem Modellprogramm verfolgt:
· Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach
· § 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-)Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit
· Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der
· öffentlichen Jugendhilfe, freien Trägern im Bereich Jugendsozialarbeit, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, (Berufs-)Schulen, Quartiersmanagement und Wirtschaftsakteuren (z. B. Unternehmen und Kammern)
· Schaffung eines konkreten, sichtbaren Mehrwerts für städtische Quartiere bzw. für den ländlichen Raum (z. B. Verbesserungen im Wohnumfeld und im Zusammenleben der Bewohnerinnen/Bewohner, Schaffung zusätzlicher gemeinwohlorientierter Angebote)

Im Rahmen des Förderprogramms "JUGEND STÄRKEN im Quartier" beabsichtigt die Verwaltung ein Projektvorhaben in der Südstadt durchzuführen, das im Zeitraum von 2015 bis 2018 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführt werden soll. Hierzu wurde sich im vergangenen Jahr bereits an einem Interessenbekundungsverfahren beteiligt. In diesem Rahmen wurde das skizzierte Vorhaben als eins von 200 förderfähigen Projektvorhaben ausgewählt und die Stadt Kleve wurde zur Antragstellung aufgefordert.

Ansatzpunkt des Vorhabens ist die Schaffung einer Anlaufstelle als Ankerpunkt für junge Menschen im Jugendzentrum MOMS. Hier finden sie
individuelle Beratung,
Clearing ihrer Situation und
Ansprechpartner, die sie in die Hilfsangebote begleiten, die sie zusätzlich benötigen (Schulden-, Drogen-, Sozialberatung, etc.

Außerdem werden von hier aktivierende Mikroprojekte organisiert, die helfen, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl zu entwickeln und gleichzeitig der Wohnumfeldverbesserung dienen. Der Mehrwert dieser Projekte liegt zunächst darin, dass die Jugendlichen ihr Wohnumfeld selbst mitgestalten und in der Folge weniger Zerstörungen oder Verunreinigungen vornehmen. Die geplanten Mikroprojekte sollen einen echten, praktischen Nutzen für die Südstadt-Bewohner aller Altersklassen bieten: eine Reparaturwerkstatt, ein Sinnesgarten, ein Gemeinschaftsgarten und eine Foto- und Kunstaktion der Jugendlichen tragen zu einer positiven Wahrnehmung und Aufwertung der Südstadt bei. Die Anleitung und Unterstützung, die die Jugendlichen bei der Durchführung des Projektes benötigen, soll durch Honorarkräfte und Ehrenamtliche aus der Nachbarschaft erfolgen, sodass die Akzeptanz der Angebote erhöht und ihre Nachhaltigkeit gesichert bleibt.
Für die Jugendlichen liegt der Mehrwert der Mikroprojekte darin, dass sie neben anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vor allen Dingen eigene Talente und Interessen wahrnehmen und ausprobieren können. Sie erleben Selbstwirksamkeit als Voraussetzung für Akzeptanz und Erfolg. Diese positive Erfahrung soll für die weitere soziale und berufliche Integration genutzt werden.

Am Vorhaben beteiligt werden als Projektpartner der Stop Crime e.V. sowie der Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V., die sich mit ihren Einrichtungen und Diensten in das Projekt einbringen. So ist ein personeller Einsatz der Jugendwerkstatt, der Beratungsstelle "Check In" und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im MOMS Teil des zu beantragenden Projektvorhabens. Zudem werden zwei zusätzliche Fachkräfte (insgesamt 1,2 Vollzeitäquivalente) über das Projekt finanziert und vor Ort eingesetzt.

Hierzu wird eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von insgesamt 305.000 Euro sowie ein Bundeszuschuss in Höhe von 61.000 Euro beantragt. Als Eigenanteil werden der o.g. Personaleinsatz, die kommunale Koordination sowie ein Anteil der Förderbeträge des Jugendhauses MOMS eingebracht.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 26.02.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Antragstellung für das Förderprogramm Jugend stärken im Quartier einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung bei entsprechender Bewilligung mit der Umsetzung des dargestellten Vorhabens.
Wortbeitrag:
Stv. Fachbereichsleiter Traeder weist auf die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses hin, in der bereits über das erfolgreiche Interessenbekundungsverfahren berichtet worden sei. Durch die Projektzuwendung könnten 1,2 Stellen bei einem freien Träger finanziert werden. Man habe als Kooperationspartner das Theodor-Brauer-Haus und Stop Crime e.V. gewinnen können. Den Mikroprojekten käme eine besondere Bedeutung zu. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung werde die Finanzierung des Projektes durch Drittmittel haushaltsneutral für die Stadt Kleve ausfallen.

StV. Siebert erkundigt sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf und den Möglichkeiten, schwer erreichbare Jugendliche, für die Projekte zu gewinnen.

Stv. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass die Antragstellung bis zum 18.03.2015 erfolgen müsse und entsprechende Fachkraftstellen im Falle einer Bewilligung zum Monat April eingerichtet werden könnten. Mit dem Verein Stop Crine e.V. habe man einen Kooperationspartner gefunden, der Erfahrungen mit der Zielgruppe habe. Durch die Einbeziehung des Jugendhauses MOMS könne auf die bisherige Arbeit und auf die bestehenden Kontakte zu den Jugendlichen aufgebaut werden.

Ausschussmitglied Pieper erkundigt sich nach dem Wohnort der Jugendlichen als Voraussetzung für die Teilnahme.

Stv. Fachbereichsleiter Traeder teilt mit, dass der Wohnbereich von der Verwaltung definiert wurde und das Gebiet der "Südstadt" umfasse.

StV. Giesen begrüßt die beabsichtigte Antragstellung und sieht dies auch als ein Thema für ein Jugendparlament.

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