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500/X. - Festlegung der Zügigkeit für die weiterführenden Schulen

Vorlagennummer500/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Zügigkeiten für die weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2017/18 wie folgt:

1. die Karl Kisters Realschule wird dreizügig
2. das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bleibt dreizügig
3. das Konrad-Adenauer-Gymnasium bleibt dreizügig
4. die Gesamtschule wird fünfzügig ( s. DS Nr. 499/X. ) oder
4.a die Gesamtschule bleibt sechszügig ( s. DS Nr. 499/X. )
5. die Sekundarschule bleibt fünfzügig, sofern eine Umwandlung zur Gesamtschule nicht erfolgt ( s. DS Nr. 499/X. )

Sachverhalt:


Der Schulträger ist gem. § 81 Abs.1 Schulgesetz NRW ( SchulG NRW) verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen Klassen- und Schulgrößen festzulegen.

Mit der Rechtsverordnung über ein zentrales Anmeldeverfahren für die Realschulen vom 07.01.2008 ( Ortsrecht Nr. 40-04) wurde für die Karl Kisters Realschule eine 3,5 Zügigkeit festgelegt. Diese "halbe" Zügigkeit ist allerdings rechtlich nicht zulässig.
Die Karl Kisters Realschule ist inzwischen in allen sechs Jahrgängen vierzügig. Mit Blick auf die Inklusion und die damit notwendigen Differenzierungen ist das Raumangebot nicht ausreichend. Ebenso hat auch die Karl Kisters Realschule, wie alle weiterführenden Schulen in Kleve, Flüchtlinge aufzunehmen.

Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung ( Auszug siehe Anlage) prognostiziert für die Karl Kisters Realschule durchweg eine faktische Vierzügigkeit. Allerdings ist das Gebäude nicht darauf ausgelegt und eine Erweiterung des Gebäudes kommt nicht in Betracht, da insgesamt an den städtischen Schulen genügend Schulplätze zur Verfügung stehen.

Die Zügigkeit für die Karl Kisters Realschule soll auf drei Züge beschränkt werden, wobei die Schulleitung die Möglichkeit hat, ausnahmsweise auch vier Züge aufzunehmen. Dies soll allerdings tatsächlich die Ausnahme bleiben. Über diese Ausnahme soll die Bürgermeisterin entscheiden, da dies innerhalb weniger Tage ( erfahrungsgemäß innerhalb von vier Tagen) erfolgen muss und die Einberufung des Schulausschusses aufgrund der Kurzfristigkeit nicht umzusetzen ist. Über das Ergebnis wird die Bürgermeisterin in der folgenden Ratssitzung berichten.

Die bestehende Gesamtschule wird auf fünf Züge beschränkt, damit die neu zu gründende Gesamtschule in teil-vertikaler Gliederung qualitativ und quantitativ gut starten kann. Näheres dazu siehe Drucksache zur Entwicklung der Sekundarschule vom 19.09.2016.
Sollte die Sekundarschule in horiziontaler Gliederung umgewandelt werden, so bleibt die bestehende Gesamtschule sechszügig.

Darüber hinaus soll der Ratsbeschluss vom 10.07.2013 zur Zügigkeit der weiterführenden Schulen weiterhin gelten:

Konrad-Adenauer-Gymnasium: drei Züge
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium: drei Züge

Für die Entwicklung der Sekundarschule liegt eine gesonderte Drucksache vom 19.09.2016 Nr. 499/X. vor.

Für die Aufnahme der SuS an den weiterführenden Schulen muss die Stadt Kleve 19-20 Züge bereit halten.

