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499/X. - Entwicklung der Sekundarschule

Vorlagennummer499/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt:

1. Die Sekundarschule Kleve ( Schulnummer 196769) wird zum 01.08.2017 in eine sechszügige Gesamtschule in teil-vertikaler Gliederung an zwei Standorten, dauerhaft am Teilstandort in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg und am Hauptstandort Kleve, Hoffmannallee 15, umgewandelt. Drei Jahrgänge der Klassen 5-7 werden in Bedburg-Hau unterrichtet, drei Jahrgänge der Klassen 5 -7 in Kleve und ab Klasse 8 bis zur Oberstufe alle Jahrgänge in Kleve . ( Variante 1 a) oder

1.1 Die Sekundarschule Kleve ( Schulnummer 196769) wird zum 01.08.2017 in eine fünfzügige Gesamtschule in horizontaler Gliederung an zwei Standorten , dauerhaft am Teilstandort in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg und am Hauptstandort Kleve, Hoffmannallee 15, umgewandelt. Die Jahrgänge 5 und 6 werden in Bedburg-Hau unterrichtet und die Jahrgänge 7-13 in Kleve. (Variante 2)

2. Die vorübergehende Unterbringung an der Ackerstraße 80 bis zur Fertigstellung des Schulstandortes Hoffmannallee 15.

3. Die Zustimmung der Gemeinde Bedburg-Hau ist einzuholen.

4. Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Bedburg-Hau.

5. Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Kranenburg.

Sachverhalt:


Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Verwaltung beauftragt, die schulorganisatorischen Fragen gem. Drucksache Nr. 458/X zu prüfen und die begleitenden Maßnahmen durchzuführen.

In der Sitzung am 14.09.2016 standen von der Bezirksregierung Düsseldorf Regierungsdirektorin (RD'in) Wenzel und Leitender Regierungsschuldirektor (LRSD) Otto für Fragen zur Verfügung.

Das Büro Garbe& Lexis hat anlassbezogen einen Schulentwicklungsplan erstellt, der anliegend beigefügt wird.

Die Eltern aus Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg, deren Kinder die dritte und vierte Klasse besuchen, sind mit dem anliegenden Fragebogen befragt worden. Die Auswertung der Bögen hat das Büro Garbe & Lexis übernommen und ist der Drucksache angefügt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Gründung einer zweiten Gesamtschule vorbereitet werden kann.

Die benachbarten Schulträger sowie die beteiligten Schulen sind gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW ( SchulG NRW) um ihre Stellungnahmen gebeten worden.
Hierbei ist zu erwähnen, dass der Schutz anderer Schulträger sich vorrangig auf bestehende Schulen der gleichen Schulform bezieht. Macht ein Schulträger für eine bestehende Schule einer anderen Schulform eine Bestandsgefährdung geltend, so ist nach Abwägung aller Umstände zu entscheiden. Die Stadt Kleve hat die Einwendungen zu bewerten; die Entscheidung wird letztendlich von der Bezirksregierung getroffen.

Die Stellungnahme der Stadt Kalkar ist beigefügt; die Stellungnahmen der Stadt Goch , der Gemeinde Kranenburg und des Kreises Kleve werden bis zum 23.09.2016 erwartet.
Die Schulträger der Stadt Emmerich a.R. und der Gemeinde Bedburg-Hau haben keine Bedenken gegen eine Umwandlung oder Neugründung einer Gesamtschule.

zu Kalkar:( Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme zu bestehenden Schulen anderer Schulformen.)

Die Realschule Kalkar hat 523 Schüler und Schülerinnen ( SuS) , davon 110 aus Bedburg-Hau, das entspricht 18 SuS pro Jahrgang. Die Realschule war ursprünglich zweizügig geplant und ist inzwischen in allen Jahrgängen dreizügig und im 9. Jahrgang sogar vierzügig.
Gemäß § 82 Abs. 4 Schulgesetz NRW ist die Mindestgröße von Realschulen auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.
Selbst wenn keine Kinder aus Bedburg-Hau die Realschule in Kalkar wählen würden, wovon nicht auszugehen ist, könnte die Schule weiter bestehen und wäre nicht im Bestand gefährdet.

Das Jan-Joest-Gymnasium wird von 546 SuS , davon 127 aus Bedburg-Hau in den Klassen 5- 12 besucht, das entspricht rund 16 SuS pro Jahrgang. Auch für die Schulform des Gymnasiums gilt, dass diese mindestens zweizügig geführt werden muss. Würden alle Kinder aus Bedburg-Hau künftig die Schulen in Kleve besuchen, wovon nicht auszugehen ist, so könnte das Gymnasium dennoch fortbestehen.

Es wurden noch detaillierte Zahlen von Kalkar erbeten, die nach Vorlage noch einmal genau bewertet werden müssen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass letztendlich auch die Wertung durch die Bezirksregierung keine Bestandsgefährdung der Schulen aufzeigt.

Zusätzlich sollten folgende Möglichkeiten geprüft werden:

1. Eingliederung der Sekundarschule in die bestehende Gesamtschule unter Prüfung der verschiedenen Standorte

Dieser Prüfauftrag wurde von der CDU in der Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 zurück gezogen.

2. Umwandlung zu einer eigenständigen Gesamtschule mit zwei Standorten

Voraussetzung für eine Umwandlung ist der Nachweis, dass gymnasiale Standards an der Sekundarschule erzielt werden. "Gymnasiale Standards" bedeute, so LRSD Otto am 14.09.16, dass die Schule nicht wie ein Gymnasium arbeitet, sondern die SuS zu einem höheren Abschluss befähige .

Weitere Voraussetzung ist, dass die Schülerzahlen die Bildung einer Oberstufe zulassen.
LRSD Otto hat in einer Prüfung vor Ort festgestellt, dass die Sekundarschule pädagogisch so hochwertig und nach gymnasialem Standard arbeitet, dass aus diesem Grunde ausdrücklich und auch nur ausnahmsweise eine Umwandlung seitens der Bezirksregierung befürwortet werde.
Allerdings müsse die Umwandlung zum 01.08.2017 erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt die ersten Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule bereits in die Klasse 10 wechselten. LRSD Otto vertritt die Auffassung, dass z.B. aus dem jetzigen Jahrgang 9 mit 167 SuS bei einer Umwandlung eine eigene Oberstufe mit mindestens 42 SuS gebildet werden könne; hierzu verweist er auf genügend andere funktionierende Gesamtschulen in gleicher Größe.
Eine Kooperation mit der bestehenden Gesamtschule soll angestrebt werden, so LRSD Otto am 14.09.2016. Diese wird von der der Schulleitung der bestehenden Gesamtschule ausdrücklich begrüßt.

Bei einer Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule werden das Kollegium , die Schulleitung und die Schülerschaft unmittelbar in die neue Schulform überführt. Aufwendige Versetzungs- und Ausschreibungsverfahren würden entfallen.
LRSD Otto hat in der Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 mitgeteilt, sollte es zu einer Umwandlung kommen, dass mehrere Stellen für Lehrpersonal mit der Fakulta für die Sekundarstufe II eingerichtet würden und er zuversichtlich sei, die Stellen generieren zu können. Bereits jetzt verfüge die Schule über acht Stellen. Außerdem wird die neue Gesamtschule einen Oberstufenleiter mit der Befähigung für die Sekundarstufe II erhalten.

Die Umwandlung hat den Vorteil, dass alle SuS der Sekundarschule ein Abschlusszeugnis der Gesamtschule erhalten werden.

Eine Gesamtschule kann vertikal oder horizontal gegliedert werden.

