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570/X. - Bürgerantrag zum Abriss der städtischen Gebäude Lohstätte 17 und 19 und Erhalt des Baumbestandes am Parkplatz der Stadthalle

Vorlagennummer570/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Bürgerantrag ab.

Sachverhalt:


In der Planung des Projektes "Neugestaltung Stadthallenumfeld" steht in Zukunft die Straße "Bleichen" dem Verkehr nicht mehr zur Verfügung. Der Verkehr (dazu gehören auch Touristikbusse und LKW) wird dann komplett über die Straßen "Lohstätte" und "Wasserstraße" geführt. Hierzu ist die Verbesserung der Straßenführung erforderlich. Insbesondere der unübersichtliche und sehr beengte Straßenverlauf (ca. 90° Kurve!) an der Hausecke "Lohstätte" Nr. 19 wurde in der Planung entschärft (siehe Anlage). Um die Planung umzusetzen ist der Abriss der städtischen Gebäude "Lohstätte" Nr. 17 und 19 notwendig. Dieser Bereich ist der 1. Bauabschnitt des Gesamtprojektes (geplanter Baubeginn ca. Sep. 2017). Es ist beabsichtigt für den Abriss und den gesamten Straßenbau zusätzliche Fördermittel über das IHK (70% Zuschuss) zu beantragen. Diese Mittel sind bis Ende 2019 abzurechnen.

Die Häuser wurden am 12.07.2010 von der Stadt mit der Absicht angekauft um diese mittelfristig zur Umsetzung einer Neuplanung abzureißen. Das GSK / GeWoGe hat den Mietern der Häuser "Lohstätte" Nr.17 und 19 in einem persönlichen Gespräch die Absichten der Stadt vorgestellt und in der 37. KW 2016 die Mietkündigungen, mit einer Frist von 9 Monaten, zum 30.06.2017 schriftlich mitgeteilt. Zur Zeit sind von insgesamt 9 Wohnungen, 3 leer, 2 weitere werden bis zum 01.01.2017 frei und 4 sind noch bewohnt. Die GSK / GeWoGe haben den Mietern Wohnungen und Hilfeleistungen angeboten.

Bezüglich der vorh. Bäume auf dem Parkplatz an der Stadthalle wurde die Planung mit einer kompletten Baumneupflanzung bereits in politischen Gremien vorgestellt. Eine abschließende Zustimmung steht noch aus.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 08.12.2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Bürgerantrag einstimmig ab.
Wortbeitrag:
StV. Goertz nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Teigelkötter übernimmt den Vorsitz.

Frau Rohra erläutert stellvertretend für die noch verbleibenden Mieter in den Häusern Lohstätte 17 und 19 die Hintergründe des Antrags. Da kein adäquater alternativer Wohnraum gefunden werden könne, sollten die Häuser erhalten bleiben.

Städtischer Baudirektor Janßen erläutert die Planungen zur Umgestaltung des Stadthallenumfeldes anhand von Plänen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass die Grundstücke seinerzeit angekauft worden seien, um die Umgestaltung dieser Fläche zur Freistellung der Stadthalle realisieren zu können. Sofern der Erhalt der Häuser beschlossen werde, stelle dies die gesamte Planung für das Stadthallenumfeld in Frage.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass für drei Mieter noch eine neue Wohnung gefunden werden müsse. Im Rahmen der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen habe die Verwaltung auf das Angebot dieses Wohnraumes trotz Kenntnis über den geplanten Abriss der Häuser noch zurückgegriffen.
Die Häuser seien seinerzeit vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung dieser Fläche mit dem mittelfristigen Ziel des Abrisses dieser Häuser angekauft worden. Für die geplanten Maßnahmen erhalte die Stadt zudem erhebliche Zuschüsse aus dem Integrierten Handlungskonzept.

Bürgermeisterin Northing macht deutlich, dass die Verwaltung sämtliche Anstrengungen unternehme, um eine angemessene Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu finden. Sie bittet darum, dem Abriss der Häuser zuzustimmen, da es im Gesamtzusammenhang der Planungen unumgänglich sei, diese Kurve zu entschärfen. Darüber hinaus dürften die Fördergelder nicht ungenutzt bleiben.

Frau Rohra hält dem entgegen, dass die Betroffenen keine Wohnung bekämen, da potentielle Vermieter ihre Wohnungen nicht an Flüchtlinge vermieten würden.

StV. Dr. Meyer-Wilmes weist darauf hin, dass die Stadt die Wohnungen für die Flüchtlinge anmiete. Sie gehe davon aus, dass den verbleibenden Mietern adäquate Wohnungen vermittelt werden könnten. Da das Allgemeinwohl in dieser Angelegenheit vorgehe, sei dem Abriss der Häuser zuzustimmen.

Erster Beigeordneter Haas stellt klar, dass die Stadt Wohnungen für die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge anmiete. Für die übrigen Mieter werde die Verwaltung intensiv bei der Wohnungssuche behilflich sein.

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