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786/X. - Errichtung einer Halle mit Büroräumen für industrielle Steuerungs- und Elektrotechnik


hier: Ausnahme der Veränderungssperre

Vorlagennummer786/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Delfterstraße, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Halle mit Büroräumen für industrielle Steuerungs- und Elektrotechnik zu erteilen.

Sachverhalt:


Die Voranfrage sieht die Errichtung einer Halle mit Büroräumen für industrielle Steuerungs- und Elektrotechnik vor. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4-025-4 ist am 20.02.2017 eine Veränderungssperre für den Bereich Delfter Straße in Kraft getreten. Der Bebauungsplanentwurf sieht ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor. Die angefragte Halle mit Büroräumen ist in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zulässig, so dass keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 06.12.2017
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, so wie in der Drucksache Nr. 786./X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Delfterstraße, in Verbindung mit § 14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Halle mit Büroräumen für industrielle Steuerungs- und Elektrotechnik zu erteilen.

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