Variante 1:

Die vertikale Lösung ist das System, was heute bereits umgesetzt wird: Hier werden an jedem Standort alle
Jahrgänge unterrichtet. Bei diesem System sind erhebliche Pendelfahrten für SuS sowie für die Lehrer/innen zwischen den Standorten erforderlich, da selten alle Kursangebote an beiden Standorten angeboten werden können.
Für die vertikale Gliederung muss die Gesamtschule mindestens sechszügig gegründet werden.


Variante 1 a:

Für eine neue Gesamtschule käme auch eine teil-vertikale Lösung in Frage. Dies würde bedeuten, dass z.B. zwei oder
drei Züge der Jahrgänge z.B. 5 bis 7 am Standort in Bedburg-Hau und die weiteren drei Züge am Standort Kleve und ab Klasse 8 alle Züge am Standort Kleve unterrichtet würden.
Dies hat den Vorteil, das die jüngeren SuS wohnortnah die weiterführende Schule besuchen können.

Auch bei dem teil-vertikalen Modell muss die neue Gesamtschule sechszügig gegründet werden.

Damit die neue Gesamtschule in teil-vertikaler Gliederung qualitativ und quantitativ gut an den Start gehen kann empfiehlt die Bezirksregierung dringend, die bereits bestehende Gesamtschule auf fünf Züge festzulegen. Sollte die Gründung der neuen Gesamtschule in der vorgeschlagenen teil-vertikalen Gliederung nicht zustande kommen, so könnte die bestehende Gesamtschule nach Absprache mit der Verwaltung dennoch weiterhin sechs Züge aufnehmen.

Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung, insbesondere zum Wohl der jüngeren SuS, die teil-vertikale Gliederung vor.


Variante 2:

Bei der horizontalen Lösung werden z.B. die Jahrgänge 5 und 6 komplett an dem Standort in Bedburg-Hau und die Jahrgänge 7 bis zur Oberstufe am Standort Kleve unterrichtet.
Aus Sicht der Verwaltung hat dies allerdings den Nachteil, dass alle Kinder aus Kleve, und hierbei handelt es ich um die Jüngsten, - und dies ist der größerer Anteil- am Teilstandort Bedburg-Hau unterrichtet werden müssen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Klever Eltern ihre Kinder in der Eingangsphase nicht am Standort Bedburg-Hau beschult wissen wollen und deswegen der Start der neuen Gesamtschule gefährdet ist.

Die Bezirksregierung , ebenso die Schulleitung der Sekundarschule, bevorzugen diese Gliederung, da dies die pädagogisch sinnvollere Lösung darstellt.
Für die horizontale Gliederung muss die Gesamtschule mindestens vierzügig gegründet werden.


Die Verwaltung schlägt die Umwandlung zum 01.08.2017 zu einer 6-zügigen Gesamtschule an zwei Standorten in teil-vertikaler Gliederung vor ( Variante 1 a). Am Teilstandort Bedburg-Hau sollen drei Züge der Jahrgänge 5-7 unterrichtet werden; am Standort Kleve drei Züge der Jahrgänge 5-7 und ab Jahrgang 8 alle Züge in Kleve. In Kleve wird die Gesamtschule zunächst weiterhin am Schulstandort Ackerstraße 80 unterrichten, bis der Umbau an der Hoffmannallee 15 fertig gestellt ist.

Alternativ könnte auch der Beschluss zur horizontalen Gliederung ( Variante 2) gefasst werden, der von der Bezirksregierung und der Schulleitung bevorzugt wird.

Diese Änderung ( zu Variante 1a und 2 ) bedarf der Zustimmung durch die Gemeinde Bedburg-Hau: Außerdem muss die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kranenburg über die Übertragung der Aufgaben eines Schulträgers für die Sekundarschule gekündigt und neue Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung; ein entsprechender Antrag ist bis zum 30.11.2016 bei der Bezirksregierung vorzulegen.

RD'in Wenzel erläutert in der Sitzung am 14.09.2016, dass die Bezirksregierung den Prozess der Umwandlung stetig begleiten werde und beratend zur Verfügung stehe.



3. Prüfung einer gemeinsamen Oberstufe von zwei Gesamtschulen

Gemäß § 17 Schulgesetz umfasst eine Gesamtschule die Klassen 5 - 10 ( Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) . Demnach umfasst die Gesamtschule zwingend auch eine Oberstufe. In den Beratungen durch die Bezirksregierung wurde deutlich bestätigt, dass eine Gesamtschule ausschließlich nur mit einer eigenen Oberstufe gegründet werden kann.
Insofern kann keine gemeinsame Oberstufe gegründet werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 29.09.2016
Wortbeitrag:
Städtische Oberverwaltungsrätin Wier erläutert den Anwesenden den Inhalt der Drucksache. Danach habe der Schulausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Verwaltung beauftragt, die schulorganisatorischen Fragen gemäß Drucksache Nr. 458/X. zu prüfen und die begleitenden Maßnahmen durchzuführen. Für die Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 habe man zudem Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beantwortung schulorganisatorischer Fragen eingeladen. Gleichzeitig sei eine Eltern- und Schulträgerbefragung durchgeführt worden. Die Resonanz der Elternbefragung sei jedoch sehr schwach gewesen. Im Ergebnis könne jedoch festgestellt werden, dass eine zweite Gesamtschule gegründet werden könne. Diese könne vertikal oder horizontal gegliedert werden. Das System der vertikalen Lösung werde bereits heute umgesetzt. Dieses System erfordere jedoch erhebliche Pendelfahrten für Schüler und Schülerinnen sowie für Lehrer und Lehrerinnen zwischen den Standorten. Für die vertikale Gliederung müsse die Gesamtschule mindestens sechszügig gegründet werden.

Für eine neue Gesamtschule käme auch eine teilvertikale Lösung in Frage, so Städtische Oberverwaltungsrätin Wier. Dies bedeute allerdings, dass z.B. zwei oder drei Züge am Standort in Bedburg-Hau und die weiteren Züge am Standort Kleve unterrichtet würden. Auch bei der teilvertikalen Lösung müsse die neue Gesamtschule sechszügig gegründet werden. Damit die neue Gesamtschule in teilvertikaler Gliederung qualitativ und quantitativ gut an den Start gehen könne, empfehle die Bezirksregierung dringend, die bereits bestehende Gesamtschule auf fünf Züge festzulegen. Sollte die Gründung der neuen Gesamtschule in der vorgeschlagenen teilvertikalen Gliederung nicht zustande kommen, so könne die bestehende Gesamtschule nach Absprache mit der Verwaltung auch weiterhin sechs Züge aufnehmen. Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Vor- und Nachteile schlage die Verwaltung vor, insbesondere zum Wohl der jüngeren Schüler und Schülerinnen, die teilvertikale Gliederung zu favorisieren.

Bei der horizontalen Lösung würden beispielsweise die Jahrgänge 5 und 6 komplett am Standort in Bedburg-Hau und die Jahrgänge 7 bis zur Oberstufe am Standort Kleve unterrichtet. Diese Lösung habe allerdings den Nachteil, dass alle Kinder aus Kleve am Teilstandort Bedburg-Hau unterrichtet werden müssten. Die Bezirksregierung und ebenso die Schulleitung der Sekundarschule bevorzugten diese Gliederung, da sie pädagogisch sinnvoll sei. Für die horizontale Gliederung müsse die Gesamtschule mindestens vierzügig gegründet werden.

