Login

Passwort vergessen?

Inhalt

756/X. - Ergänzung der Satzung der Stadt Kleve über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen


hier: Festlegung des Einheitssatzes je lfdm Entwässerungsleitung für die Jahre 2015 und 2016

Vorlagennummer756/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt den Einheitssatz je lfdm Entwässerungsleitung für die Jahre 2015 und 2016 wie in der Anlage dargestellt als Satzung.

Sachverhalt:


Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist der Einheitssatz je lfdm Entwässerungsleitung jährlich zu überprüfen und neu festzusetzen.

Der Einheitssatz ist Grundlage für die Erhebung von Beiträgen nach dem BauGB sowie dem KAG. Dort wo der Regenwasserkanal nicht nur der Straßenentwässerung dient, sondern auch das Regenwasser privater Flächen aufnehmen muss, ist er entsprechend größer zu dimensionieren. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden jährlich anhand eines von der Rechtsprechung anerkannten Berechnungsschlüssels neu ermittelt. Die Schwankungen des Einheitssatz ergeben sich aus den unterschiedlichen Kosten der Baumaßnahmen eines jeden Jahres.

Für das Jahr 2015 beträgt der Einheitssatz 105 € / lfdm Entwässerungsleitung. Der Betrag ergibt sich aus den Kosten der Baumaßnahmen Karl-Kisters-Straße, Kellenshof, Mozartstraße und Haydnstraße.

Für das Jahr 2016 beträgt der Einheitssatz 152 € / lfdm. Der Betrag ergibt sich aus den Kosten der Baumaßnahmen Briener Straße und Richard-van-de-Loo-Straße.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Liegenschafts- und Steuerausschuss, 29.11.2017
Wortbeitrag:
StV. Janßen fragt an, aus welchem Grund der Einheitswert zwischen 2015 und 2016 um 47 € differiert.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass die positive konjunkturelle Lage Einfluss auf die Baukosten hat. Zudem seien die in 2016 durchgeführten Maßnahmen aufwendig und somit kostenintensiver gewesen.

Der Liegenschafts- und Steuerausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Einheitssatz je lfdm Entwässerungsleitung für die Jahre 2015 und 2016 wie in der Anlage zur Drucksache Nr. 756/X. dargestellt als Satzung. Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

nach oben