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Inhalt

460/X. - Controllingbericht des Fachbereichs Jugend und Familie für das 2. Quartal 2016

Vorlagennummer460/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die drei Produkte des Fachbereiches Jugend und Familie die Entwicklung zum 30.06.2016 dargestellt. Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2016 abgegeben, dabei sind die Veränderungen aus dem 1. Nachtragshaushalt 2016 entsprechend berücksichtigt.

Im Produkt 0601/Förderung von Kindern in Tagesbetreuung haben sich keine Veränderungen der Prognosen seit der Aufstellung der Satzung zum Nachtragshaushalt ergeben. Im Bereich der investiven Auszahlungen enthält der anliegende Controllingbericht einen höheren Ist-Stand, der sich aus der Auszahlung von Haushaltsresten ergibt. Hintergrund ist die Erneuerung des Zaunes an der Kita Zauberfarben.
Im Produkt 0602/Kinder- und Jugendarbeit haben sich keine Veränderungen der Prognosen seit der Aufstellung der Satzung zum Nachtragshaushalt ergeben.
Im Produkt 0603/Hilfen für junge Menschen kommt es einerseits zu höheren Erträgen im Bereich der Kostenerstattung anderer Jugendämter (+150.000 €) und andererseits zu Verschiebungen in den Aufwendungen für unterschiedliche Leistungsgewährung. Minderausgaben ergeben sich in den Bereichen der Eingliederungshilfe aufgrund (drohender) seelischer Behinderungen (-240.000 €) und der Tagesgruppenerziehung (-31.000 €). Mehrausgaben sind im Bereich der Leistungsgewährung an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (+ 250.000 €) sowie im Bereich der Heimerziehung für die Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen (+200.000 €) zu erwarten. Im Ergebnis ist prognostisch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 29.000 € zu rechnen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 31.08.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich nach dem Zusatz "(eigene Fälle)" in der Bezeichnung der Kennzahl "Vollzeitpflege", die im Produkt 0603 ausgewiesen ist. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass es sich grundsätzlich bei allen Fallzahlen um Fälle handelt, für die die Stadt Kleve zuständig sei. Der Zusatz sei aufgenommen worden, um Verwechslungen mit Vollzeitpflegefällen zu vermeiden, die von anderen Jugendämtern erbracht werden, für die jedoch eine Kostenerstattungspflicht bei der Stadt Kleve liegt.

StV. Siebert fragt nach dem prognostizierten Mehraufwand für Mutter-Kind-Einrichtungen und fragt nach eventuellem politischen Handlungsbedarf. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits eine positive Entwicklung stattgefunden habe und dass Kleve mit den Angeboten der Wippe und der Netzgruppe über gute niederschwellige Angebote verfüge. Abteilungsleiterin Laukens ergänzt, dass eine Ursache für den insgesamt gestiegenen Hilfebedarf eine auffällige Zunahme psychischer Erkrankungen bei jungen Müttern sei. Diese Zunahme beschränke sich aber nicht auf Kleve sondern sei in der Gesellschaft insgesamt so zu beobachten. Mutter-Kind-Einrichtungen, die sich auf psychische Probleme spezialisiert haben, gebe es in Geldern und Bocholt.

StV. Bucksteeg erkundigt sich nach der Position im Produktplan, aus dem sich die Mehraufwendungen für Mutter-Kind-Einrichtungen ergeben. Fachbereichsleiter Traeder erklärt, dass diese in der Summe der Transferaufwendungen beinhaltet seien und diese in der Kostenart der Heimunterbringungen geplant und verausgabt werden.

StV. Kanders möchte wissen, wie die deutlich geringere Anzahl der gesetzlichen Vormundschaften gegenüber den bestellten Vormundschaften entsteht. Abteilungsleiter Koch erklärt, dass eine gesetzliche Vormundschaft nur Fälle umfasse, in denen eine unverheiratete Mutter minderjährig sei. Die gesetzliche Vormundschaft ergänze lediglich die elterliche Sorge der eingeschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Mutter.

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