Die Verwaltung schlage daher die Umwandlung zum 01.08.2017 zu einer sechszügigen Gesamtschule an zwei Standorten in teilvertikaler Gliederung vor. Am Teilstandort Bedburg-Hau sollen drei Züge der Jahrgänge 5 bis 7 unterrichtet werden, am Standort Kleve drei Züge der Jahrgänge 5 bis 7 und ab Jahrgang 8 alle Züge in Kleve. In Kleve werde die Gesamtschule zunächst weiterhin am Schulstandort Ackerstraße 80 unterrichtet, bis der Umbau an der Hoffmannallee 15 fertig gestellt sei.

Die Prüfung einer gemeinsamen Oberstufe von zwei Gesamtschulen habe gemäß § 17 Schulgesetz ergeben, dass dies nicht möglich sei. Danach umfasse eine Gesamtschule die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). Auch in den Beratungen durch die Bezirksregierung sei dies deutlich geworden. Eine Gesamtschule könne ausschließlich nur mit einer eigenen Oberstufe gegründet werden.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass er es für wichtig halte, eine Schullandschaft zu planen, die über mehrere Jahre Bestand habe.

StV. Cosar möchte wissen, ob es Auswirkungen auf Ausschreibungsverfahren gebe, wenn die bestehende Gesamtschule fünfzügig werde.

Technischer Beigeordneter Rauer bejaht diese Frage.

Betriebsleiter GSK Mutz äußert, dass er nicht nur monetäre Auswirkungen in einer Reduzierung der Zügigkeit der bestehenden Gesamtschule sehe. Ein derartiger Beschluss bedeute ebenfalls sehr intensive Umplanungen des Raumprogramms.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass sie nicht bereit sei, über ein Raumprogramm zu sprechen.

Er habe in der Vergangenheit alles mitgetragen, so Herr Schmitz. Über eine Änderung des Raumprogramms nachzudenken, gehe nicht.

Er könne den Unmut nachvollziehen, so Technischer Beigeordneter Rauer. Es sei jedoch seine Pflicht hierauf hinzuweisen, wenn entsprechende Beschlüsse neu gefasst würden.

StV. Rütter äußert, dass er eine Planungssicherheit nach Anhörung der Bezirksregierung vermisse. Aus seiner Sicht sei der Standort Bedburg-Hau gefährdet. Man solle sich deshalb auf den Sekundarschulstandort in Kleve konzentrieren.

Bürgermeisterin Northing dankt dem Fachbereich 40 und dem Gebäudemanagement für die bisher geleistete Arbeit. Man sei nicht verantwortlich für Vorgaben der Bezirksregierung.

Herr Schmitz möchte wissen, was Rat und Verwaltung daran hindere, das Bauvorhaben in Rindern durchzuziehen.

Erster Beigeordneter Haas erwidert, dass die Verwaltung lediglich auf mögliche Konsequenzen hinweise. Die Möglichkeit, das jetzige Raumprogramm zu bestätigen und umzusetzen, bestehe in jedem Fall.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bittet an Frau Pieper gerichtet um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Die Sekundarschule habe derzeit 80 Anmeldungen. Für 6 Züge benötige sie 150 Anmeldungen. Gibt es eine Marketing-Offensive um die Zahl zu verdoppeln?

2. In der teilvertikalen Variante sollen in Bedburg-Hau die Jahrgänge 5-7 unterrichtet werden. Die Jahrgänge ab Klasse 8 müssen in Kleve unterrichtet werden. Ist Schüler/innen, die nach dem Konzept des längeren gemeinsamen Lernens eingeschult werden, ein Wechsel nach 2 Jahren zuzumuten?

3. Wie viele Schüler/innen der jetzigen Klasse 5 in Bedburg-Hau kommen überhaupt aus Bedburg-Hau?

4. Wie viele förderungswürdige und wie viele gymnasial-fähige Kinder haben Sie zurzeit an Ihrer Schule?

5. Was sind die Alleinstellungsmerkmale der Sekundarschule? Ein Schulprogramm habe Sie im Netz nicht gefunden.

Weiter erklärt StV. Dr. Meyer-Wilmes, dass sich viele eine Steuerung der Schulwahl und damit eine Erhöhung der Anmeldungen an der Sekundarschule oder zukünftigen Gesamtschule II durch eine Beschränkung der Karl-Kisters Realschule auf drei Züge erhoffen. An Frau Wier gerichtet möchte sie wissen, ob sie diese Beschränkung als ausreichend ansehe, oder müsse man nicht wieder nach Schulbezirken steuern, um die gewünschte Anzahl an Kindern in Kleve zu erreichen. Außerdem möchte sie wissen, was eine Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule mit mehr Zügen und mehr Klassen für die Fertigstellung des Energie-Plus-Gebäudes an der Hoffmannallee bedeute. Müsse es dann ein neues Raumprogramm geben? Muss es eine neue Bauanfrage geben, da sich der Schultyp und Umfang der benötigten Gebäude verändere?

Frau Pieper erklärt, dass sie sich außerstande sehe, die Fragen in der Sitzung zu beantworten. Sie werde hierzu schriftlich Stellung nehmen.

Die Steuerung der Schulwahl und damit Erhöhung der Anmeldezahlen an der Sekundarschule durch die Wiedereinführung von Schulbezirken mache keinen Sinn, so Städtische Oberverwaltungsrätin Wier. Hiervon seien lediglich die Klever Schüler und Schülerinnen betroffen.

Für Frau Delbeck ist gute Arbeit an Schulen keine Frage des Marketings. Ihrer Meinung nach liegen die Gründe im falschen Angebot, das die Politik vorgegeben habe. Die Sorge fehlender Abiturienten sei ihrer Ansicht nach unbegründet. Aus ihrer Arbeit in der Flüchtlingshilfe zeige sich, dass die Gesellschaft und hier insbesondere der Anteil Jugendlicher, wachse.

StV. Cosar erklärt, dass die Fraktion der CDU keinen Weg mitgehe, der die Bautätigkeit an der Gesamtschule in Rindern zeitlich verlängere. An den StV. Rütter gerichtet, erklärt StV. Cosar, dass die Fraktion der CDU für eine Vierzügigkeit der Karl-Kisters-Realschule stimmen werde.

Den Wortbeiträgen entnehme sie, so Ausschussvorsitzende Tekath, dass für den Fortgang der Drucksache weiterer Fraktionsberatungsbedarf bestehe.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, man werde an den laufenden Vergaben wie bisher weiter arbeiten.
Schulausschuss, 26.10.2016
Wortbeitrag:
StV. Cosar erklärt für die Fraktion der CDU, dass man dem Beschlussvorschlag in Gänze nicht zustimmen könne. Man solle eine vierzügige Gesamtschule bilden.

Sie favorisiere den Vorschlag der Verwaltung, die Sekundarschule in eine sechszügige Gesamtschule umzuwandeln, so Bürgermeisterin Northing. Das Anmeldeverfahren müsse abgewartet werden und je nach Ergebnis werde die Bezirksregierung reagieren müssen. Außerdem fragt sie nach, ob der Vorschlag der CDU-Fraktion, die Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln, als Antrag zu werten sei.

Ein Antrag von der CDU-Fraktion wird nicht gestellt.

Die Fraktion der CDU wolle offensichtlich den Standort in Bedburg-Hau aufgeben, so StV. Lichtenberger. Die Fraktion der SPD befürworte weiterhin am Standort Bedburg-Hau festzuhalten. Außerdem müsse mit der Bezirksregierung geklärt werden, ob eine reine vierzügige Gesamtschule eine eigene Oberstufe entwickeln könne. Darüber hinaus beantrage er Fraktionsberatungsbedarf.