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Kleve hat mit Schreiben vom 11.05.2016 beantragt, die Karl Kisters Realschule ab dem Schuljahr 2017/18 auf drei Züge festzulegen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 29.09.2016
Wortbeitrag:
Städtische Oberverwaltungsrätin Wier erläutert den Inhalt der Drucksache. Mit Rechtsverordnung über ein zentrales Anmeldeverfahren für die Realschulen vom 07.01.2008 sei für die Karl-Kisters-Realschule eine 3,5-Zügigkeit festgelegt worden. Diese "halbe Zügigkeit" sei allerdings rechtlich nicht zulässig. Die Karl-Kisters-Realschule sei inzwischen in allen sechs Jahrgängen vierzügig. Mit Blick auf die Inklusion und die damit notwendigen Differenzierungen sei das Raumangebot nicht ausreichend. Ebenso habe auch die Karl-Kisters-Realschule, wie alle weiterführenden Schulen in Kleve, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Zügigkeit für die Karl-Kisters-Realschule solle daher auf drei Züge beschränkt werden, wobei der Schulleitung die Möglichkeit gegeben werden solle, ausnahmsweise auch vier Züge aufzunehmen. Dies solle allerdings tatsächlich eine Ausnahme bleiben. Die bestehende Gesamtschule solle auf fünf Züge beschränkt werden, damit die neu zu gründende Gesamtschule in teilvertikaler Gliederung qualitativ und quantitativ gut starten könne. Sollte die Sekundarschule in horizontaler Gliederung umgewandelt werden, so bleibe die bestehende Gesamtschule sechszügig. Die Dreizügigkeit des Konrad-Adenauer-Gymnasiums und des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums sollten weiterhin gelten.

StV. Rütter erklärt für die Fraktion der FDP, dass man der Vorlage nicht folgen könne. Seine Fraktion schlage für die Karl-Kisters-Realschule eine Vierzügigkeit vor. Man vertrete die Auffassung, dass sich die Schullandschaft nach dem Willen der Eltern richten solle. Gegebenenfalls müsse auch eine ergänzende Erweiterung der Schule geplant werden.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass er den Ausführungen grundsätzlich folgen könne. Aus Sicht des Gebäudemanagements stehe er jedoch vor dem Problem, dass man Raumbedarf vor Schülerzahlen plane. Erweiterungsmöglichkeiten bestünden nur auf dem vorhandenen Grundstück. Eine Erweiterung der Schule auf dem Nachbargrundstück sei ausgeschlossen. Das Gebäudemanagement setze jedoch alles um, was vorgegeben werde.

Erster Beigeordneter Haas verweist darauf, dass der Rat der Stadt Kleve lediglich über eine festgelegte Zügigkeit eine Steuerungsmöglichkeit in seiner Schulpolitik habe. Man solle daher nicht alle zwei bis drei Jahre über Zügigkeiten entscheiden.

Für Bürgermeisterin Northing ist die Entwicklung der Zügigkeit an der Karl-Kisters-Realschule nicht nachvollziehbar. Vor einem Jahr habe man bei der Festlegung der Zügigkeit dem Elternwillen Rechnung getragen. Dauerhaft sei eine Vierzügigkeit an der Karl-Kisters-Realschule unter den vorhandenen Räumlichkeiten jedoch nicht gegeben. Dies bedinge zwangsläufig zusätzliche Bautätigkeiten.

StV. Cosar verweist auf ein Schreiben der Schule, wonach von dort mitgeteilt werde, dass eine Vierzügigkeit unproblematisch sei. Sollte sich zeigen, dass eine Vierzügigkeit zu Problemen führe, könne man neu beschließen.

Frau Pieper erklärt, dass sie davon ausgegangen sei, dass alle Schulen gleich wahrgenommen würden. Wenn die Karl-Kisters-Realschule alle Räumlichkeiten ausschöpfe, stehe diese nicht für Inklusion zur Verfügung.

StV. Dr. Meyer-Wilmes unterstützt die Ausführungen der Frau Pieper. Zügigkeit an Schulen müsse verlässlich sein. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN stimme daher für eine Dreizügigkeit.

Herr Wanders teilt mit, dass derzeit alle Räume genutzt würden. Zudem beschule man eine Seiteneinsteigerklasse und unterrichte auch Kinder mit Förderbedarf. Wie lange seine Schule dies tragen könne, wisse er nicht. In diesem Schuljahr funktioniere es. Bei einer Beschränkung der Zügigkeit müsse ein Drittel der Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Von derartigen Ablehnungen seien dann auch Klever SuS betroffen.

Die Verwaltung habe nicht den Wunsch das Schulgebäude der Karl Kisters Realschule zu erweitern, so Bürgermeisterin Northing. Es spreche ihrerseits nichts dagegen, die Zügigkeit an dieser Schule auf drei Züge festzulegen und bei Bedarf einen zusätzlichen Zug aufzunehmen.

Es freue sie, so Frau Delbeck, dass der StV. Rütter auf den Elternwillen beharre. Eine Schullandschaft könne jedoch nicht immer hierauf ausgestaltet werden. Sie sei ebenfalls für eine Dreizügigkeit, um festzustellen, wie der Elternwille sich bewege.

