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450/X. - Erweiterung der Grundschule An den Linden


hier: Ausbaureserve Dachgeschoss

Vorlagennummer450/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt Einsparungen, die im Rahmen der durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve schon beauftragten Vergaben generiert werden konnten, für den Ausbau des Dachgeschosses einzusetzen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 28.03.2012 beschlossen, durch die Zusammenlegung der Lutherschule und der Christus-König-Schule ein dreizügige Schule zu gründen. Seit dem 01.08.2013 arbeitet die Grundschule An den Linden in einem dreizügigen System.
Der Ausbau der Schule erfolgt in enger Absprache mit der Schulleitung.

Der Planung zur Dreizügigkeit lag der damalige Errichtungswert von 28 Schüler und Schülerinnen (SuS) zu Grunde.

Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Stadt Kleve entschieden, dass die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens nicht mehr als 23 SuS in eine Klasse aufnehmen sollen. Aus diesem Grunde ergibt sich eine Drei- bis Vierzügigkeit.
Bei den baulichen Planungen wurde das insoweit berücksichtigt, dass anstatt 12 Klassen nun 14 Klassen gebaut werden und im Dachgeschoss noch eine Ausbaureserve von weiteren zwei Klassen eingeplant ist.

Folgende Entwicklungen sprechen dafür, die Ausbaureserve bereits jetzt mit bauen:

1. Erfahrungsgemäß durchlaufen ca 15-20 % der SuS die ersten beiden Schuljahre in drei Jahren. Das bedeutet, von 159 SuS in den ersten beiden Schuljahren des Schuljahres 2015/16 benötigen voraussichtlich 23 - 31 SuS das dritte Schulbesuchsjahr.

2. Die Grundschule An den Linden unterrichtet derzeit 28 Seiteneinsteiger (SuS aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse). Diese SuS erhalten separat ca drei Stunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und nehmen darüber hinaus am Regelunterricht teil. Da der DaZ - Unterricht parallel zum Klassenunterricht stattfindet, sind zusätzliche Raumbedarfe notwendig. Der Förderunterricht findet derzeit in einem Klassenraum statt, der mit der Fertigstellung des Umbaus nicht mehr zur Verfügung steht.

3. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird bei den SuS aufgrund einer gesetzlichen Änderung erst in Klasse drei festgestellt, es sei denn, die Eltern wünschen ausdrücklich zu einem früheren Zeitpunkt die Feststellung. Wenn bei den SuS erst im dritten Schuljahr der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird, werden diese Kinder auf eine der drei Schulen des gemeinsamen Lernens verteilt. Hierdurch erhöht sich die Klassenstärke u.U. bis zur Höchstgrenze gem. § 6 a Abs. 1 der Ausführungsverordnung zu § 93 Schulgesetz auf 27 (bei einer Dreizügigkeit) bzw auf 26 (bei einer Vierzügigkeit). Diese hohe Klassenstärke lässt eine sinnvoll pädagogische Arbeit an einer Schule des gemeinsamen Lernens nicht zu. Nachträgliche Teilungen und Zusammenführungen von Klassen werden nur in Ausnahmefällen von der Schulaufsicht genehmigt.

4. Die Entwicklung der nahe liegenden Baugebiete, Klimaschutzsiedlung an der Merowingerstraße und die Planungen am Schlachthofgelände lassen vermuten, dass sich dort verstärkt Familien ansiedeln. Die nächst gelegenen Grundschulen sind die Grundschulen An den Linden und die Marienschule. Ein Ausweichen auf die Marienschule ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da diese Schule in den letzten Jahren immer SuS abweisen musste. Eventuell stehen einige Schulplätze an der Montessorischule und an der Johanna-Sebus-Grundschule zur Verfügung, aber die Schulwege würden sich für die Schulkinder erheblich verlängern.

5. Im Haushalt ist ein Ansatz von 4.883.000 € eingestellt. In dieser Summe ist eine Reserve für Unvorhergesehenes in Höhe von 200.000 € enthalten. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 4.683.000 €. Unter Berücksichtigung der bereits erteilten Aufträge liegen die aktuellen Schätzkosten bei 3.848.445 €. Aus dem Delta zwischen 3.848.445 und 4.683.000 kann die Reserve im Dachgeschoss finanziert werden


Die vorgenannten Gründe sprechen dafür, die beiden Räume im Dachgeschoss bereits jetzt auszubauen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
StV. Tekath äußert, dass sie es ausdrücklich begrüße, dass die eingesparten Mittel für die Ausbaureserve des Dachgeschosses verwendet würden und dadurch auch dem Wunsch der Schule nachgekommen werde. Sie regt an, diese Möglichkeit auch bei anderen Baumaßnahmen direkt einzubeziehen.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass die Verwaltung froh über die im Rahmen der Vergaben erzielten Einsparungen sei, da dadurch der Ausbau des Dachgeschosses refinanziert werden könne.

Auch die CDU-Fraktion freue sich über dieses Ergebnis, so StV. Gebing. Er meint zudem, ob nicht diese kleinteiligen Vergabeverfahren künftig den Verfahren mit Generalunternehmer vorgezogen werden sollten.

StV. Rütter äußert, dass er diese Vorgehensweise ebenfalls begrüße. Auch die Schule freue sich über dieses Ergebnis. Er spricht ein großes Lob für die generierten Einsparungen aus und meint auch, dass Vergabeverfahren künftig in dieser Form durchgeführt werden sollten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Keve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig Einsparungen, die im Rahmen der durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve schon beauftragten Vergaben generiert werden konnten, für den Ausbau des Dachgeschosses einzusetzen.

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