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705/X. - Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf


hier: Stellungnahme der Stadt Kleve zum Entwurf "Regionalplan Düsseldorf"

Vorlagennummer705/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 21.07.2017 wurde die Stadt Kleve von der Bezirksregierung Düsseldorf über die dritte Beteiligung zum Regionalplan Düsseldorf informiert. Die Kommunen haben bis einschließlich 04.10.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den vorgenommenen Änderungen gegenüber der Fassung aus der zweiten Beteiligung abzugeben.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben. Die Verwaltung hat den Entwurf des Regionalplans überprüft und mit den Entwicklungszielen der Stadt Kleve abgeglichen.

Es kann festgehalten werden, dass die zur Diskussion gestellten Ziele und Grundsätze des Regionalplans Düsseldorf seitens der Verwaltung grundsätzlich unterstützt werden können. Die im Zuge des dritten Entwurfs vorgenommen Änderungen sind u.a. redaktioneller Natur, Anpassungen an den Landesentwicklungsplan NRW oder auch Streichungen zur Vermeidung von Doppelungen oder Fehlinterpretationen mit dem Landesentwicklungsplan NRW. Im Folgenden sind die Kritikpunkte und Vorschläge der Verwaltung am dritten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf aufgeführt:

Lagerstätten und fossile Energien und Salze: Im dritten Entwurf werden die Regelungen bzgl. Hydraulic Fracturing gestrichen. Die Stadt Kleve hat in ihrer Stellungnahme zum ersten und zweiten Entwurf des Regionalplans einen generellen Ausschluss von Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten gefordert, wie es im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) geregelt ist. Nun erfolgt eine gänzliche Streichung dieser Regelung. Die Bezirksregierung Düsseldorf begründet die Streichung des Ziels sowie des Grundsatzes damit, dass durch den LEP NRW eine weiterreichende Regelung getroffen wird und daher bis auf weiteres auf eine Regelung im Regionalplan verzichtet werden kann. Weiterhin führt sie an, dass eine derartige Regelung künftig aufgenommen werden kann, wenn dies auf Grund von etwaigen Änderungen der landesplanerischen Vorgaben erforderlich wird. Aus Sicht der Stadt Kleve sollte jedoch auch auf der Ebene des Regionalplans eine Einschränkung der Methode Hydraulic Fracturing erfolgen. Es wird daher angeregt, eine Regelung zum Ausschluss von Fracking wieder in den Regionalplan aufzunehmen.
Windenergieanlagen: Im dritten Entwurf erfolgt eine Streichung des Grundsatzes G1, der den Ausbau von Windenergie auf dafür geeigneten Flächen festlegt. Gegen diese Streichung äußert die Stadt Kleve Bedenken, da die Nutzung erneuerbarer Energien als wichtiger Aspekt in Bezug auf den Klimawandel angesehen wird und der Ausbau der Windenergie auf dafür geeigneten Flächen im Regionalplan vorgeschrieben werden sollte.
Planzeichnung: Eine Änderung in der Planzeichnung betrifft die Darstellung der B9 von Kleve nach Kranenburg. Im zweiten Entwurf wurden hier zwei Möglichkeiten mittels gestrichelter Linie dargestellt. Im neuen Bundesverkehrswegeplan lediglich die Variante über die Eichenallee enthalten. Im Regionalplan wird deshalb die im Bedarfsplan aufgeführte Führung über die Eichenallee zeichnerisch mittels einer durchgezogenen Linie dargestellt. Die Darstellung mit einer durchgezogenen Linie erfolgt laut Bezirksregierung, wenn die Planung mindestens linienbestimmt ist. Da sich die Verkehrsführung laut Bundesverkehrswegeplan in den nachfolgenden Planungsstufen noch ändern kann, wird angeregt diese Verkehrsführung als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung (gestrichelte Linie) darzustellen.