Ausschussvorsitzende Tekath stellt fest, dass der Ratsbeschluss über eine 3,5-Zügigkeit an der Karl-Kisters-Realschule nicht richtig gewesen sei. Dies müsse korrigiert werden. Sofern Bedarf und Zügigkeiten stimmig seien, könne man sicherlich Ausnahmen zulassen. Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium habe auch vier Züge aufgenommen, obwohl es lediglich dreizügig sei. Die Zügigkeit einer Schule müsse vor dem Anmeldeverfahren geregelt sein.

StV. Gebing stellt fest, dass man an der Karl-Kisters-Realschule eine neue Situation habe und verweist nochmals auf das Schreiben der Schule, wonach eine Vierzügigkeit an der Schule kein Problem darstelle.

Bürgermeisterin Northing schlägt vor, zum nächsten Schulausschuss ein überarbeitetes Raumprogramm vorzulegen.

Für Ausschussvorsitzende Tekath bedeutet dies in der Konsequenz, dass die vorliegende Drucksache in den nächsten Schulausschuss weitergegeben werden müsse.

Als Empfehlung für den Rat solle man die Ziffer 4. und 4. a) des Beschlussvorschlages streichen, so StV. Cosar.
Schulausschuss, 26.10.2016
Wortbeitrag:
Städtische Oberverwaltungsrätin Wier erläutert den Inhalt der Drucksachen. Das Gebäudemanagement der Stadt Kleve habe den Ist-Zustand erfasst. Ergänzend hierzu habe die Firma Garbe & Lexis zum Raumbedarf für eine vierzügige Realschule Stellung genommen. Die Firma Garbe & Lexis habe dabei aber lediglich Mindeststandards im Bestand berücksichtigt. Obwohl an der Karl-Kisters-Realschule inklusiv unterrichtet werde, weise der Ist-Bestand keine Inklusionsräume aus. Für eine Vierzügigkeit benötige man sechs Inklusionsräume. Dies bedeute, dass man schon jetzt zu wenig Räume vorhalte.

StV. Rütter stellt fest, dass man bei einer Dreizügigkeit schon zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig Inklusionsräume habe. Dennoch schaffe es die Schule einen geregelten Schulbetrieb sicherzustellen.

Städtische Oberverwaltungsrätin Wier erklärt, dass die Karl-Kisters-Realschule nach eigenen Aussagen derzeit mit den vorhandenen Räumen auskomme.

Herr Wanders bestätigt diese Aussage. Man habe Nebenräume umgewandelt, um das pädagogische Konzept umsetzen zu können. Dies gelinge jedoch nur bei zielgleicher Beschulung. Bei einer zieldifferenten Beschulung reiche der Raumbedarf nicht mehr aus.

Laut beiliegender Tabelle reiche der Raumbedarf nicht aus, so StV. Lichtenberger. Die Fraktion der SPD sehe sich darin bestätigt, an ihrem Antrag auf Festlegung einer Dreizügigkeit festzuhalten. Ggf. müsse über eine Fraktionsberatung nachgedacht werden.

StV. Bay bittet Herrn Lichtenberger, von einem möglichen Antrag auf Fraktionsberatung abzusehen. Man solle bei einer Dreizügigkeit bleiben.

Bürgermeisterin Northing erklärt, dass die Karl-Kisters-Realschule vom bestehenden Raumprogramm ausgehend für eine Vierzügigkeit nicht ausgelegt sei. Sofern man eine Vierzügigkeit beschließen sollte, habe die Schule bei einem Fehlbestand an Schulräumen, Anspruch auf Bautätigkeit. Sie bitte daher eindringlich darum, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.

Beratendes Mitglied Pieper stellt fest, dass man seit Monaten um eine stabile Schullandschaft ringe. Hierzu benötige man die Dreizügigkeit der Karl-Kisters-Realschule.

Die Sekundarschule habe seit Jahren auf die Zügigkeiten hingewiesen, so StV. Dr. Meyer-Wilmes. Bei einer vierzügigen Realschule befürchte sie eine fehlende Durchmischung der Schülerlandschaft an der Sekundar- und Gesamtschule.

Die Fraktion der FDP befürworte nach wie vor die Wahlfreiheit, so StV. Rütter.

Sie sei sehr dafür, dass eine Dreizügigkeit beschlossen werde, so sachkundige Bürgerin Delbeck.

