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Inhalt

969/X. - Controllingbericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales für das 3. Quartal 2018

Vorlagennummer969/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die 7 Produkte des Fachbereiches Arbeit und Soziales die Entwicklung bis zum 30.09.2018 dargestellt. Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2018 abgegeben.

0501 Leistungsgewährung nach dem SGB XII

Die Abrechnung der zweiten Phase der Studie der HSRW wird voraussichtlich erst im Jahr 2019 erfolgen. Der Aufwand im Jahr 2018 wird sich mithin auf 18.700 € reduzieren.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.


0502 Leistungsgewährung nach dem SGB II

Die Aufwandserstattung an den Kreis Kleve im Rahmen der 50 %-Beteiligung an den Kosten der Unterkunft wird seitens des Kreises unterjährig geprüft (Hochrechnung) und die monatlichen Abschlagszahlungen ggf. angepasst. Die Hochrechnung des Kreises fällt mit 2,685 Mio. € um ca. 170.000 € geringer aus.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.


0504 Leistungen Asylbewerber/ausländische Flüchtlinge

Seitens des Landes wurde das Förderprogramm Komm-AN NRW nochmals für den Kreis Kleve aufgestockt. Auf die Stadt Kleve entfallen zusätzliche Fördermittel in Höhe von 18.700 €. Der gesamte Jahresumfang der Förderung beläuft sich somit auf 40.300 €.
Durch die intensive Bearbeitung der vorliegenden Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sank die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während in den vergangenen Jahren eine große Zahl von Anerkennungen erfolgte, ist nunmehr feststellbar, dass eine immer größere Anzahl von Asylanträgen negativ beendet wird und diese Personen mit einer Duldung ausgestattet werden. Durch den rückläufigen Wechsel in den Rechtskreis des SGB II vermindert sich der Ertrag der abzuwickelnden Erstattungsansprüche um 10.000 € sowie der Ertrag der Benutzungsgebühren für die Unterbringung in Übergangsheimen um 20.400 €.
Die Leistungsberechtigten verbleiben insoweit im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes. Eine Erstattung für diesen Personenkreis nach dem FlüAG erfolgt nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ausstellung der Duldung. Der Ertrag aus der FlüAG-Pauschale wird um ca. 400.000 € geringer ausfallen und sich somit auf 1,9 Mio. € reduzieren.
Das Land erstattet neben der Pauschale nach dem FlüAG in Fällen von besonders hohen Krankheitskosten den Anteil der im Jahr 35.000 € je Person übersteigt. Diesbezügliche Ansprüche bestehen nur für Personen im laufenden Asylverfahren, mithin nicht für Duldungsinhaber. Der Erstattungsbetrag beläuft sich im Jahr 2018 auf 132.000 € und wird seit diesem Jahr über ein eigens eingerichtetes Sachkonto abgewickelt.

Anders als bei der Mehrbedarfsbeschäftigungen nach dem AsylbLG ist der berechtigte Personenkreis für den Einsatz in einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) enger gefasst. Berechtigt sind hier nur Personen im laufenden Asylverfahren. Aufgrund der o.g. Sachlage reduziert sich dieser Personenkreis, sodass die Maßnahme rückläufig ist und ein geringerer Ertrag (Kostenerstattung durch die Bundesagentur für Arbeit) zu verzeichnen ist.

Für die Unterhaltung von Einrichtungsgegenständen und Geräten ist im Haushalt ein Betrag in Höhe von 50.000 € vorgesehen. Da entsprechende Reparaturen und Neuanschaffungen nicht in diesem Umfang erforderlich waren, reduziert sich der Ansatz auf 10.000 €.
Aufgrund der Tatsache, dass ersten Halbjahr eine eher moderate Zahl von Zuweisungen im Bereich der Stadt Kleve erfolgt ist und sich dieser Trend trotz angekündigter Zuweisungen dem Grunde nach fortgesetzt hat, reduziert sich der Aufwand für die Gewährung von Grundleistungen nach dem AsylbLG um 100.000 € und von Krankenhilfekosten um 250.000 €.

Abschließend bleibt festzustellen, dass sich das Ergebnis des Produktes um 90.000 € im Vergleich zum Jahresansatz verbessert.


0505 Unterhaltsvorschussleistungen

Im Jahr 2018 wird sich die Erstattung von Unterhaltseinnahmen, welche von den Beiständen des Fachbereichs Jugend und Familie erzielt und an den Fachbereich Arbeit und Soziales weitergeleiteten werden, um 30.000 € erhöhen.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0503/ 0506/ 0507

Es wird festgestellt, dass die Produkte 0503, 0506 und 0507 voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 15.11.2018
Wortbeitrag:
Der Sozialausschuss nimmt den Controllingbericht des Fachbereiches Arbeit und Soziales
für das dritte Quartal 2018 zur Kenntnis.

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