Sachkundige Bürgerin Delbeck fragt sich, ob man seitens der Stadt Kleve nicht verpflichtet sei, mit der Gemeinde Bedburg-Hau zusammenzuarbeiten.

Bürgermeisterin Northing erwidert, dass es keine Absprachen mit der Bezirksregierung hinsichtlich einer vierzügigen Gesamtschule gebe. Auch gebe es bisher keine offiziellen Gespräche mit der Gemeinde Bedburg-Hau.

StV. Bay zeigt sich verwundert über den Verlauf der Diskussion. Offenbar rede man von einer Abspaltung des Schulstandorts Bedburg-Hau. Ein möglicher Beschluss zur Bildung einer zweiten Gesamtschule werde die erste Gesamtschule im Bestand gefährden, so StV. Bay. Er vertrete daher die Auffassung, das System des gemeinsamen Lernens endlich umzusetzen.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass die Gespräche mit der Bezirksregierung auf den Erhalt der Standorte ausgerichtet gewesen seien.

Für sachkundige Bürgerin Delbeck ist es unstreitig, dass eine vierzügige Gesamtschule mit einer Oberstufe funktioniere. In Deutschland gebe es einen hohen Abiturientenstand (52 %). In Kleve liege die Quote bei etwa 30 %. Es müsse endlich ein Aufbruch stattfinden.

StV. Cosar erläutert noch einmal die Überlegungen seiner Fraktion. Im Anmeldeverfahren werde sich zeigen wie viele Züge die neue Gesamtschule bilden kann.

Für sie seien die Bedingungen für ein gemeinsames Lernen entscheidend, so StV. Dr. Meyer-Wilmes. Bei allen Modellen zeigten sich Probleme bei der Bildung einer Oberstufe.

Beratendes Mitglied Pieper stellt sich die Frage, worin das Positive liege, wenn man die Sekundarschule aufgebe. Für die Schüler sei die Weiterführung die schlechteste Lösung. Sie sei sicher, dass man genügend Schüler für die Bildung einer Oberstufe generieren könne. Entscheidend sei dabei der erste Jahrgang. Positiv zu denken sei hier wichtig.

Bürgermeisterin Northing stellt noch einmal klar, dass die Bildung einer vierzügigen Gesamtschule rechtlich möglich sei. Es stelle sich lediglich die Frage, ob genügend Schüler für die Bildung einer Oberstufe zur Verfügung stünden.

Die Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule freue doch lediglich die Bezirksregierung, so StV. Bay. Wenn man Frau Pieper zugehört habe, werde die Bezirksregierung eine Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zu Beginn unterstützen. Was aber bedeute dies und wie lange werde diese Unterstützung andauern. Probleme sehe er beispielsweise bei der Lehrerversorgung.

Beratendes Mitglied Schmitz stellt fest, dass an beiden Schulen derzeit stabil 250 Schulanmeldungen zu verzeichnen seien. Man habe genügend Schüler auch für die Bildung von Oberstufen.

StV. Lichtenberger dankt Frau Pieper und Herrn Schmitz für ihre Wortbeiträge. Die SPD sehe sich bestätigt, den Weg der Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule weiter zu gehen. Sofern dies ohne den Standort Bedburg-Hau geschehen solle, müsse dies mit der Bezirksregierung geklärt werden. Notwendige Fristen seien dabei aber zu beachten.

Die Fraktion der FDP könne den Beschlussvorschlag der Drucksache nicht mit tragen, so StV. Rütter.

Ausschussvorsitzende Tekath stellt abschließend fest, dass bei 250 Anmeldungen genügend Schüler für die Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule vorhanden seien. Ebenfalls habe man genügend Schüler für eine Oberstufe. Man dürfe die Eltern nicht weiter verunsichern. Da die Fraktion der SPD Fraktionsberatung beantragt habe, schließe sie die Diskussion.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt damit mehrheitlich bei 23 Ja- und 21 Nein-Stimmen:
1. die Auflösung der Sekundarschule wie folgt:
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW wird die Sekundarschule Kleve, Ackerstraße 74 mit der Dependance in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg 4 ab dem 01.08.2017 sukzessive aufgelöst.
Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2017/2018 an der Sekundarschule nicht mehr gebildet.
2. die Gründung einer neuen Gesamtschule wie folgt:
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW iVm. § 17 Schulgesetz NRW wird eine Gesamtschule zum Schuljahr 2017/2018 errichtet.
Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt schrittweise mit der Bildung der Klassen 5 im Schuljahr 2017/2018.
Gemäß § 82 Abs. 7 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Gesamtschule in der Sekundarstufe auf sechs Züge festgelegt.
Die Gesamtschule wird mit einem Hauptstandort in Kleve und einem Teilstandort in Bedburg-Hau gegründet. Der Hauptstandort wird vorübergehend an der Ackerstraße 74 und künftig dauerhaft an der Hoffmannallee 15 gebildet. Der Nebenstandort wird dauerhaft in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg 4 gegründet.
Die Gesamtschule wird teil-vertikal gegliedert.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu erstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zu schließen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen werde. Sie beantrage stattdessen, folgenden Beschluss zu fassen: "Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Neugründung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2017/2018. Die Sekundarschule läuft aus." Eine Umwandlung der Sekundarschule könne die CDU-Fraktion nicht befürworten. Es solle dagegen ein neues Konzept erstellt werden. Die Bezirksregierung solle sich äußern, ob überhaupt genügend Lehrpersonal zur Verfügung stehe.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass die Sekundarschule nur bei Neugründung einer Gesamtschule eine wirkliche Chance habe. Die Verantwortung solle richtigerweise an die Bezirksregierung übergeben werden, die ausreichend Lehrpersonal mit Sek II-Fakultas in Kleve zur Verfügung stellen und auf Grundlage belastbarer Schülerdaten entscheiden müsse, was mit dem Standort Bedburg-Hau geschehen solle. Darüber hinaus habe die neue Gesamtschule die Chance in ein fertiggestelltes Schulgebäude einzuziehen, was sich positiv auf die Anmeldebereitschaft der Eltern auswirken dürfte. Die Kinder nähmen keinen Schaden, da sie ab dem kommenden Jahr auf der neuen Gesamtschule eingeschult werden könnten. Die jetzigen Sekundarschüler könnten dank des Kooperationsvertrages mit der Gesamtschule I dort ihr Abitur absolvieren. Die neue Gesamtschule habe Zeit, um ein eigenes von der Gesamtschule I unabhängiges Programm zu erstellen.

