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914/X. - Ergänzung der Satzung der Stadt Kleve über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen


hier: Festlegung des Einheitssatzes je lfdm Entwässerungsleitung für das Jahr 2017

Vorlagennummer914/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt den Einheitssatz je lfdm Entwässerungsleitung für das Jahr 2017 wie in der Anlage dargestellt als Satzung.

Sachverhalt:


Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist der Einheitssatz je lfdm Entwässerungsleitung jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen.

Der Einheitssatz ist Grundlage für die Erhebung von Beiträgen nach dem BauGB sowie dem KAG. Dort wo der Regenwasserkanal nicht nur der Straßenentwässerung dient, sondern auch das Regenwasser privater Flächen aufnehmen muss, ist er entsprechend größer zu dimensionieren. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden jährlich anhand eines von der Rechtsprechung anerkannten Berechnungsschlüssels neu ermittelt. Die Schwankungen des Einheitssatzes ergeben sich aus den unterschiedlichen Kosten der Baumaßnahmen.

Für das Jahr 2017 beträgt der Einheitssatz 220 € / lfdm Entwässerungsleitung. Der Betrag ergibt sich aus den Kosten der Baumaßnahme Waldstraße.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 12.09.2018
Wortbeitrag:
Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig folgende Satzung zur Ergänzung der Satzung der Stadt Kleve vom 29.12.1987 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen:

Satzung vom ___ zur Ergänzung der Satzung der Stadt Kleve vom 29.12.1987 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültiger Fassung hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgende Satzung zur Ergänzung der Satzung der Stadt Kleve vom 29.12.1987 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen:


§ 1

§ 3 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt ergänzt:

01.01.2017 bis einschließlich 31.12.2017 220,00 €


§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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