Mit der Festlegung der Zügigkeiten verfüge die Verwaltung über das einzige Steuerungselement, um auf die Entwicklung der Schullandschaft Einfluss zu nehmen, so Erster Beigeordneter Haas. Er vertrete die Auffassung, dass man pragmatisch vorgehen solle und den Schulsystemen Gelegenheit geben solle, sich zu entwickeln.

Da die Festlegung der Dreizügigkeit für die Realschule keine Sonderbehandlung sei, sondern auch andere Schulen dreizügig ausgerichtet seien, ziehe er den Antrag auf Fraktionsberatung zurück, so StV. Lichtenberger.

Ausschussvorsitzende Tekath stellt fest, dass die Realschule für eine durchgängige Vierzügigkeit nicht ausgelegt sei. Bereits in 2015 habe man die Dreizügigkeit festlegen wollen, jedoch mit Rücksicht auf den kurzfristig bevorstehenden Anmeldezeitraum davon abgesehen und dies auf das Schuljahr 2017/ 18 verschoben. Sie vertrete die Auffassung, keine neuen Baustellen aufzumachen, sondern zunächst bestehende Baumaßnahmen abzuarbeiten, denn bei einer Vierzügigkeit müsse an der Karl-Kisters- Realschule neuer Schulraum geschaffen werden.

StV. Gebing erklärt, dass die CDU dies nicht wolle. Schule und Schulkonferenz hätten aber schließlich erklärt, man könne eine Vierzügigkeit gewährleisten.

Sachkundige Bürgerin Delbeck spricht sich für eine Dreizügigkeit aus.

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, bittet Ausschussvorsitzende Tekath um Abstimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag.

1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mit 11 Ja- und 9 Nein-Stimmen, die Dreizügigkeit der Karl-Kisters-Realschule zu beschließen.
2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dass das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium dreizügig bleibt.
3. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dass das Konrad-Adenauer-Gymnasium dreizügig bleibt.

Für die Punkte 4., 4. a) und 5) des Beschlussvorschlages besteht Fraktionsberatungsbedarf.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen, dass die Karl Kisters Realschule ab dem Schuljahr 2017/2018 dreizügig wird.

Bürgermeisterin Northing lässt über den Beschlussvorschlag 2. der Drucksache abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, dass das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ab dem Schuljahr 2017/2018 dreizügig bleibt.

Bürgermeisterin Northing lässt über den Beschlussvorschlag 3. der Drucksache abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, dass das Konrad-Adenauer-Gymnasium ab dem Schuljahr 2017/2018 dreizügig bleibt.

Zu Beschlussvorschlag 4. vergewissert sich StV. Cosar, dass sich die Beschlussfassung nicht auf die Bautätigkeiten, die sich an einer sechszügigen Schule orientierten, auswirke.

Bürgermeisterin Northing bejaht dies, da die Verwaltung die Gesamtschule als sechszügige Schule plane.

Bürgermeisterin Northing lässt über den Beschlussvorschlag 4. der Drucksache abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, dass die Gesamtschule ab dem Schuljahr 2017/2018 fünfzügig wird.

Bürgermeisterin Northing erklärt, dass die Beschlussvorschläge 4a. und 5. aufgrund der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 2. "Entwicklung der Sekundarschule" entfielen.
Wortbeitrag:
Da seine Fraktion grundsätzlich eine Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule wünsche, macht StV. Gebing den Vorschlag, dass seine Fraktion einer Dreizügigkeit zustimmen könne, wenn gewährleistet werde, dass die Vierzügigkeit immer dann zugelassen werde, wenn die mögliche Realisierung durch die Schulleitung erklärt werde, wie dies für das kommende Schuljahr 2017/2018 der Fall sei.

StV. Tekath hält dem entgegen, dass eine Vierzügigkeit in den vorhandenen Räumlichkeiten nicht möglich sei und gemäß Raumprogramm die Schule bereits bei einer Dreizügigkeit an ihre Grenzen stoße. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass alle Schulen gleichmäßig ausgelastet seien. Ein dauerhaftes Zulassen von vier Zügen führe in der Konsequenz dazu, dass baulich nachgesteuert werden müsse. Alle Beteiligten seien sich einig darüber gewesen, dass eine Vierzügigkeit nur ausnahmsweise zugelassen werde, wie z.B. in diesem Schuljahr. Eine dauerhafte Vierzügigkeit könne sich zudem nachteilig auf die anderen Schulen auswirken.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass die Schulen des gemeinsamen Lernens nicht mit dem dreigliedrigen Schulsystem gleichzusetzen seien. Eine Vierzügigkeit wirke sich dabei zusätzlich negativ aus. Ihre Fraktion werde für eine Dreizügigkeit der Karl Kisters Realschule stimmen.