StV. Tekath führt aus, dass das Thema in den Beratungen der letzten Wochen bzw. Monaten sehr umfangreich diskutiert worden sei. Die Sekundarschule sei als Schulform in Kleve nicht angekommen. Die Voraussetzungen für eine Umwandlung, wie die notwendige Zahl oberstufentauglicher Schüler, lägen vor. Die Bezirksregierung habe deutlich geäußert, dass eine Umwandlung möglich sei. Bei Neugründung einer Gesamtschule würden sechs Jahrgänge mit einem Abschlusszeugnis der Sekundarschule entlassen. Das Lehrpersonal stünde für die neu zu gründende Gesamtschule nicht zur Verfügung, da sie sich zunächst neu bewerben müssten. Sie wirft die Frage auf, wieso sich die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN nicht im Vorfeld an die Regierungspräsidentin oder die Schulministerin NRW, beide ebenfalls von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, gewandt hätten. Sie erinnert daran, dass die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN seinerzeit, ebenfalls gegen den Elternwillen, die Gründung einer zweiten Gesamtschule abgelehnt hätten. Auch jetzt wollten sie die einmalige Chance einer Umwandlung in eine Gesamtschule, die in ihren Augen zukunftsfähig sei, für eine möglicherweise gefestigte Zukunft der Kinder nicht nutzen. Sie bedaure, dies und entschuldige sich bereits vorab bei den Kindern, Eltern und Lehrern, sollte tatsächlich ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

StV. Rütter erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie gegen ein weiteres Schulexperiment sei und die Sekundarschule weiter laufen solle. In Kleve gebe es dafür ausreichend Schüler. Infrage stehe der Standort Bedburg-Hau. Vertrete die Bezirksregierung die Auffassung, dass die Nachfrage nicht ausreichend sei, müsse sie handeln. Allerdings spreche seine Fraktion sich sowohl gegen eine Umwandlung als auch eine Neugründung der Gesamtschule aus, da aus ihrer Sicht die Nachfrage an Sekundarstufe II mit den vorhandenen Schulen abgedeckt werde. Er persönlich sei der Auffassung, dass es für die Sekundarschule eine Chance sei, wenn der Standort in Bedburg-Hau aufgegeben werde und die Schule an einem Standort, künftig dann in einem neuen Schulgebäude, weiter arbeite.

StV. Bay sieht keine wesentlichen Änderungen für die Schüler bei Neugründung einer Gesamtschule, da alle Schüler entweder zur Gesamtschule wechseln könnten, nach Ende der Sekundarschule in der Sekundarstufe II einer anderen Schule weiterlernen oder in Ausbildung gehen könnten. Entscheidend bei einer Neugründung sei aber, dass die Verantwortung bei der Bezirksregierung liege, die für die pädagogischen Inhalte zuständig sei. Den vom Regierungsschuldirektor Otto geäußerten Optimismus, innerhalb eines Schuljahres ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung stellen zu können, teile er nicht. Bei Neugründung der Gesamtschule bliebe deutlich mehr Zeit, ausreichend Lehrpersonal zu generieren.

StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt klar, dass auch die Neugründung im Zuge der Beratungen von ihr immer wieder thematisiert worden sei und sie ihre Bedenken für eine Umwandlung immer geäußert habe. Im Gegensatz zur SPD-Fraktion traue sie den Zusicherungen der Bezirksregierung aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen nicht. Schulumwandlungsprozesse benötigten Zeit und eine neue Schule benötige fünf Jahre bis zu ihrer Konsolidierung. Sie habe die Sorge, dass alle Beteiligten bei einer bloßen Umwandlung der Sekundarschule in zwei Jahren erneut vor einem Problem stünden. Die politische Verantwortung dafür wolle sie nicht übernehmen.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass seine Fraktion den Bedarf für eine weitere Gesamtschule sehe, die in Form einer Umwandlung realisiert werden solle. Eine Neugründung sei nur augenscheinlich eine saubere Lösung, da parallel das Auslaufen der Sekundarschule und die Neugründung der Gesamtschule abgewickelt würden, anstatt gemeinsam eine Umwandlung umzusetzen.

StV. Cosar macht deutlich, dass der Bezirksregierung seit drei Jahren bekannt sei, dass das System Sekundarschule gescheitert sei. Eine Information sei erst in diesem Jahr erfolgt. In Kleve komme die schlechte räumliche Situation hinzu. Er sei davon überzeugt, dass sich die Sicht auf diese Schule, die von den Eltern als Nachfolge der Hauptschule wahrgenommen werde, bei einer bloßen Umwandlung nicht ändere. Bei einer Neugründung gebe es einen anderen Wettbewerb zu der bestehenden Gesamtschule. Die Sekundarschüler könnten bei einer Neugründung ebenso gut gefördert werden. Er halte diesen Weg inzwischen für ehrlicher.

StV. Gietemann berichtet von seinen Begegnungen mit dem Förderverein, dem Lehrerkollegium und den Schülern der Sekundarschule. Er habe eine intakte Schule kennengelernt und sei beeindruckt von dem gewesen, was er dort vorgefunden habe. Der Beschluss einer Neugründung werde wesentliche Auswirkungen auf Lehrer, Schüler und Eltern haben. Er dankt allen Beteiligten für die sehr gute Arbeit, die an dieser Schule geleistet werde.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass der Antrag der CDU-Fraktion eine Konkretisierung hinsichtlich der Zügigkeit, der Gliederung, des Standortes, des Gebäudes, des Raumprogramms für die neu zu gründende Gesamtschule erfahren müsse. Diese Rahmenbedingungen seien zwingend bei der Antragstellung bei der Bezirksregierung anzugeben.

StV. Bay stellt noch einmal die zeitlichen Vorteile zum Aufbau der Oberstufe bei einer Neugründung der Gesamtschule heraus. Es gehe auch darum, dass die Schüler vom ersten Tag an die Möglichkeit hätten, ihr Abitur an der Gesamtschule zu absolvieren. Die Eltern sollten durch ihre Anmeldung entscheiden, ob der Standort Bedburg-Hau auch weiterhin gewünscht sei. Die Bezirksregierung müsse alle Anstrengungen für eine Umsetzung unternehmen. Er halte dies für ein offenes, transparentes und rationales Verfahren.

StV. Tekath meint, dass eine Umwandlung realisierbar sei, wenn dieser Weg gemeinsam gegangen werde. Die Sekundarschule, deren pädagogische Arbeit bereits die einer Gesamtschule sei, solle endlich auch zu einer Gesamtschule werden. Zum Wohle der Kinder müsse dies in Form einer Umwandlung geschehen, die von den Beteiligten gewünscht werde und als machbar erklärt worden sei. Die Rahmenbedingungen müssten für die Anmeldungen im Februar klar sein. Es sei traurig, wenn diese einmalige Chance der Umwandlung nicht genutzt werde. Sie beantragt im Namen ihrer Fraktion namentliche Abstimmung.

Da der Antrag der CDU-Fraktion der weitergehende Antrag ist, verliest Bürgermeisterin Northing folgenden möglichen neuen Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt:
1. die Auflösung der Sekundarschule wie folgt:
§ Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW wird die Sekundarschule Kleve, Ackerstraße 74 mit der Dependance in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg 4 ab dem 01.08.2017 sukzessive aufgelöst.
§ Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2017/2018 an der Sekundarschule nicht mehr gebildet.
2. die Gründung einer neuen Gesamtschule wie folgt:
§ Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW iVm. § 17 Schulgesetz NRW wird eine Gesamtschule zum Schuljahr 2017/2018 errichtet.
§ Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt schrittweise mit der Bildung der Klassen 5 im Schuljahr 2017/2018.
§ Gemäß § 82 Abs. 7 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Gesamtschule in der Sekundarstufe auf sechs Züge festgelegt.
§ Die Gesamtschule wird mit einem Hauptstandort in Kleve und einem Teilstandort in Bedburg-Hau gegründet. Der Hauptstandort wird vorübergehend an der Ackerstraße 74 und künftig dauerhaft an der Hoffmannallee 15 gebildet. Der Nebenstandort wird dauerhaft in Bedburg-Hau, Rosendaler Weg 4 gegründet.
§ Die Gesamtschule wird teil-vertikal gegliedert.
§ Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu erstellen.
§ Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zu schließen.

