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Inhalt

1113/X. - Controllingbericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales für das 2. Quartal 2019

Vorlagennummer1113/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Controllingbericht zur Kenntnis.

Sachverhalt:


In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die 7 Produkte des Fachbereiches Arbeit und Soziales die Entwicklung bis zum 30.06.2019 dargestellt.
Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2019 abgegeben.

0501 Leistungsgewährung nach dem SGB XII

Die Abrechnung der zweiten Phase der Studie der HSRW wird voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen. Der bisherige Aufwand resultiert aus den Bewirtungskosten der Zukunftswerkstatt. Das Produkt wird insgesamt planmäßig abgewickelt werden.

0502 Leistungsgewährung nach dem SGB II

Die Personal- und Verwaltungskostenerstattung für die Mitarbeitenden im Jobcenter (Produkte 0502 und 0503) werden sich insgesamt erhöhen. Der erhöhte Ertrag für das Produkt 0502 beläuft sich auf ca. 100.000 €. Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0503 Arbeitsvermittlung

Der Erhöhungsbetrag der Personal- und Verwaltungskostenerstattung beläuft sich auf ca. 190.000 €. Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0504 Leistungen Asylbewerber/ausländische Flüchtlinge

Der Ertrag aus der Integrationspauschale des Landes wird weiterhin mit 340.000 € angesetzt. Die Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW wurde erst am 10.07.2019 vom Landtag beschlossen. Hierin enthalten ist die vollständige Weiterleitung der Integrationsmittel des Bundes an die Kommunen. Die genaue Höhe dieser Mittel für die Stadt Kleve steht noch nicht fest. Die Auszahlung soll lt. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes im September/ Oktober 2019 erfolgen.

Aufgrund der Bemühungen des Wohnungsvermittlers der Caritas sowie der Eigenbemühungen der anerkannten Flüchtlingen, eigenen Wohnraum zu finden, konnte die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge in den Übergangsheimen deutlich reduziert werden. Dadurch reduziert sich der Ertrag der Benutzungsgebühren um 50.000 €.

Der Anteil der nach dem FlüAG erstattungsfähigen Asylbewerber und Duldungsinhaber ist im Jahr 2019 von 165 auf 128 Personen gesunken. Für das erste Halbjahr 2019 beläuft sich die FlüAG-Erstattung auf ca. 760.000 €. Auf Grund der gesunkenen Anzahl der erstattungsfähigen Personen und unter Berücksichtigung der bislang moderaten Neuzuweisungen, wird von einer Verringerung des Ertrages i.H.v. 200.000 € ausgegangen.

Die Abrechnung der außergewöhnlichen Krankheitskosten gem. § 4 b FlüAG werden einmal jährlich im Folgejahr abgerechnet. Die Abrechnung für das Jahr 2018 ist bereits erfolgt. Der Erstattungsbetrag reduziert sich um ca. 18.500 €.

Der Aufwand für Reparaturen und Ersatzgeräte ist im ersten Halbjahr 2019 niedrig ausgefallen, da durch die Abmietung einiger dezentraler Wohnungen, Ersatzgeräte zur Verfügung standen und defekte Geräte so ausgetauscht werden konnten. Der Aufwand wird sich somit um ca. 10.000 reduzieren.

Die Hochrechnung der Grundleistungen im Bereich Asyl beträgt unter Berücksichtigung einer moderaten Anzahl an Neuzuweisungen 1.050.000 € und reduzieren sich somit um ca. 70.000 €. Die Kosten der Krankenhilfe werden dagegen den Jahresansatz i.H.v. 600.000 € erreichen.

Im Übrigen wird das Produkt planmäßig abgewickelt werden.

0505 Unterhaltsvorschussleistungen

Die UVG-Reform zum 01.07.2017 hat zu einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen geführt. Die Anzahl der zu erlassenen Rückforderungsbescheide wird sich dadurch ebenfalls erhöhen. Der zum Jahresende hochgerechnete Ertrag erhöht sich um ca. 15.000 €.
Der Anstieg der Fallzahlen wird zu einer weiteren Erhöhung der UVG-Leistungen um ca. 50.000 € führen. Durch die erhöhten Ausgaben erhöht sich auch der Ertrag durch die Kostenerstattung des Landes um 35.000 €.
Insgesamt wird festgestellt, dass das Produkt planmäßig abgewickelt werden kann.

0506 Einziehungsstelle und 0507 Wohnungsbauförderung

Es wird festgestellt, dass die Produkte 0506 und 0507 voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sozialausschuss, 28.08.2019
Wortbeitrag:
Zusätzlich zum Inhalt der genannten Drucksachen weist Fachbereichsleiter Erps darauf hin, dass seitens der Verwaltung bereits eine Integrationspauschale in Höhe von ca. 340.000,00 € im Haushalt berücksichtigt wurde. Nachdem nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen zur Weiterleitung der Integrationspauschale vom Land an die Kommunen durch die Änderungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes geschaffen wurden, sei davon auszugehen, dass ein Betrag in nahezu 4-facher Höhe zur Auszahlung gelangen werde. Mit der Auszahlung sei Ende September/Anfang Oktober zu rechnen, sodass der Betrag im Controllingbericht für das 3. Quartal 2019 berücksichtig werde.

Der Sozialausschuss nimmt vom Inhalt der Drucksache Kenntnis.

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