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1099/X. - Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018 in das Haushaltsjahr 2019 nach § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW

Vorlagennummer1099/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 4 KomHVO zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW ist dem Rat eine Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen aus einem Haushaltsjahr in das folgende Haushaltjahr vorzulegen. Weiter sind die Auswirkungen auf den Ergebnisplan sowie dem Finanzplan des Folgejahres anzugeben.
Die übertragenden Ermächtigungen können der Anlage entnommen werden. Es werden insgesamt Ermächtigungen i.H.v. 10.135.530,25 € übertragen. Es handelt sich im Wesentlichen um Übertragungen von Ermächtigungen für Inventarbeschaffungen und Baumaßnahmen. Für diese Maßnahmen werden Mittel i.H.v. 10.011.008,08 € übertragen. In dem Betrag sind 185.460,14 € für die Ersatzbeschaffung von Festwerten enthalten, der sich im Gegensatz zu den übrigen Ermächtigungsübertragungen für Investitionen auf Grund seiner besonderen Verbuchung auch auf die Ergebnisplanung auswirkt. Im Bereich der Ergebnisplanung werden Ermächtigungen i.H.v. 124.522,17 € übertragen.
Die Ermächtigungsübertragungen wirken sich wie folgt auf die Ergebnis- bzw. Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 aus:
1) Ergebnisplanung
Saldo Ergebnisplanung Etat 2019 89.800,00 €
Übertragung Ermächtigungen für Festwerte 185.460,14 €
Übertragung Ermächtigung Ergebnisplanung 124.522,17 €
Ergebnissaldo inkl. Ermächtigungsübertragungen 399.782,31 €
2) Finanzplanung
Saldo Finanzplanung Etat 2019 -1.447.200,00 €
Übertragung Ermächtigungen inkl. Festwert - 10.011.008,08 €
Übertragung Ermächtigung Ergebnisplanung - 124.522,17 €
Saldo Finanzplanung inkl. Ermächtigungsübertragungen - 11.528.730,25 €

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 12.06.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 26.06.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 4 KomHVO zur Kenntnis.

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