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829/X. - Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses sowie des Gesamtlageberichtes der Stadt Kleve zum 31.12.2012

Vorlagennummer829/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 inkl. Gesamtlagebericht wird gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat der Stadt Kleve zugeleitet. Der Rat leitet nach § 101 GO NRW den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. Durch die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln nach dem Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 04.07.2015 wird erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 formal wieder geprüft und testiert werden. Hierzu hat sich der Fachbereich Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedient. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 werden diesem dann lediglich als untestierte Anlage beigefügte.

Sachverhalt:


Die Stadt Kleve hat in jedem Haushaltsjahr neben dem Einzelabschluss einen Gesamtabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember aufzustellen.

Mit dem Gesamtabschluss werden die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung so zusammengefasst, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet.

Dem Gesamtabschluss kommt eine Informations- und Steuerungsfunktion zu. Er soll nicht nur die bisher vorhandenen Informationsdefizite, die die Beschränkung auf die Einzelabschlüsse mit sich bringt, beseitigen, sondern auch eine verbesserte Steuerung des „Konzerns Kommune“ und die Entwicklung eines effektiven Beteiligungsmanagements ermöglichen. Die Entscheidungsträger in der Verwaltung sollen beurteilen können, ob der „Konzern“ auch zukünftig in der Lage sein wird, seine Aufgaben zu erfüllen.

§ 116 GO NRW und § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) bestimmen die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses. Danach sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz und ein Gesamtanhang aufzustellen, sowie ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind neben der GO und der GemHVO auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung beachtet worden.

Das Geschäftsjahr der Kernverwaltung sowie der voll zu konsolidierenden Unternehmen entsprechen jeweils dem Kalenderjahr. Der Gesamtabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

Die Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung entspricht dem vom Modellprojekt in NRW entwickelten Positionsrahmen, welcher sich an den Regelungen des
§ 49 i.V.m. §§ 38 und 41 GemHVO orientiert.

Erstmalig schließt ein Gesamtabschluss mit einem Konzernjahresüberschusses ab. Dieser beträgt für das Haushaltsjahr 2012 3.587.169,55 €.

Durch die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln nach dem Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 04.07.2015 wird erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 formal wieder geprüft und testiert werden. Hierzu hat sich der Fachbereich Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedient. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 werden diesem dann lediglich als untestierte Anlagen beigefügt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 07.03.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 14.03.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 inkl. Gesamtlagebericht wird gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat der Stadt Kleve zugeleitet. Der Rat leitet nach § 101 GO NRW den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. Durch die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln nach dem Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 04.07.2015 wird erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 formal wieder geprüft und testiert werden. Hierzu hat sich der Fachbereich Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedient. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 werden diesem dann lediglich als untestierte Anlage beigefügte.

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