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1137/X. - Erarbeitungsverfahren für die erste Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) - Mehr Wohnbauland am Rhein


hier: Stellungnahme der Stadt Kleve zur ersten Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)

Vorlagennummer1137/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur ersten Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 05.07.2019 wurde die Stadt Kleve von der Bezirksregierung Düsseldorf über das Erarbeitungsverfahren der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) informiert. Die Kommunen haben bis einschließlich 30.09.2019 Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den vorgenommenen Änderungen abzugeben.

Am 27.07.2019 hat der Regionalrat Düsseldorf die Erarbeitung der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) - Mehr Wohnbauland am Rhein - beschlossen. Der Entwurf der 1. Regionalplanänderung sieht vor, rund 100 neue Flächen (ca. 1.500 ha) zusätzlich für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) darzustellen. Das Plankonzept basiert unter anderem auf einem integrierten Flächenranking, welches zwischen Mai 2018 und Mai 2019 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden entwickelt und durchgeführt worden ist, sodass die kommunale Ebene schon einen Einblick in die Systematik und Planungskonzeption erhalten hat. Auch mit der Verwaltung der Stadt Kleve haben im Vorfeld Kommunalgespräche zur ersten Regionalplanänderung stattgefunden.

Für das Stadtgebiet der Stadt Kleve wurden sechs Flächen näher betrachtet. Folgende vier Flächen sollen in den Regionalplan aufgenommen werden:
KLE_Kle_02 (Materborn): Hierbei handelt es sich um einen Flächentausch. Im Bereich des ASB wird nun das Sportzentrum errichtet, sodass größere Siedlungsbereiche nicht für Wohnzwecke genutzt werden können. Daher sollen die Wohnbauflächen verlagert werden und befinden sich nun südlich des Sportzentrums.
KLE_Kle_04 (Rindern "West"): Diese Fläche befindet sich am südwestlichen Rand von Rindern und schließt direkt an einen bestehenden ASB an.
KLE_Kle_05 (Wohnen auf dem Wasser): Diese Fläche ist derzeit als gewerbliche Fläche ausgewiesen, befindet sich im nordwestlichen Bereich von Kellen und schließt direkt an den ASB von Kellen an. Diese Fläche soll als Forschungs- und Pilotprojekt für Wohnen auf dem Wasser dienen. Daher wird diese Fläche nun als Wohnbaufläche ausgewiesen.
KLE_Kle_06 (Hooge Hurdt): Diese Fläche befinden sich am nördlichen Siedlungsbereich von Kellen und schließt direkt an einen bestehenden ASB an und stellt damit eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung für die Ortslage Kellen dar.

Folgende zwei Flächen sollen nicht mit in den Regionalplan aufgenommen werden.
KLE_Kle_01 (Reichswalde): Diese Fläche befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Reichswalde und wäre grundsätzlich für eine Wohnbauentwicklung geeignet. Diese Fläche wird jedoch insbesondere aufgrund der geringen Infrastrukturausstattung in der angewandten Bewertungsmethodik nicht ausreichend gut bewertet, um aufgenommen zu werden. Sollten sich infolge der geplanten Dorfentwicklung diesbezüglich Änderungen ergeben, kann die Fläche zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewertet werden.
KLE_Kle_03 (Rindern "Ost"): Diese Fläche befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Rindern und wird insbesondere aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „DE-4102-302“ bzw. des Vogelschutzgebietes „DE-4203-401“ nicht mit aufgenommen.

Im Zusammenhang mit der Aufnahme der verschiedenen Flächen erfolgte auch eine Änderung der textlichen Darstellungen von Kapitel 3.1.1 bis 3.3.3 sowie der Beikarte 3A (Optionen zukünftiger Siedlungsentwicklungen). In den textlichen Änderungen sind Berechnungen für die kommunalen Bedarfe an Wohneinheiten enthalten (Tab. 3.1.2.2), die nicht mit den prognostizierten Bedarfen des kommunalen Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Kleve übereinstimmen. Diese Diskrepanz resultiert aus verschiedenen Berechnungsmethodiken. Für die Ergebnisse der Flächenbewertung im Zuge der 1. Regionalplanänderung haben diese Unterschiede keine Rolle gespielt. In der Beikarte 3A wurden in den Bereichen Änderungen vorgenommen, die sich in diesem Maßstab infolge der Hinzunahme neuer Siedlungsflächen darstellen lassen.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben.

Detaillierte Unterlagen zu den vorgenommenen Änderungen sind auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen (http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachk. Bürger Holtfester, fragt nach der Art der Wohnbebauung in den Randlagen.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass in diesem Verfahren noch keine Wohnbauart festgelegt werde. Dies erfolge in einem nachfolgenden Verfahren.

StV Hütz ist der Meinung, dass die Art der Bebauung durch ein Gutachten zu prüfen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass man in diesem Fall mit dem Handlungskonzept Wohnen arbeiten werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 1137/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Bay erklärt Technischer Beigeordneter Rauer, dass es nur um die Ausweisung von Wohnbauflächen gehe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.10.2019
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vom Technischen Beigeordneten Rauer vorgetragenen redaktionellen Änderung beschließt der Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, die in der Anlage zur Drucksache Nr. 1137/X. beigefügte Stellungnahme zur ersten Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass der Passus der Stellungnahme zu Anlage 3 "Dass Fläche KLE_Kle_01 (Reichswalde) nicht mit aufgenommen wird, kann nachvollzogen werden, da die infrastrukturelle Ausstattung des Ortsteils derzeit nicht ausreichend für eine Weiterentwicklung ist." geändert werde in "Dass Fläche KLE_Kle_01 (Reichswalde) nicht mit aufgenommen wird, kann in Teilen nachvollzogen werden." und erläutert die Gründe.

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