Bei der namentlichen Abstimmung wird wie folgt abgestimmt:

Bay, Michael ja
Boskamp, Heinz nein
Bucksteeg, Friedhelm ja
Bungert, Alexander nein
Cosar, Jörg ja
Döllekes, Fredi nein
Driever, Gerd ja
Duenbostell, Horst nein
Fischer, Heidi nein
Fischer, Wilhelm nein
Fuchs, Anne nein
Gebing, Wolfgang ja
Geritzen, Christa nein
Gietemann, Josef nein
Goertz, Heinz nein
Hermanns, Aloys ja
Heyrichs, Michael ja
Hiob, Georg ja
Hütz, Klaus-Werner ja
Janßen, Alexander nein
Janssen, Udo ja
Kanders, Angelika ja
Kumbrink, Michael nein
Lichtenberger, Niklas nein
Liffers, Werner ja
Maaßen, Manfred ja
Merges, Carina nein
Merges, Dr. Fabian nein
Meyer-Wilmes, Dr. Hedwig ja
Northing, Sonja nein
Rambach, Andreas ja
Ricken, Edmund ja
Rütter, Daniel nein
Sanders, Norbert ja
Schmidt, Joachim ja
Schnütgen, Wiltrud ja
Schoofs, Christian ja
Siebert, Susanne ja
Teigelkötter, Friedrich ja
Tekath, Petra nein
Thon, Sarah nein
Verhoeven, Werner ja
Welberts, Sonja nein
Welberts, Stefan nein
Rat, 28.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig:
1. Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW wird die Sekundarschule Kleve, Schul-Nr. 196769, zum 01.08.2017 in eine Gesamtschule umgewandelt.
2. Die Gesamtschule soll dauerhaft am Standort Kleve, Hoffmannallee 15, und vorübergehend am Standort Ackerstraße 80 in Kleve entstehen.
3. Gemäß § 82 Abs. 7 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Sekundarstufe der Gesamtschule Oberstadt auf fünf festgesetzt.
4. Die Gesamtschule wird inklusiv (mit gemeinsamem Lernen) und im gebundenen Ganztag gebildet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu erstellen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zu schließen.

Im Übrigen nimmt der Rat zur Kenntnis,
- dass eine angemessene Stellenbesetzung durch die Bezirksregierung gewährleistet wird.
- dass für das Schuljahr 2017/18 die Bürgermeisterin vorrangig vier Eingangsklassen für die Karl Kisters Realschule festsetzen wird, sofern die Anmeldezahlen dies gewährleisten.

Der Rat setzt voraus, dass 21 Züge für die weiterführenden Schulen notwendig sind.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing gibt einen Rückblick über das bisherige Verfahren bis zur heutigen Sitzung des Rates. Sie erläutert die Hintergründe, die Sie dazu veranlasst hätten, Widerspruch gegen den Beschluss des Rates am 09.11.2016, zum Schuljahr 2017/2018 eine zweite Gesamtschule neu zu gründen und die Sekundarschule auslaufen zu lassen, einzulegen. Sie spricht das große Echo in der Öffentlichkeit an, dass durch die Entscheidung des Rates am 09.11.2016 ausgelöst worden sei und verweist auf die ausliegende Unterschriftenliste. Sie teilt weiter mit, dass in den vergangenen Tagen viele Gespräche geführt worden seien und dankt ausdrücklich Herrn Bay für sein Engagement. Als Ergebnis dieser Gespräche teilt sie abschließend mit, dass die Sekundarschule in eine Gesamtschule umgewandelt werde. Sie dankt allen Beteiligten, die an diesem Prozess mitgewirkt hätten.

StV. Gebing und StV. Janssen verleihen ihrer Entrüstung und ihrem Ärger darüber Ausdruck, dass die Bürgermeisterin vertrauliche Gespräche nutze, um bereits Ergebnisse zu verkündigen, die im Rat erst noch zu diskutieren seien. StV. Gebing meint zudem, dass der richtige Weg vielmehr sei, dass Verwaltung und Politik ihre Positionen darlegten, um diese evtl. am Ende der Beratung zu einem Konsens zusammenzuführen.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bestätigt diese Ausführungen.

StV. Tekath beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um die Angelegenheit zu klären.



Die Sitzung wird um 18.55 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 19.05 Uhr.



Bürgermeisterin Northing entschuldigt sich in aller Form dafür, dass sie ein mögliches Ergebnis bereits vorweggenommen und bekanntgegeben habe.

Leitender Regierungsschuldirektor Otto teilt mit, dass es sich aus Sicht der Bezirksregierung um einen sehr guten Beratungsprozess gehandelt habe, in dessen Fokus immer die Umwandlung gestanden habe und von Seiten der Bezirksregierung in Abstimmung mit der Schule positiv beschieden worden sei. Eine Umwandlung sei auch jetzt noch möglich und würde aus schulfachlicher Sicht begrüßt.

StV. Gebing äußert, dass die Bürgermeisterin zwar widerspruchsbefugt sei, er die in dem Widerspruchsschreiben enthaltenen Vorwürfe der Gemeinwohlgefährdung, der fehlenden sachgerechten und ausgewogenen Entscheidungsfindung sowie der mangelnden Fairness und Vertrauenswürdigkeit aber mit aller Entschiedenheit zurückweise. Die Entscheidung sei nach intensiver Beratung getroffen worden. Die Beratungen im Schulausschuss seien dagegen oftmals durch Fraktionsberatungen einer Fraktion unterbunden worden.
Er führt im folgenden zu den Gründen aus, die seine Fraktion immer mit Blick auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler veranlasst hätten, eine Neugründung zu beschließen. Als Gründe nennt er die schlechte räumliche, bauliche Situation der Schulen, die eine geordnete Schulentwicklung gefährde, die Gefahr der Wahrnehmung als Etikettenschwindel sowie die nicht ausreichende Wahrnehmung der Sekundarschule durch die Grundschulen und die Nutzung für Abschulungen der anderen weiterführenden Schulen.
Bei einer Neugründung dagegen könnte die Gesamtschule sukzessive aufgebaut werden, sei eine Oberstufe erst im Jahr 2024 zu beschulen und habe die Bezirksregierung genügend Zeit, für ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal zu sorgen.
Die jetzigen Sekundarschüler könnten an dieser Schule oder an den übrigen weiterführenden Schulen ihren Abschluss machen.
Seine Fraktion habe die vergangenen Tage seit dem Widerspruch der Bürgermeisterin genutzt, um im Interesse der Kinder Gespräche mit vielen Beteiligten zu führen, um doch noch zu einer für alle Beteiligten verträglichen Lösung zu kommen. Dabei hätten sie zusätzliche Informationen erhalten, die nicht Gegenstand der Beratungen der Sitzung am 09.11.2016 gewesen seien. Die CDU-Fraktion könne sich eine Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule vorstellen, wenn
1. gewährleistet sei, dass alle Klever Kinder an den Klever Schulen beschult würden. Im Schulausschuss habe Herr Cosar bereits dazu ausgeführt, dass eine vierzügige Gesamtschule bei Aufgabe des Standortes Bedburg-Hau gebildet werden könne.
2. sichergestellt sei, dass für eine Oberstufe der umgewandelten Gesamtschule sowie für die anderen Schulen adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung stünden.
3. die Bezirksregierung erkläre, dass bei Bildung der Oberstufe einer Gesamtschule ausreichend Lehrpersonal mit der Fakulta Sek II zugewiesen werde.
4. die Karl Kisters Realschule im kommenden Schuljahr vierzügig werde. Zur Beschulung aller Schülerinnen und Schüler würden neben der vierzügigen Karl Kisters Realschule die Gesamtschule Unterstadt sechszügig, die neue Gesamtschule Oberstadt vierzügig und das Konrad-Adenauer-Gymnasium sowie das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium dreizügig, so dass insgesamt 20 Züge vorhanden seien. Die Festlegung der Zügigkeit einer Schule solle, soweit dies baulich möglich sei, dem Elternwillen folgen.

