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Inhalt

741/X. - Controllingbericht des Fachbereiches Arbeit und Soziales für das 3. Quartal 2017

Vorlagennummer741/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die 7 Produkte des Fachbereiches Arbeit und Soziales die Entwicklung bis zum 30.09.2017 dargestellt.
Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2017 abgegeben.

0501 Leistungsgewährung nach dem SGB XII
Der Aufwand bei den Zuschüss Wohlfahrtspflege wird geringer ausfallen, da ein Betriebskostenzuschuss für eine Altentagesstätte aufgrund Schließung entfallen ist.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0502 Leistungsgewährung nach dem SGB II
Im Jahr 2017 erfolgte eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten für die Mitarbeitenden im Jobcenter. Die Anzahl der abrechenbaren Personalstellen fällt geringer aus als prognostiziert. Der zu erwartende Ertrag reduziert sich somit um ca. 113.000 €.
Die Aufwendung der 50%-Beteiligung zu den Unterkunftskosten werden um 97.000 € geringer ausfallen.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0503 Arbeitsvermittlung
Im Jahr 2017 erfolgte eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten für die Mitarbeitenden im Jobcenter. Die Anzahl der abrechenbaren Personalstellen fällt geringer aus als prognostiziert. Der zu erwartende Ertrag reduziert sich somit um ca. 160.000 €.
Der Aufwand für Mieten und Pachten fällt aufgrund der Anmietung zusätzlicher Räume im TZK für 'Fokus Arbeit' höher aus. Der Mehraufwand wird durch den Minderaufwand im Produkt 0502 bei der Aufwandserstattung an den Kreis Kleve gedeckt.
Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0504 Leistungen Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge
Bei dem Ertrag des Zuschusses des Landes sind die zweckgebunden Fördergelder aus dem Programm 'Komm-AN NRW' erfasst. Die Gelder werden in gleicher Höhe an Träger und Vereine weitergeleitet.
Die Kostenbeiträge, Aufwandserstattung und Benutzungsgebühren fallen deutlich höher aus als prognostiziert, da eine Steigerung der Wechsel aus dem Rechtsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II durch die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren zu verzeichnen ist.
Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erhalten die Gemeinden für die Aufnahme, die Unterbringung der Asylbewerber oder ausländischen Flüchtlingen eine Erstattung. Das bisherige Erstattungsmodell wurde dahingehend novelliert, dass nunmehr entsprechende personenscharfe Abrechnungen monatlich erfolgen.
Aufgrund der großen Zahl von Wechseln in den Rechtskreis des SGB II ist die prognostizierte Höhe der Erstattungsleistung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von ursprünglich 6.200.000,00 € auf nunmehr 4.250.000,00 € zu korrigieren.
Der Aufwand an laufenden und einmaligen Leistungen sowie die Krankenhilfe nach dem AsylbLG reduzieren sich nicht im selben Verhältnis aufgrund der steigenden Anzahl an Duldungsinhaber, welche nur für einen Zeitraum von drei Monaten noch nach dem FlüAG abgerechnet werden können. Der sich daraus resultierende Mehraufwand ist von den Kommunen zu tragen.

0505/ 0506/ 0507
Es wird festgestellt, dass die Produkte 0505, 0506 und 0507 voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 21.11.2017
Wortbeitrag:
-Drucksache Nr. 741/X.-
Ausschussvorsitzende Siebert verweist auf die allen Anwesenden vorliegende Drucksache. Fachbereichsleiter Erps erläutert, dass die Erträge im Produkt 0504 zurückgehen, weil das BAMF inzwischen sehr schnell die Anerkennungen der Asylbewerber vornimmt, die dann in den Rechtskreis des SGB II übertreten. Zudem ist der Anteil der geduldeten Ausländer gestiegen. Für diese übernimmt nach Feststellung der Duldung das Land nur noch für drei Monate die Kosten, danach sind diese allein von der Kommune zu tragen.
Stadtverordnete Kanders möchte wissen, um was für Kosten es sich dabei dann noch handele, worauf Fachbereichsleiter Erps erklärt, dass dies die Kosten für Unterbringung, Lebensunterhalt und Krankenhilfe seien.

Der Cotrollingbericht wird von den Mitgliedern des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen.

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