Login

Passwort vergessen?

Inhalt

871/X. - Deichsanierung Xanten-Kleve, 3. Abschnitt, 3. Baulos (Kleve-Griethausen bis Schleuse Brienen)


Anlage eines zusätzlichen Radweges zzgl. Trennstreifen auf der Deichkrone

Vorlagennummer871/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ratsbeschluss vom 12.04.2000 wird aufgrund des Prüfergebnisses des Deichverbandes aufgehoben.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 12.04.2000 einstimmig beschlossen, den Deichverband zu beauftragen, im Planfeststellungsverfahren die Anlage eines Geh- und Radweges auf dem wasserseitigen Erdwall entlang der Straße "Am alten Rhein" mit aufzunehmen.

Im Zuge der Planungen zur Deichsanierung im Abschnitt Kleve-Griethausen bis Schleuse Brienen wurde von der Stadtverwaltung der Wunsch an den Deichverband herangetragen, einen zusätzlichen Radweg zzgl. Trennstreifen auf der Deichkrone anzulegen. Das Prüfergebnis des Deichverbandes liegt nun vor. In der Stellungnahme des Deichverbandes wird ausgeführt, dass die Anlage eines zusätzlichen Radweges zzgl. Trennstreifen einen Retentionsverlust von ca. 54.400 m³ ergeben würde. Ein solcher Verlust ist nur dann genehmigungsfähig, wenn er an anderer Stelle ausgeglichen werden kann.
Der Ausgleich dieses Verlustes ist nur an einer Stelle zwischen Griethausen und Brienen - auf Privatflächen - möglich. Laut Deichverband ist aus den mit dem betroffenen Eigentümer geführten Gesprächen erkennbar geworden, dass der Eingriff in das Eigentum und weiterer befürchteter Nachteile von diesem Eigentümer nicht akzeptiert werden. Darüber hinaus kann von Seiten des Deichverbandes die Anlage des zusätzlichen Radweges nicht mit den Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz begründet werden. Daher geht der Deichverband davon aus, dass die Radwegplanung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens scheitern wird oder ein Planfeststellungsbeschluss, der einen zusätzlichen Radweg beinhaltet, einer späteren rechtlichen Überprüfung nicht standhält.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Deichverbandes entschieden, im Hinblick auf die Anlage eines zusätzlichen Radweges zzgl. Trennstreifen auf der Deichkrone dem Wunsch der Stadt nicht zu folgen.

Die Führung des Radverkehrs auf der Deichkrone erfolgt somit auf der Fahrbahn mit dem Individualverkehr.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 17.05.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache 871/X.

StV. Hütz fragt nach, ob die Fahrbahn mit Schutzstreifen versehen werden könne.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass dies aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen in Deutschland nicht möglich sei. Zu gegebener Zeit seien ordnungsbehördliche Maßnahmen zu prüfen, um eine Verbesserung der Verkehrssituation für Fahrradfahrer herbeizuführen.

StV. Hütz führt weiterhin aus, dass die Schleuse in den Planungen des Deichverbandes nicht mehr vorhanden sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass zwischenzeitlich der Verwaltung die Machbarkeitsstudie zur Schleusenanlage vorliege. Diese werde zunächst dem Rat der Stadt Kleve vorgestellt. Anschließend werde die Thematik von der Verwaltungsspitze mit dem Wasserschifffahrtsamt und dem Deichverband thematisiert.

StV. Verhoeven bittet bei den zukünftigen Verkehrsgestaltungsmaßnahmen eine Beruhigung der Straße, beispielsweise durch ausschließliche Zulassung von Anliegerkraftfahrzeugverkehr, zu prüfen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass dementsprechende Planungen sicherlich möglich seien. Der Maßnahmenbeginn dauere aber sicher noch einige Jahre. Eine Planung zum heutigen Zeitpunkt sei sicherlich verfrüht und werde vor Umsetzung der Maßnahme, unter Berücksichtigung der dann geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, durchgeführt.

Sachkundiger Bürger Wiegersma möchte wissen, ob bei einer Freigabe des Anliegerverkehrs auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Straße befahren dürften.

Stadtamtsrat Seißer führt aus, dass der Anliegerbegriff bedeute, dass das Ziel der Fahrt das Erreichen eines der anliegenden Grundstücke sei. Nicht erlaubt sei die Durchfahrt von einer freien Straße zur anderen. Für landwirtschaftlichen Verkehr bedeute dies, dass die an der Straße anliegenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erreicht werden können.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges meldet Beratungsbedarf an.

StV. Gebing macht deutlich, dass im weiteren Verfahren geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Radverkehrs, z.B. durch Ausweisung einer Fahrradstraße mit besonderer Kennzeichnung auf der Fahrbahn, getroffen werden müssten.

StV. Kumbrink und StV. Dr. Meyer-Wilmes schließen sich dem an. StV. Kumbrink meint, dass die Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs im Rat mitbeschlossen werden sollte.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
den Ratsbeschluss vom 12.04.2000 aufgrund des Prüfergebnisses des Deichverbandes aufzuheben und
die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, in welcher Form die Belange des Radverkehrs auf dem in Rede stehenden Teilstück realisiert und sichergestellt werden können. Die Ergebnisse werden in einer Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vorgestellt.



Die Sitzung wird um 19.20 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 19.43 Uhr.
Wortbeitrag:
Oberamtsrat Seißer führt zur Wahrung der Belange des Radverkehrs aus, die auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen durch Einrichtung einer Fahrradstraße nicht aber durch das Aufbringen von Fahrradschutzstreifen realisiert werden könnten. Darüber hinaus seien zwei weitere Alternativen derzeit in der Prüfung.

StV. Schnütgen verweist einen Erlass der Bezirksregierung aus dem Jahre 2012, der zur Zulässigkeit von Fahrradschutzstreifen mangels Alternativen ausführe.

StV. Gebing äußert, dass seine Fraktion es bedaure, dass ein Radweg nicht realisiert werden könne. Auch die CDU-Fraktion sehe die Schutzstreifen als optimale Lösung an. Um die Belange des Radverkehrs zu wahren, könne sie zunächst aber die Einrichtung einer Fahrradstraße befürworten.

StV. Gietemann stellt die Hintergründe, auf deren Grundlage der Ratsbeschluss gefasst worden sei, dar. Die Realisierung von Radverkehr sei auch deshalb erforderlich, weil dieses Teilstück Teil des Rheinradweges sei, der seinerzeit mit euregionalen Mitteln beworben worden sei. Da die Verwaltung weitere Varianten zur Realisierung des Radverkehrs auf diesem Teilstück prüfe, halte er eine Rückverweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss für sinnvoll.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Gründe, aufgrund derer der Ratsbeschluss aufzuheben sei. Er empfiehlt daher, dem Beschlussvorschlag zu folgen und um einen Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung der Realisierung von Radverkehr auf diesem Teilstück und die Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss zu ergänzen.

StV. Gietemann verleiht daraufhin seiner Skepsis Ausdruck und seinem Begehren nach Rückverweisung in den Fachausschuss Nachdruck, indem er zu den Anstrengungen und Überlegungen in den vergangenen Jahren z.B. zu einem Konzept über eine Verbindung von Brienen/Wardhausen nach Kleve ausführt, die zwar beraten aber nicht umgesetzt worden seien.

Herr Schlüß stellt noch einmal aus Sicht des Deichverbandes klar, warum der Ratsbeschluss nicht umgesetzt werden könne.

StV. Dr. Merges teilt für seine Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Ergänzung des Technischen Beigeordneten Rauer mit.

nach oben