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Inhalt

1177/X. - Controllingbericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales für das 3. Quartal 2019

Vorlagennummer1177/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die 7 Produkte des Fachbereiches Arbeit und Soziales die Entwicklung bis zum 30.09.2019 dargestellt.
Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2019 abgegeben.

0501 Leistungsgewährung nach dem SGB XII

Die zweite Phase der Studie der HSRW wird voraussichtlich zum 31.12.2019 abgeschlossen sein. Die Rechnungslegung erfolgt entsprechend erst im Jahr 2020. Der bisherige Aufwand resultiert aus den Bewirtungskosten der Zukunftswerkstatt. Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0502 Leistungsgewährung nach dem SGB II

Die Personal- und Verwaltungskostenerstattung für die Mitarbeitenden im Jobcenter (Produkte 0502 und 0503) werden sich insgesamt erhöhen. Der erhöhte Ertrag für das Produkt 0502 beläuft sich auf ca. 170.000 €. Die Aufwandserstattung an den Kreis Kleve im Rahmen der 50 %-Beteiligung an den Kosten der Unterkunft wird seitens des Kreises unterjährig geprüft (Hochrechnung) und die monatlichen Abschlagszahlungen ggf. angepasst. Die Hochrechnung des Kreises fällt um ca. 140.000 € geringer aus. Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0503 Arbeitsvermittlung

Der Erhöhungsbetrag der Personal- und Verwaltungskostenerstattung beläuft sich auf ca. 230.000 €. Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0504 Leistungen Asylbewerber/ausländische Flüchtlinge

Die Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW wurde am 10.07.2019 vom Landtag beschlossen. Hierin enthalten ist gem.§ 14 c die vollständige Weiterleitung der Integrationsmittel des Bundes an die Kommunen. Diese Weiterleitung ist zunächst einmalig und bezieht sich auf die Integrationspauschale für das Jahr 2019. Der Ertrag aus der Integrationspauschale des Landes beträgt insgesamt ca. 1,25 Mio €. Hiermit soll die Finanzierung von Maßnahmen für die Zeit 01.01.2019 bis 30.11.2020 abgedeckt werden. Von dem Gesamtbetrag wird ein Betrag i.H.v. 800.000 € für das Haushaltsjahr 2019 aktiviert, welcher den Zuschussbedarf entsprechend reduziert. 250.000 € werden im Jahr 2020 kassenwirksam.

Aufgrund der Bemühungen des Wohnungsvermittlers der Caritas sowie der Eigenbemühungen der anerkannten Flüchtlingen, eigenen Wohnraum zu finden, konnte die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge in den Übergangsheimen deutlich reduziert werden. Dadurch reduziert sich der Ertrag der Benutzungsgebühren um 50.000 €.

Der Anteil der nach dem FlüAG erstattungsfähigen Asylbewerber und Duldungsinhaber ist im Jahr 2019 von 165 auf 128 Personen gesunken. Für die Monate Januar bis August 2019 beläuft sich die FlüAG-Erstattung auf ca. 900.000 €. Auf Grund der gesunkenen Anzahl der erstattungsfähigen Personen und unter Berücksichtigung der bislang moderaten Neuzuweisungen, wird von einer Verringerung des Ertrages i.H.v. 250.000 € ausgegangen.

Die Abrechnung der außergewöhnlichen Krankheitskosten gem. § 4 b FlüAG werden einmal jährlich im Folgejahr abgerechnet. Die Abrechnung für das Jahr 2018 ist bereits erfolgt. Der Erstattungsbetrag reduziert sich um ca. 18.000 €.

Der Aufwand für Reparaturen und Ersatzgeräte ist im ersten Halbjahr 2019 niedrig ausgefallen, da durch die Abmietung einiger dezentraler Wohnungen, Ersatzgeräte zur Verfügung standen und defekte Geräte so ausgetauscht werden konnten. Der Aufwand wird sich somit um ca. 20.000 reduzieren.

Im Jahr 2019 wird im Übergangsheim am Bahnhofsplatz 10-14 nur ein Integrationskurs durchgeführt. Der Aufwand reduziert sich damit um 18.000 €.

Die Hochrechnung der Grundleistungen im Bereich Asyl beträgt unter Berücksichtigung einer moderaten Anzahl an Neuzuweisungen 1.050.000 € und reduzieren sich somit um ca. 70.000 €. Die Kosten der Krankenhilfe werden sich ebenfalls um ca. 80.000 € reduzieren.

Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0505 Unterhaltsvorschussleistungen

Die UVG-Reform zum 01.07.2017 hat zu einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen geführt. Die Anzahl der zu erlassenen Rückforderungsbescheide wird sich dadurch ebenfalls erhöhen. Der zum Jahresende hochgerechnete Ertrag erhöht sich um ca. 15.000 €.
Der Anstieg der Fallzahlen wird zu einer weiteren Erhöhung der UVG-Leistungen um ca. 50.000 € führen. Durch die erhöhten Ausgaben erhöht sich auch der Ertrag durch die Kostenerstattung des Landes um 35.000 €.
Insgesamt wird festgestellt, dass das Produkt planmäßig abgewickelt werden kann.

0506 Einziehungsstelle und 0507 Wohnungsbauförderung

Es wird festgestellt, dass die Produkte 0506 und 0507 voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 07.11.2019
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Erps teilt den anwesenden Mitgliedern des Sozialausschusses mit, dass die sieben Produkte des Fachbereichs Arbeit und Soziales voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.
In diesem Zusammenhang teilt er den Anwesenden mit, dass der Landesgesetzgeber am 10.07.2019 mit dem Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen zur Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen geschaffen habe. Die Stadt Kleve erhalte insoweit eine Integrationspauschale in Höhe von 1,25 Millionen €, welche diese für integrative Zwecke für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 einzusetzen habe. Ein angenommener Anteil von 49 % dieses Betrages diene darüber hinaus auch der Erstattung kommunaler Aufwendungen für geduldete Leistungsbezieher, welche über die Regularien des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nicht erstattet würden.

Ergänzend zu den Ausführungen des Fachbereichsleiters Erps stellt Erster Beigeordneter Haas fest, dass es zwar aus seiner Sicht zu begrüßen sei, dass die Kommunen zur Unterstützung ihrer Integrationsarbeit aus dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Leistungen erhalten. Seiner Ansicht nach sei jedoch hierdurch das Problem der fehlenden Erstattungspflicht des Landes geduldeter Leistungsfälle nicht behoben. Zudem sei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich im nächsten Jahr eine deutliche Reduzierung der Erstattungsleistung nach der genannten gesetzlichen Bestimmung abzeichne. Ein großes Problem stelle für ihn die Tatsache dar, dass die sogenannte Finanz – und Sachverantwortung nicht in einer Hand liege und insoweit die Kommunen durch ausländerrechtliche Entscheidungen vor vollendete Tatsachen gestellt würden und die finanziellen Konsequenzen zu tragen hätten. Dieser Zustand sei für ihn unbefriedigend und biete zudem den Kommunen keine Planungssicherheit.

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