Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1065/X. - Baukostenzuschuss an das Theodor-Bauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V.

Vorlagennummer1065/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Dem Baukostenzuschuss an das Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. in Höhe von 0,8 Mio. € wird unter den genannten Modalitäten und unter der Voraussetzung, dass der Kreis Kleve einen inhaltsgleichen Beschluss fasst, zugestimmt. Die Mittel in Höhe von 0,8 Mio. € werden über den Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt.

Sachverhalt:


Mit seinem umfangreichen Aufgabenspektrum von der Schulsozialarbeit über berufsvorbereitende, berufsbildende und berufsbegleitende Maßnahmen bis hin zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen leistet der Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. (TBH) einen wichtigen Beitrag für den Kreis Kleve. Aus diesem Grund haben der Kreistag des Kreises Kleve und Rat der Stadt Kleve bereits in 1993 deren Mitgliedschaft im TBH beschlossen. So­mit gehört der Verein faktisch dem Kreis Kleve und der Stadt Kleve. Sowohl der Kreis Kleve als auch die Stadt Kleve haben daher ein besonderes Interesse, das TBH in seiner Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Um seine Aufgabenwahrnehmung zu verbessern und die bisher in Kleve angemieteten Standorte im Stadtgebiet zu konzentrieren, plant das TBH einen Neubau in Kleve. Der Neubau eines 3-geschossigen Werkstatt-Schulgebäudes soll an der Riswicker Straße in Kleve realisiert werden (siehe Anlage). Durch die sehr gute Erreichbarkeit des neuen Standortes mit dem öffentlichen Personennahverkehr kann das TBH zudem sicherstellen, dass die Angebote auch für Nutzer aus dem Kreisgebiet besser erreichbar sind. Das Gebäude soll im Erdgeschoss mit einer Eingangshalle mit lnfopoint, Werkstätten, Küche und Kantine ausgestattet werden. Im 1. und 2. Obergeschoss sollen Besprechungs-, Arbeits­und Unterrichtsräume sowie die Werkakademie und die Verwaltung eingerichtet werden. Hier­zu wird mit Baukosten in Höhe von rund 7.000.000 Euro + X gerechnet.
Mit Datum vom 19.03.2019 hat der Finanz- und Kontrollbeirat des TBH empfohlen, für die Errichtung des Neubaus bei den Vereinsmitgliedern Kreis Kleve und Stadt Kleve einen Baukostenzuschuss von insgesamt 2 Mio.€ zu beantragen. Auf dieser Grundlage hat das TBH einen entsprechenden Zuschussantrag gestellt (siehe Anlage). Die Aufteilung des Zuschusses soll analog der in § 14 der Vereinssatzung getroffenen Regelung zur Vermögensaufteilung im Falle der Auflösung des Vereins erfolgen. Hiernach soll der Kreis Kleve 60 % und die Stadt Kleve 40 % des Zuschusses tragen. Damit entfiele auf den Kreis Kleve ein Anteil von 1,2 Mio. € und auf die Stadt Kleve ein Anteil von 0,8 Mio. €. Um den Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. in seinen Aufgaben im Kreis Kleve zu unterstützen soll ein Zuschuss gewährt werden, für den folgende Modalitäten gelten sollen:
a) Es handelt sich nicht um ein Darlehen, der Zuschuss ist grundsätzlich nicht rückzahlbar.
b) Er ist zweckgebunden für das Neubauvorhaben zu verwenden (dies müsste vertraglich vereinbart werden).
c) Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist für 25 Jahre zu gewährleisten (Zweckbindung); bei vorzeitiger Aufgabe der Zweckbindung ist der Zuschuss für die Restlaufzeit anteilig zurückzuzahlen.
d) Zur Absicherung ist eine (nicht erstrangige) Grundschuld zu Gunsten des Kreises Kleve und der Stadt Kleve entsprechend der Finanzierungsanteile einzutragen.
Die Auszahlung des Zuschusses soll in 2020 erfolgen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollen die grundsätzlichen Beschlussfassungen durch Kreistag und Stadtrat herbeigeführt werden, um für die zeitnahe Umsetzung der Investitionsmaßnahme des TBH Planungssicherheit zu schaffen. Die Beschlüsse sollen für die Verwaltungen die Ermächtigung beinhalten, die Mittel in den Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen.
Die finanziellen Auswirkungen in Höhe von 0,8 Mio. € finden sich im Jahr 2020 ausschließlich in der Liquidität wieder. In der gleichen Höhe wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Mit der Fertigstellung des Neubaus wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten über die Laufzeit der Zweckbindung von 25 Jahren aufwandswirksam aufgelöst. Dies bedeutet über 25 Jahre eine jährliche Ergebnis-Belastung von 32.000 € im Haushalt der Stadt Kleve. Die Liquidität wird in diesem Zeitraum nicht mehr berührt.
Hinsichtlich der gesondert erbetenen Übernahme von Bürgschaften wird die Verwaltung nach positiver rechtlicher Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ggfs. eine Entscheidung herbeiführen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 08.05.2019
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 15.05.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve stimmt dem Baukostenzuschuss an das Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. in Höhe von 0,8 Mio. € unter den in der Drucksache Nr. 1065/X. genannten Modalitäten und unter der Voraussetzung, dass der Kreis Kleve einen inhaltsgleichen Beschluss fasst, einstimmig zu. Die Mittel in Höhe von 0,8 Mio. € werden über den Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt.
Wortbeitrag:
StV. Ricken teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit. Da es sich um öffentliche Mittel handele, möchte er wissen, ob die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben würden.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass die Leistungen transparent vergeben würden, das TBH als eingetragener Verein aber nicht an das Vergaberecht NRW gebunden sei.

Auch StV. Tekath teilt die Zustimmung ihrer Fraktion mit, da das TBH gute Arbeit für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt leiste und zudem der Standort günstig gewählt sei.

StV. Dr. Meyer-Wilmes schließt sich ihren Vorrednern an, wenngleich sie die Architektur nicht anspreche.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass die entscheidungsrelevanten Gremien den Planungen einstimmig zugestimmt hätten. Es handele sich um einen Zweckbau, der unter Berücksichtigung der Kosten auch eine flexible Nutzung erfahren solle. Auf Anmerkung von StV. Cosar zur Realisierung eines Gründachs sagt er zu, dieses an die Gremien weiterzugeben.

nach oben