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Inhalt

387/X. - Evaluation und Fortführung der Schulsozialarbeit

Vorlagennummer387/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Schulsozialarbeit als sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept für die Stadt Kleve.

Sachverhalt:


Seit vielen Jahren fördert die Stadt Kleve Schulsozialarbeit und Schulbezogene Jugendsozialarbeit als Angebot nach § 13 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Nachdem im Jahr 2011 Mittel des Bundes aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt wurden, hat die Stadt Kleve ihre Förderung zu einem flächendeckenden Angebot ausgeweitet und auch nach Auslaufen des befristeten Zeitraums der Bundesmittel beschlossen, die Schulsozialarbeit auch weiterhin fortzuführen. Der letzte diesbezügliche Beschluss des Rates wurde im April 2014 gefasst (DS 945/IX). In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die Schulsozialarbeit zu evaluieren.
Dies geschieht in zwei Schritten. Mit der Drucksache 190/X wurden dem Jugendhilfeausschuss bereits die Ergebnisse der internen Evaluation der Verwaltung vorgelegt. Gleichzeitig sollte der quantitative Ressourceneinsatz sowie die qualitative Umsetzung durch eine externe Untersuchung evaluiert werden. Hierzu wurde das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (In/S/O) beauftragt, auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Entscheidungsgrundlage zu der Frage zu erarbeiten, wie viele Fachkräfte der Schulsozialarbeit für die Schulen in Kleve angemessen sind (Bedarfsaussagen). Des Weiteren sollte eine Empfehlung hinsichtlich einer Verteilung dieser auf die Klever Schulen gegeben werden, die auf fortschreibungsfähige Indikatoren zurück greift. Schließlich sollte ein besonders Augenmerk auf dem Präventionsprojekt am Förderzentrum liegen, zu dessen Fortführung das Ergebnis der Evaluation Stellung beziehen sollte.

Das Evaluationsprojekt wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet, die aus Vertretern der Fachbereiche Schulen, Kultur und Sport sowie Jugend und Familie, Vertretern des Theodor-Brauer-Hauses, sowie dem Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer bestand. Zur Beteiligung der Fachkräfte und Schulleitungen bzw. Vertreter der Schulen fanden im November 2015 und Januar 2016 insgesamt zwei Workshops statt.

Mit anliegendem Bericht werden die Ergebnisse der Evaluation, sowie die Empfehlungen des beauftragten Instituts vorgelegt. Frau Sabine Wißdorf vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung wird diese in einem mündlichen Vortrag im Rahmen des Jugendhilfeausschusses ergänzen.

Seitens der Verwaltung wird fortlaufend überprüft, inwieweit sich Möglichkeiten der Refinanzierung der vorhandenen Angebote ergeben, bzw. inwieweit Bund und Land in die Verantwortung für die fortlaufende Finanzierung dieser Aufgabe genommen werden können. Für die Jahre 2015 bis 2017 hat das Land NRW eine befristete Förderung der Schulsozialarbeit, die vormals aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurde, beschlossen. Zwischenzeitlich ist der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung bei der Kreisverwaltung eingegangen und wurden entsprechende Weiterleitungsverträge für die Förderung geschlossen. Die Stadt Kleve erhält aus dem Förderprogramm den folgenden Anteil:

2015: 175.284,00 €
2016: 116.919,09 €
2017: 126.830,74 €

Die hieraus finanzierten Stellenanteile für Schulsozialarbeit sind in dem von In/S/O ermittelten Bedarf enthalten und werden entsprechend dem vorgeschlagen Verteilungsverfahren auf die Klever Schulen verteilt.

Mit Erlass vom 02.02.2016 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes darüber hinaus mitgeteilt, dass zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler insgesamt 32 Stellen für Schulsozialarbeit im Landesdienst im Regierungsbezirk Düsseldorf eingesetzt werden. Kommunale Gebietskörperschaften können sich bis zum 30.04.2016 um den Einsatz dieser Landesstellen bewerben, wenn sie über ein sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept verfügen. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass ebenfalls kommunal finanziertes Personal in einem Umfang von mindestens der Hälfte der eingesetzten Landesstellen eingesetzt wird (sog. Matching-Verfahren). Da diese Voraussetzung bereits erfüllt ist und die Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung von In/S/O eine sozialräumliche Verortung vorsehen, prüft die Verwaltung, ob ein entsprechender Antrag zur Ergänzung der Schulsozialarbeit in Kleve gestellt werden kann.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 02.03.2016
Jugendhilfeausschuss, 02.03.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung die Umsetzung der Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Schulsozialarbeit als sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept für die Stadt Kleve.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache. Bei den Aufwendungen für das vorhandene Angebot sei der finanzielle Anteil des Landes enthalten. Positiv sei, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung beabsichtige, zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit im Regierungsbezirk Düsseldorf zu schaffen. Weil die Antragsvoraussetzungen hierfür bei Umsetzung des vorliegenden Konzeptes zur Schulsozialarbeit bereits erfüllt seien, werde derzeit geprüft, einen Antrag auf weitere Stellen abzugeben. Ein weiteres Ergebnis der Evaluation sei, die Empfehlung, die Präventionsarbeit am Förderzentrum dauerhaft fortzuführen.

Frau Sabine Wißdorf vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung trägt die Ergebnisse des Evaluationsprojektes vor.

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