Abschließend bittet StV. Gebing um eine weitere Sitzungsunterbrechung, um den Vorschlag seiner sowie die Vorschläge der anderen Fraktionen beraten zu können und möglichst zu einer Lösung zu gelangen, die eine breite Zustimmung erfahren könne. Er glaube, dass ein solches Ergebnis bei entsprechenden Bemühungen der Bürgermeisterin und einer Abstimmung unter den Fraktionen auch bereits in der Sitzung des Rates am 09.11.2016 möglich gewesen wäre.

StV. Tekath stellt klar, dass in vier Schulausschusssitzungen sehr ausgiebig diskutiert worden sei und Fraktionsberatungen als legitimes Mittel erst am Ende der Debatte beantragt worden seien.
Ihre Fraktion begrüße die Widerspruchsentscheidung der Bürgermeisterin, da die Sekundarschule ansonsten nun auslaufen und eine neue Gesamtschule gegründet würde. Sie macht deutlich, dass die SPD-Fraktion die getroffene Entscheidung immer als schädlich befunden habe, da es für eine neu zu gründende Gesamtschule keine Basis wie eine Schulleitung oder ein Konzept gebe. Die Umwandlung der Sekundarschule sei aus Sicht ihrer Fraktion alternativlos. Alle Beteiligten hätten das Konzept der Sekundarschule stets für gut befunden. Hinsichtlich der zu Recht angesprochenen baulichen Probleme sollten kreative Ideen, wie z.B. die Prüfung der Unterbringung im Interimsrathaus, entwickelt werden, um den derzeit schlechten Zustand überbrücken zu können.
Sie sei davon überzeugt, dass ausreichend Lehrpersonal von der Bezirksregierung zugewiesen werde, da eine Gesamtschule deutlich attraktiver sei und bereits jetzt 20 % des Lehrpersonals die Sek II-Fakulta vorwiesen.
Der Elternwille sei sehr deutlich geworden. Ein Oberstufenkonzept liege mittlerweile vor. Sie glaube, dass alle Beteiligten zu einer gemeinsamen richtigen Lösung finden würden.
Auch sie spricht sich für eine weitere Sitzungsunterbrechung aus.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass alle Beteiligten zum Wohle der Kinder eine Lösung finden wollten. Dabei spreche einiges für eine Umwandlung, aber genauso vieles für eine Neugründung.
Sie weist darauf hin, dass jede Mahnung ihrer Fraktion zur baulichen Situation nicht ernst genommen worden sei. Ihre Fraktion habe sich immer für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans ausgesprochen, um Entscheidungen nicht unter Druck treffen zu müssen, wie es nun der Fall sei.
Der Sekundarschule sollte mit der Neugründung ein Neuanfang ermöglicht werden. Die Bürgermeisterin habe den Widerspruch aus Sicht der Betroffenen eingelegt. Ein einmaliges Ereignis, wenn dies voraussetze, dass die Beteiligten das Gemeinwohl gefährdeten.
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN könne einer Umwandlung zustimmen, wenn die Gesamtschule zur Attraktivitätssteigerung vierzügig an einem Standort errichtet werde. Die vergangenen Anmeldezahlen für die Sekundarschule hätten gezeigt, dass der Standort Bedburg-Hau nicht zu halten sei. Die Aufgabe dieses Standortes führe auch dazu, dass die Bürgermeisterin die Zügigkeiten der übrigen Schulen anpassen könne, in dem die Karl Kisters Realschule vierzügig werde und die Züge der Gesamtschule Unterschule erhöht würden. Des Weiteren fordere ihre Fraktion eine Alternativlösung für die Gebäudeproblematik.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass Ziel seiner Fraktion immer die Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule gewesen sei.
Der Aufgabe des Standortes Bedburg-Hau könne seine Fraktion zustimmen. Zur räumlichen, baulichen Situation bittet er den Technischen Beigeordneten Rauer um Stellungnahme. Da es an der Sekundarschule bereits acht Lehrer mit Sek II-Fakulta gebe, sei er optimistisch, dass weiteres qualifiziertes Lehrpersonal gefunden werde.
Die beschlossene Dreizügigkeit der Karl Kisters Realschule solle mit der möglichen Ausnahmegenehmigung der Bürgermeisterin bestehen bleiben. Dagegen solle die Gesamtschule Oberstadt als fünfzügige Schule errichtet werden.
Einer weiteren Sitzungsunterbrechung stimme er ebenfalls zu.

StV. Rütter führt aus, dass seine Fraktion sich immer dafür ausgesprochen habe, die Sekundarschule weiterarbeiten zu lassen, wobei sie die zwei Standorte immer als kritisch angesehen habe. Von einer Umwandlung sei sie nach wie vor nicht überzeugt. Sie sei skeptisch, dass dauerhaft genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden seien, um eine Oberstufe realisieren zu können. Der Umwandlung könne seine Fraktion aber zustimmen, wenn der Standort Bedburg-Hau aufgegeben werde. Eine Chance habe die neue Gesamtschule dann, wenn sie der bestehenden Gesamtschule ebenbürtig werde und eine weitere Regulierung über die Zügigkeiten erfolge, in dem die Nachfrage nicht durch eine Verknappung generiert werde. Sofern eine Anpassung der Zügigkeiten erfolge, könne seine Fraktion einer Umwandlung zustimmen.

StV. Bay bittet Herrn Otto um Darstellung der Vor- und Nachteile einer neugegründeten oder umgewandelten Gesamtschule.

Leitender Regierungsschuldirektor Otto erklärt, dass bei Neugründung einer Gesamtschule lediglich 12 bis 24 Monate Zeit blieben, diese Schule zu entwickeln.
Aus schulfachlicher Sicht sei die Sekundarschule auf einem guten Niveau und biete alle Möglichkeiten und das erforderliche Fundament für die Umwandlung in eine zweite Gesamtschule. Die Konzeptarbeit werde bereits durchgeführt. Er glaube, dass die Schule eine Umwandlung leisten könne. Eine Oberstufe sei ab dem Schuljahr 2018/2019 zu beschulen, so dass im Rahmen der folgenden Einstellungszyklen genügend Lehrpersonal zugewiesen und ein guter Übergang in die Klasse 11 gewährleistet werden könne.

StV. Bay hält dem entgegen, dass bei einer Neugründung fünf Jahre Zeit blieben, um das erforderliche Lehrpersonal zuzuweisen. Er bittet Herrn Otto deutlich zu machen, dass die Bezirksregierung dieses Einstellungsverfahren entsprechend steuern könne.

Leitender Regierungsschuldirektor Otto antwortet, dass die Bewirtschaftung dieser Stellen bei der Bezirksregierung angesiedelt sei. Bei Umwandlung der Sekundarschule müsse der Anteil der Lehrer mit Sek II-Fakultas auf 40 % angehoben werden. Für das Schuljahr 2018/2019 werde allerdings nur eine Stellenzuweisung für einen Jahrgang 11 benötigt. Dies könne die Schule bereits jetzt leisten. Für die Bezirksregierung sei dies eine machbare Aufgabe.

