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415/X. - Ergebnisausschüttungen der USK AöR; Festlegung der Rahmenbedingungen

Vorlagennummer415/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK AöR vereinbaren, dass die jährlichen Ergebnissausschüttungen der USK AöR an die Stadt Kleve 90 % des Jahresüberschusses, mindestens jedoch 1.400.000 € umfassen sollen. Beabsichtigtes Ziel ist es, die entsprechenden Beschlüsse in dieser Hinsicht zu fassen, soweit keine erheblichen Hinderungsgründe bestehen.

Sachverhalt:


Nach § 6 Abs. 3 Ziffer 15 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK-Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (USK-Satzung) entscheidet der Verwaltungsrat der USK über die Ergebnisverwendung. Hierzu bedarf es jedoch gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 der vorherigen Entscheidung des Rates der Stadt Kleve.

Die Entscheidungen zur Ergebnisverwendung hängen vom jeweiligen Jahresabschluss ab und können mithin erst nach Schluss des betreffenden Wirtschaftsjahres sowie Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses getroffen werden. Ausschüttungen an die Stadt Kleve erfolgen dann jeweils unverzüglich, wobei diese Ausschüttungen das dann laufende Haushaltsjahr bei der Stadt Kleve betreffen, sich jedoch auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr bei den USK beziehen.

Aus dieser Systematik folgt, dass u.a. zum Zeitpunkt der Erstellung des städtischen Etats vor dem betreffenden Haushaltsjahr dort Ausschüttungen der USK geplant werden, über deren Höhe noch keine Beschlussfassung erfolgt sein konnte. Dies ist regelmäßig mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Wenngleich natürlich Jahresüberschüsse grundsätzlich mit einer Unsicherheit verbunden sind, nämlich dem Verlauf des Wirtschaftsjahres mit allen damit zusammenhängenden Einflüssen bzw. Unwägbarkeiten.

Ungeachtet dessen wäre es sicherlich für das städtische Finanzplanwerk hilfreich, eine höhere Verlässlichkeit hinsichtlich der Ergebnisausschüttungen zu erreichen. Dies wurde auch im Rahmen der Konsolidierungsgespräche grundsätzlich thematisiert.

Nachfolgend eine Übersicht über die Jahresergebnisse der USK sowie die Ertragsausschüttungen hierzu:


T€ 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahresüberschuss USK 1.146 1.289 1.566 1.543 1.539 1.593
Ausschüttung 1.100 1.000 1.000 1.000 1.400 1.500
Zuführung Rücklage 46 289 566 543 139 93


Durchschnittlich lag der jährliche Ausschüttungsbetrag bis 2012 bei rund 1.000.000 €, danach deutlich höher. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass mit der Umwandlung der USK von einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in eine Anstalt öffentlichen Rechts auch weitere finanzielle Vorteile für die Stadt Kleve generiert werden konnten, die sich in den Ausschüttungen nicht widerspiegeln. Beispielhaft sei auf die Nachsorgekosten/Abschreibungen der Deponie Heidberg, die Pensionsverpflichtungen für die bei den USK tätigen Beamten sowie das zusätzlich ausgewiesene kommunale Darlehen der Stadt an die USK verwiesen. Alleine aus diesen Positionen ergaben (und ergeben) sich finanzielle Vorteile für die Stadt Kleve i.H.v. mehr als 300.000 € jährlich. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen wäre es sicherlich zielführend, für die künftigen Ausschüttungen eine gewisse „Absichtserklärung“ zu vereinbaren. Eine solche „Absichtserklärung“ könnte wie folgt lauten:

„Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK AöR vereinbaren, dass die jährlichen Ergebnissausschüttungen der USK AöR an die Stadt Kleve 90 % des Jahresüberschusses, mindestens jedoch 1.400.000 € umfassen sollen. Beabsichtigtes Ziel ist es, die entsprechenden Beschlüsse in dieser Hinsicht zu fassen, soweit keine erheblichen Hinderungsgründe bestehen“.

Es sei darauf hingewiesen, dass ungeachtet einer solchen Vereinbarung auch zukünftig sowohl der Rat der Stadt Kleve als auch der Verwaltungsrat der USK AöR jährlich die formalen Beschlüsse fassen müssten und dabei von dieser Vereinbarung auch abweichen könnten. Dieses entsprechende Recht soll und kann nicht beschnitten werden.

Eine solche Vereinbarung wäre für die Stadt Kleve hinsichtlich der Haushaltsplanungen im Vergleich zur jetzigen Situation insgesamt verlässlicher. Es kann z.B. von einer Ausschüttung i.H.v. zumindest 1.400.000 € ausgegangen werden – und damit auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Auch auf Seiten der USK wird dies als positiv bewertet. Einerseits wird hiermit die Zielvorgabe definiert, nämlich die Erwirtschaftung eines bestimmten Jahresüberschusses von zumindest 1.400.000 €. Andererseits auch die Anerkennung der betrieblichen Bemühungen/Anstrengungen dahingehend, dass diese mit einem „Erhalt“ von 10 % des Jahresüberschusses verbunden sein können.

An dieser Stelle sei jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Jahresüberschüsse auf Seiten USK natürlich nicht mit absoluter Gewissheit vorhersehbar ist und diversen Einflussgrößen unterliegt. Allerdings kann nach den Erkenntnissen der vergangenen Jahre und derzeitigen Entwicklungen davon ausgegangen werden, dass sich die Überschüsse der USK auf gutem Niveau stabilisieren werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 03.05.2016
Wortbeitrag:
Leitender Verwaltungsdirektor Janssen erläutert die Drucksache.

Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR erklärt sich mit der jährlichen Ergebnisausschüttung der USK einverstanden und empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK AöR vereinbaren bei drei Gegenstimmen des Rates mehrheitlich, dass die jährlichen Ergebnissausschüttungen der USK AöR an die Stadt Kleve 90 % des Jahresüberschusses, mindestens jedoch 1.400.000 € umfassen sollen. Beabsichtigtes Ziel ist es, die entsprechenden Beschlüsse in dieser Hinsicht zu fassen, soweit keine erheblichen Hinderungsgründe bestehen.
Wortbeitrag:
StV. Dr. Merges teilt mit, dass in der Fraktion Offene Klever unterschiedliche Meinungen bestünden und daher nicht einheitlich abgestimmt werde.

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