Bezüglich des Themas Windenergie wird darauf hingewiesen, dass der Begründung ein klarstellender Text hinzugefügt wird. In diesem wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung derzeit beabsichtigt, das Ziel und den Grundsatz bzgl Windenergie im LEP NRW abzuändern. Insbesondere ist beabsichtigt, die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen sowie die Privilegierung von Windenergieerzeugung im Wald aufzuheben. Weiterhin soll ein Mindestabstand zu Wohngebieten von 1.500 m eingeführt werden.
Da der Regionalrat beabsichtigt, den Regionalplan Ende des Jahres 2017 zu beschließen, werden schon aus verfahrensrechtlichen Gründen die oben dargestellten Änderungen des LEP NRW nicht in Kraft getreten sein. Ein Abwarten des LEP NRW kommt indes nicht in Betracht, da in den Städten und Gemeinden dringend neue Flächen benötigt werden. Daher kündigt der Regionalrat an, Regelungen zur Windenergie nach Änderung des LEP NRW kritisch zu überprüfen und ggf. neu zu regeln (Regionalplanänderungsverfahren). Es erfolgt ein Hinweis darauf, dass dies auch den generellen Verzicht auf die Ausweisung von Windvorrangzonen und Windvorbehaltszonen bedeuten kann.
Zudem erfolgt der Hinweis, dass die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) im Herbst eine neue Prognoseberechnung Schall von Windenergieanlagen veröffentlichen wird, welche noch nicht in die Planung mit einbezogen wurde, aber noch bis zur Entscheidung über den Regionalplan in die Festlegung von Windvorrangzonen mit einzubeziehen ist.

Von graphischen Änderungen der Windenergiebereiche ist die Stadt Kleve nicht betroffen.

Hinweis der Verwaltung: Die Unterlagen für die dritte Beteiligung des Regionalplans können auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_3bet_072017.html heruntergeladen werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Fuchs teilt mit, dass die Offenen Klever hierzu keine Zustimmung erteilen werden.

StV. Gietemann äußert, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung nicht folgen werde. Seine Fraktion sei mit der gewählten Formulierung nicht einverstanden.

StV. Ricken beantragt Fraktionsberatung. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
StV. Bay meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.



Beim Verlassen des Sitzungssaals fällt von einem Mitglied der Initiative "Gegenwind im Reichswald" die Äußerung "Es ist Zeit, den Knüppel rauszuholen!".

StV. Bay äußert, dass er diese Verrohung für unerträglich halte und fordert die Bürgermeisterin auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bürgermeisterin stimmt StV. Bay zu, weist diese Äußerung mit Entschiedenheit zurück und fordert die Person auf, den Ratssaal zu verlassen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die von der Stadt Kleve zu Punkt 5.4.2 formulierte Stellungnahme unverändert zu belassen.

Bürgermeisterin Northing lässt nun darüber abstimmen, die Stellungnahme zu Punkt 5.5.1 ersatzlos zu streichen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, die Stellungnahme zu Punkt 5.5.1 ersatzlos zu streichen.

Bürgermeisterin Northing lässt dann über den Antrag von StV. Gietemann zu Kapital 8 abstimmen.

Der Rat der Stadt Kleve fasst mehrheitlich bei 15 Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Die Stadt Kleve ist gegen eine Darstellung der B 9. Die Verbindung über die Eichenallee (Querspange) ist aus dem Regionalplan zu entfernen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die Unterschriftenlisten hin, die ihr am gestrigen Tage von der Initiative übergeben worden seien und im Sitzungssaal zur Einsicht auslägen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die rechtliche Situation und geht dabei speziell auf die Hintergründe zur Errichtung von Windenergiezonen und die Querspange ein.

Die Fraktionen machen ihre Standpunkte deutlich. Es werden unterschiedliche Anträge zur Änderung der Stellungnahme gestellt, die zu einer unklaren Beschlusslage führen.



Zur Klärung der Beschlusslage wird die Sitzung von 18.26 Uhr bis 18.35 Uhr unterbrochen.



StV. Gietemann stellt daraufhin folgenden Antrag zu Kapitel 8 der Stellungnahme:
"Die Stadt Kleve ist gegen eine Darstellung der B 9. Die Verbindung über die Eichenallee (Querspange) ist aus dem Regionalplan zu entfernen."

Bürgermeisterin lässt sodann über den Punkt 5.4.2 der Stellungnahme abstimmen.

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