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413/X. - Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 nach § 22 Gemeindehaushaltsverordung NRW

Vorlagennummer413/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Rat eine Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen aus einem Haushaltsjahr in das folgende Haushaltjahr vorzulegen. Weiter sind die Auswirkungen auf den Ergebnisplan sowie dem Finanzplan des Folgejahres anzugeben.
Die übertragenden Ermächtigungen können der Anlage entnommen werden. Es werden insgesamt Ermächtigungen i.H.v. 7.460.506,08 € übertragen. Es handelt sich im Wesentlichen um Übertragungen von Ermächtigungen für Inventarbeschaffungen und Baumaßnahmen. Für diese Maßnahmen werden Mittel i.H.v. 7.390.509,71 € übertragen. In dem Betrag sind 121.974,20 € für die Ersatzbeschaffung von Festwerten enthalten, der sich im Gegensatz zu den übrigen Ermächtigungsübertragungen für Investitionen auf Grund seiner besonderen Verbuchung auch auf die Ergebnisplanung auswirkt. Im Bereich der Ergebnisplanung werden Ermächtigungen i.H.v. 69.996,37 € übertragen.
Die Ermächtigungsübertragungen wirken sich wie folgt auf die Ergebnis- bzw. Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2016 aus:
1) Ergebnisplanung
Saldo Ergebnisplanung Etat 2016 0 €
Übertragung Ermächtigungen für Festwerte 121.974,20 €
Übertragung Ermächtigung Ergebnisplanung 69.996,37 €
Ergebnissaldo inkl. Ermächtigungsübertragungen - 191.970,57 €
2) Finanzplanung
Saldo Finanzplanung Etat 2016 4.030.000,00 €
Übertragung Ermächtigungen inkl. Festwert 7.390.509,71 €
Übertragung Ermächtigung Ergebnisplanung 69.996,37 €
Saldo Finanzplanung inkl. Ermächtigungsübertragungen -3.430.506,08 €

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.04.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.05.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 4 GemHVO einstimmig zur Kenntnis.

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