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1023/X. - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahr 2020

Vorlagennummer1023/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Wahlausschuss beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Kleve zur Kommunalwahl 2020 entsprechend dem Vorschlag der Anlage 1 dieser Drucksache in die ausgewiesenen 22 Wahlbezirke aufzuteilen.

Sachverhalt:


Die nächste Kommunalwahl findet aller Voraussicht nach im September 2020 statt. Die Wahlzeit des am 25.05.2014 gewählten Rates der Stadt Kleve endet somit am 31.10.2020.

Die Wahlperiode des am 25.05.2014 gewählten Rates der Stadt Kleve begann am 01.06.2014. Für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden spätestens bis zum 29. Februar 2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind (§ 4 Abs. 1 KWahlG i.V.m. Art. 5 § 1 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01.10.2013). Der Rat der Stadt Kleve hat in der Ratssitzung am 07.02.2018 von seiner Möglichkeit zur Verringerung der Anzahl der Vertreter seitens des Rates Gebrauch gemacht, somit sind weiterhin 22 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen.

Auf Grund eines Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften sowie eines Änderungsantrages der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum vorgenannten Gesetzesentwurf, könnten derzeit drei unterschiedliche - im Folgenden weiter ausgeführte - Szenarien in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung eintreffen. Allen drei Szenarien wird in der erarbeiteten Wahlbezirkseinteilung Rechnung getragen.

1. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften wird nicht beschlossen.

Maßgebend für die Berechnung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke ist nach derzeitigem Rechtsstand die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, welche 42 Monate nach Beginn der Wahlzeit, im vorliegenden Fall also am 30.11.2017 bzw. 30.06.2017, veröffentlicht war. Die von IT.NRW für die Stadt Kleve vorliegende Einwohnerzahl mit dem Stand 30.06.2017 liegt bei 51.058.

Als durchschnittliche Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebiets durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt (§ 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nach Kommunalwahlgesetz nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen (§ 4 Abs. 2 KWahlG).

Hieraus ergibt sich für die einzelnen Wahlbezirke eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2.321. Die Obergrenze der Abweichung beträgt demnach 2.901 Einwohner, die Untergrenze 1.741 Einwohner.

Die tatsächliche Einwohnerzahl der Stadt Kleve (ohne Nebenwohnsitzler) betrug nach den Unterlagen des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) am 31.12.2018 53.354.

Die Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung entnehmen Sie der Anlage 2.

2. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften ohne Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP wird beschlossen.

Maßgebend für die Berechnung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke wäre dann die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, welche 59 Monate nach Beginn der Wahlzeit, im vorliegenden Fall also am 30.04.2019 bzw. 31.12.2018, veröffentlicht war. Die von IT.NRW für die Stadt Kleve ermittelte Einwohnerzahl mit dem Stand 31.12.2018 ist zurzeit noch nicht verfügbar. Die aktuellste von IT.NRW ermittelte Einwohnerzahl vom 30.06.2018 liegt bei 51.426.

Hieraus ergibt sich für die einzelnen Wahlbezirke, der unter Punkt 1 genannten Rechtsvorschriften folgend, eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2.338. Die Obergrenze der Abweichung beträgt demnach 2.922 Einwohner, die Untergrenze 1.753 Einwohner.

Die Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung entnehmen Sie der Anlage 3.

3. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften sowie der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP wird beschlossen.

In diesem Fall wird der § 4 Abs. 2 KWahlG um den folgenden Satz ergänzt: "Bei der Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt."

Eine entsprechend bereinigte Datei für kreisangehörige Städte und Gemeinden wird von IT.NRW nicht zur Verfügung gestellt. Somit fände die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, welche 59 Monate nach Beginn der Wahlzeit, im vorliegenden Fall also am 30.04.2019 bzw. 31.12.2018, veröffentlicht war Berücksichtigung. Die von IT.NRW für die Stadt Kleve ermittelte Einwohnerzahl mit dem Stand 31.12.2018 ist zurzeit noch nicht verfügbar. Die aktuellste von IT.NRW ermittelte Einwohnerzahl vom 30.06.2018 liegt bei 51.426.

Hieraus ergibt sich für die einzelnen Wahlbezirke, der unter Punkt 1 genannten Rechtsvorschriften folgend, eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2.338. Die Obergrenze der Abweichung beträgt demnach 2.922 Einwohner, die Untergrenze 1.753 Einwohner.

Die Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung entnehmen Sie der Anlage 4.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die im Jahr 2013 für die Kommunalwahlen 2014 beschlossene Wahlgebietseinteilung geändert werden muss, da in einigen Wahlbezirken die Ober- als auch die Untergrenzen-Höchstzahl tangiert wird.

Insbesondere möchte ich auf die Zusammenlegung der Stimmbezirke 101.1 und 101.2 hinweisen. Ebenso wird auf die Neueinrichtung der Stimmbezirke (Wahllokale) 103.2 (Johanna-Sebus Grundschule Rindern), 108.2 (Karl-Kisters-Realschule Kellen) und 110.2 (Gesamtschule Am Forstgarten Standort Landwehr 4-6) hingewiesen. Weitere Anpassungen in verschiedenen Stimmbezirken sind erforderlich (siehe Anlage 1).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Wahlausschuss, 14.02.2019
Beschluss:
Der Wahlausschuss beschließt einstimmig das Wahlgebiet der Stadt Kleve zur Kommunalwahl 2020 entsprechend dem Vorschlag der Anlage 1 dieser Drucksache in die ausgewiesenen 22 Wahlbezirke aufzuteilen.
Wortbeitrag:
Stadtamtsrat Boltersdorf und Stadtinspektor Meuwsen stellen die Änderungsvorschläge zur Wahlbezirkseinteilung mediengestützt kurz dar.

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