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749/X. - Erteilung einer Ermächtigung für die Bürgermeisterin

Vorlagennummer749/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve ermächtigt die Bürgermeisterin,für die Gymnasien Überhangklassen nach Bedarf zuzulassen, sofern die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind. Der Schulausschuss wird über die Entscheidung zeitnah informiert.

Sachverhalt:


Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Kommunen, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
Gemäß § 46 Abs.1 SchulG entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme von Schülern innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens, insbesondere die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang.

Die Festsetzung der Zügigkeiten der Schulen ist eine schulorganisatorische Maßnahme und setzt dem Schulleiter den Rahmen für die Aufnahmen von Schülern und Schülerinnen .
In früheren Jahren wurde die Entscheidung über die Bildung von Eingangsklassen vom Bürgermeister gem. § 42 Absatz 3 der Gemeindeordnung im Rahmen eines "Geschäftes der laufenden Verwaltung" getroffen.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass aufgrund des kurzen Zeitfensters zwischen Anmeldung und Aufnahme schnell reagiert werden kann, ohne dass kurzfristig Sitzungen zur Entscheidung einberufen werden müssen.

Das festgelegte Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 sieht vor, dass die Anmeldezahlen mit den Fraktionen noch vor Erteilung der tatsächlichen Aufnahmebescheide besprochen werden. Bereits in diesem Rahmen ist abzusehen, wie die Eingangsklassen gebildet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass wie in früheren Jahren die Bürgermeistern im Benehmen mit der Schulleitung über die Bildung von Eingangsklassen an den Gymnasien entscheidet. Der Schulausschuss soll über die Entscheidung zeitnah informiert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 27.11.2017
Wortbeitrag:
StV. Cosar beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.12.2017
Wortbeitrag:
StV. Gebing meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.12.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt die Ermächtigung der Bürgermeisterin Northing, für die Gymnasien Überhangklassen nach Bedarf zuzulassen, sofern die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind und die zeitnahe Information des Schulausschusses über die Entscheidung im Rahmen einer geheimen Abstimmung mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen ab.


StV. Rütter gibt eine persönliche Erklärung ab, in der er der Bürgermeisterin das volle Vertrauen ausspricht. Er habe erwartet, dass der Rat aus den Geschehnissen dieses Jahres gelernt habe und sich diese Ermächtigung als praktikable Lösung gewünscht. Letztendlich müssten sich diejenigen, die diese Ermächtigung abgelehnt hätten, rechtfertigen.

Auch StV. Tekath gibt eine persönliche Erklärung ab und macht im Namen der gesamten Fraktion deutlich, dass sie der Drucksache zugestimmt habe, weil sie darauf vertraue, dass die Bürgermeisterin dieses Vertrauen nicht ausgenutzt hätte. Für die Zukunft wünsche sie sich, dass vor einer solchen Antragstellung darüber gedacht werde, was für ein Flurschaden ausgelöst werde.



Die Sitzung wird um 16.54 Uhr unterbrochen. Fortsetzung der Sitzung um 17.09 Uhr.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion die Drucksache ablehnen werde, weil ihr das Vertrauen für die Erteilung einer solchen Ermächtigung fehle und auch aus zeitlichen Gesichtspunkten keine Notwendigkeit bestehe.

Bürgermeisterin Northing erläutert daraufhin den zeitlichen Rahmen, der den Fraktionen bereits bekannt gegeben worden sei.

Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt für ihre Fraktion die Ablehnung der Drucksache mit, weil das vorgestellte Verfahren ausreiche, die Entwicklung der Gymnasien ebenso wie die Konsolidierung der Gesamtschulen vom Schulausschuss und Rat im Auge behalten werden solle und sie eine gemeinsame Entscheidung befürworte.

Auch die Fraktion Offene Klever lehne die Drucksache ab, so StV. Dr. Merges, da sie der Verlagerung von Kompetenzen des Rates oder der Ausschüsse grds. kritisch gegenüber stünden.

Um unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazitäten eine gleichmäßige Auslastung der Schulen zu erreichen, sei es richtig, die Bürgermeisterin entsprechend zu ermächtigen, meint StV. Tekath.

Auch StV. Rütter teilt für seine Fraktion die Zustimmung zur Drucksache mit, da es sich um ein transparentes Verfahren handele und die Verwaltung flexibel auf die Anmeldezahlen reagieren könne, damit sich die Geschehnisse aus diesem Jahr nicht wiederholten.

StV. Bay verweist auf die Entscheidungskompetenz des Schulausschusses und des Rates in Verbindung mit der Bezirksregierung und möchte wissen in wieweit das BASS oder § 55 GO NRW greife.

Bürgermeisterin Northing stellt darauf hin klar, wer Entscheidungsträger in diesem Verfahren sei und welche Kompetenzen ihr in diesem Verfahren oblägen. Abschließend macht sie deutlich, dass die Verwaltung mit dieser Drucksache dem Wunsch des Rates gefolgt sei, der ein Prozedere, wie es in diesem Jahr stattgefunden habe, habe vermeiden wollen.

StV. Welberts beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

StV. Ricken beantragt darauf hin für seine Fraktion geheime Abstimmung.

Es wird geheim abgestimmt. Als Stimmzähler werden StV. Hiob und StV. Welberts benannt.

Vor Durchführung der geheimen Abstimmung erläutert Bürgermeisterin Northing das Abstimmungsverhalten.

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