StV. Dr. Meyer-Wilmes möchte wissen, ob die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule Oberstadt Auswirkungen auf laufende Vergabeverfahren habe.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zunächst eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung für die kommende Schulausschusssitzung zu. Die Lösungen der beteiligten Architekten könnten kombiniert und dadurch der Bedarf, also die Unterbringung der Gesamtschule Oberstadt in dem Gebäude an der Hoffmannallee, realisiert werden. Die Bautätigkeiten könnten in mehreren Abschnitten erfolgen. Ausschlaggebend bei einer Entscheidung sollte aber nicht der Planungsstand, sondern eine tragfähige Lösung sein.

StV. Bay macht deutlich, dass er Planungssicherheit für die Gesamtschule Rindern erwarte. Die Stadt habe die Verpflichtung, den dritten Pädagogen zu stellen. Er fragt nach einem ungefähren Zeitplan für die Gesamtschule Rindern.

Erster Beigeordneter Haas verweist ebenfalls auf eine Berichterstattung in der kommenden Sitzung des Schulausschusses. Die Verwaltung werde klare Vorstellungen vorlegen, um zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen.

Zu den thematisierten Zügigkeiten teilt Bürgermeisterin Northing mit, dass sie eine vierzügige Karl Kisters Realschule nicht ablehne. Bei der derzeitigen räumlichen Situation könne die Karl Kisters Realschule, auch mit Blick auf eine inklusive Beschulung, eine Vierzügigkeit aber nicht leisten. Stattdessen müsste konsequent über eine räumliche Erweiterung nachgedacht werden.
Sie habe zugesagt, dass sie auf Grundlage der Anmeldezahlen, eine konstruktive Lösung finden werde. Eine mögliche Entscheidung könne sie aber am heutigen Tage nicht zusagen.
An Herrn Otto richtet sie die Frage, wie viele Züge für die zweite Gesamtschule Sinn machten.

Leitender Regierungsschuldirektor Otto rät dazu, die zweite Gesamtschule mindestens fünfzügig zu errichten, da die Klassengröße aufgrund der inklusiven Beschulung reduziert worden sei. Sollten die Anmeldezahlen eine Fünfzügigkeit nicht abbilden, könnten auch nur vier Züge gebildet werden.

StV. Heyrichs fragt, von welcher Gesamtzahl an Zügen ausgegangen werden sollte.

Erster Beigeordneter Haas erläutert, dass der anlassbezogene Schulentwicklungsplan von 20,3 Zügen ausgehe. Daher sollte die Gesamtschule Oberstadt zunächst fünfzügig errichtet werden und die Zügigkeit der Gesamtschule Rindern evtl. zu einem späteren Zeitpunkt auf sechs Züge angehoben werden müsse, so dass es 20 Züge an den weiterführenden Schulen gebe. Mit einer möglichen Ausnahmegenehmigung im kommenden Jahr gebe es dann 21 Züge.

StV. Merges spricht sich für die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule Oberstadt aus. Über die Zügigkeit der Karl Kisters Realschule solle zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal im Schulausschuss beraten werden.



Die Sitzung wird um 20.06 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 20.50 Uhr.



Bürgermeisterin Northing verliest folgenden möglichen Beschlussvorschlag, auf den sich die Beteiligten in der Sitzungsunterbrechung geeinigt hätten:

"Der Rat der Stadt Kleve beschließt:
1. Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW wird die Sekundarschule Kleve, Schul-Nr. 196769, zum 01.08.2017 in eine Gesamtschule umgewandelt.
2. Die Gesamtschule soll dauerhaft am Standort Kleve, Hoffmannallee 15, und vorübergehend am Standort Ackerstraße 80 in Kleve entstehen.
3. Gemäß § 82 Abs. 7 Schulgesetz NRW wird die Zügigkeit der Sekundarstufe der Gesamtschule Oberstadt auf fünf festgesetzt.
4. Die Gesamtschule wird inklusiv (mit gemeinsamem Lernen) und im gebundenen Ganztag gebildet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu erstellen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg zu schließen.

Im Übrigen nimmt der Rat zur Kenntnis,
- dass eine angemessene Stellenbesetzung durch die Bezirksregierung gewährleistet wird.
- dass für das Schuljahr 2017/18 die Bürgermeisterin vorrangig vier Eingangsklassen für die Karl Kisters Realschule festsetzen wird, sofern die Anmeldezahlen dies gewährleisten.

Der Rat setzt voraus, dass 21 Züge für die weiterführenden Schulen notwendig sind."


StV. Schmidt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, um eine persönliche Erklärung abzugeben. Er führt aus, dass er nunmehr in der fünften Wahlperiode in einer Direktwahl in den Rat der Stadt Kleve gewählt und zu Beginn jeder Wahlperiode zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zum Wohle der Gemeinde verpflichtet worden sei. Das ihm durch die Wahlen entgegengebrachte Vertrauen sei für ihn von großer Bedeutung. Den Widerspruch der Bürgermeisterin habe er am 14.11.2016 stellvertretend für den Rat entgegen genommen. Mit dem Widerspruchsschreiben werde ihm mitgeteilt, dass er durch seine Abstimmung am 09.11.2016 das Wohl der Gemeinde gefährdet habe. Dies empfinde er als ehrabschneidend. Der Widerspruch enthalte weitere Zumutungen. Er sehe in den vorgebrachten Vorwürfen einen Angriff auf seine Integrität sowie die Integrität von Teilen des Rates. Er hoffe, dass das Instrument des Widerspruchs ein einmaliger Vorgang bleibe.
Dem modifizierten Beschlussvorschlag, der Ausdruck des Einigungswillens aller Fraktionen sei, werde er nach Abwägung aller Umstände zustimmen.

StV. Kanders gibt eine persönliche Erklärung ab. Sie sei 1999 und in den folgenden Wahlperioden in den Rat der Stadt Kleve gewählt worden und habe sich im Rahmen ihrer Vereidigung dem Wohle der Stadt Kleve verpflichtet. An diesen Grundsatz habe sie sich stets gehalten. Die in dem Widerspruch der Bürgermeisterin enthaltenen Vorwürfe weist sie mit Entschiedenheit zurück. Sie freue sich, dass in der heutigen Sitzung eine vernünftige Lösung gefunden worden sei, der sie ihre Zustimmung erteilen werde.

StV. Driever gibt eine persönliche Erklärung ab. Augenmaß und Respekt seien gute Bestandteile der bisherigen Zusammenarbeit gewesen. Dieses vermisse er jedoch immer häufiger und er ärgere sich über juristisch durchgesetzte Meinungen. Er mahnt alle Beteiligten dazu an, bodenständiger zu werden und den Dialog zu suchen. Der in der heutigen Sitzung erarbeitete modifizierte Beschlussvorschlag sei ein Anfang. Da ein respektvoller Umgang nicht mehr selbstverständlich sei, bittet er diesen künftig zu pflegen. Er bestreitet, jemals wissentlich gegen das Wohl der Stadt Kleve verstoßen zu haben.

StV. Janssen gibt eine persönliche Erklärung ab. Er sei seit 1994 im Rahmen einer Direktwahl in den Rat der Stadt Kleve gewählt worden. Als Jurist sei er besonders verpflichtet. Er habe sich immer zum Wohle der Stadt verschworen. Den Vorwurf der Gemeinwohlgefährdung weise er daher aufs entschiedenste zurück. Selbst bei einer seinerzeitigen Abstimmung mit 23 zu 22 Stimmen sei niemals das Gemeinwohl in Frage gestellt worden. Dieser Vorwurf der Bürgermeisterin habe ihn entsetzt. Sie hätte sich vielmehr des § 43 der Gemeindeordnung bedienen sollen, da dann eine gerichtliche Überprüfung hätte vorgenommen werden können.
Er freue sich, dass doch noch eine Lösung gefunden worden sei.

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