StV. Rütter teilt mit, dass seine Fraktion sich dafür ausspreche, dass die Karl Kisters Realschule durch eine Vierzügigkeit der Nachfrage nachkommen solle. Die Stadt solle ein Angebot schaffen, das eine freie Entscheidung für eine Schulform möglich mache. Seine Fraktion sei dagegen, Schüler in eine bestimmte Schulform zu pressen und die Nachfrage durch Verknappungen zu generieren. Sie könne sich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen. Bei einer dauerhaft starken Nachfrage für die Karl Kisters Realschule müsse aber langfristig über eine bauliche Erweiterung nachgedacht werden. Er beantragt geheime Abstimmung.

StV. Cosar räumt ein, dass die Karl Kisters Realschule dreizügig sei. Wenn aber die Schulkonferenz, das Lehrerkollegium sowie die Eltern es durch großes Engagement möglich machten, bei ausreichend Anmeldungen eine vierte Klasse zu gründen, sollte diesem auch gefolgt werden. Natürlich stünden die anderen Schulen in einer Konkurrenz. Der Schule sollte eine Vierzügigkeit nicht verwehrt werden, wenn die Anmeldezahlen stimmten und die Schule erkläre, dass die Gründung einer vierten Klasse möglich sei. Er halte dieses Engagement der Schule für anerkennenswert.

StV. Bay hält dem entgegen, dass es zwei gleichberechtigt nebeneinander existierende Schulsysteme gebe, das klassische System und das System des längeren gemeinsamen Lernens. Beide Systeme müssten die gleiche Förderung erfahren. Eltern und Lehrer benötigten Planungssicherheit. Diese könne nur bei Festlegung der Zügigkeiten gewährleistet werden. Auch er spricht sich für eine Dreizügigkeit der Karl Kisters Realschule aus.



Die Sitzung wird um 18.15 Uhr unterbrochen. Fortsetzung um 18.40 Uhr.



StV. Tekath macht noch einmal deutlich, dass das Schulgebäude für eine Vierzügigkeit zu klein sei. Der Schulträger müsse sicherstellen, dass für die Festlegung von Zügigkeiten auch ausreichend Räume vorhanden seien. Die Karl Kisters Realschule sei die einzige Schule, für die keine Zügigkeit festgelegt sei, da es die seinerzeit beschlossene 3,5 Zügigkeit nicht gebe. Sie appelliert daran, eine Dreizügigkeit für die Karl Kisters Realschule zu beschließen. Sie habe aber keine Bedenken, wenn eine Flexibilität dahingehend bestehen bleibe, dass ausnahmsweise die Vierzügigkeit zugelassen werde. So werde es jetzt bereits praktiziert und sei bislang nie in Frage gestellt worden.

StV. Bay spricht sich noch einmal für eine klare Entscheidung aus. Er wolle nicht über die Dreizügigkeit abstimmen, wenn es am Ende, wenn der Bedarf vorhanden sei, doch eine Vierzügigkeit gebe.

Erster Beigeordneter Haas unterbreitet einen Kompromissvorschlag dahingehend, dass die Karl Kisters Realschule dreizügig beschlossen werde. Wie in der Vergangenheit bereits auf pragmatische Weise praktiziert, solle im Einzelfall sowohl für die Gymnasien als auch für die Realschule eine Ausnahme zugelassen werden. Dadurch würden die Rahmenbedingungen klar definiert, eine möglicherweise erforderliche Flexibilität werde aber gewahrt.

StV. Schoofs hält der bisherigen Diskussion entgegen, dass angeblich über eine Dreizügigkeit der Karl Kisters Realschule entschieden werde, alle Beteiligten aber eine Vierzügigkeit zulassen würden. Vor dem Hintergrund des bekundeten Elternwillens und dem aktuellen Ergebnis von Garbe, der für die Karl Kisters Realschule künftig dauerhaft eine Vierzügigkeit sehe, finde er es falsch, wenn die Dreizügigkeit beschlossen, gleichzeitig aber jedes Jahr die Vierzügigkeit als Ausnahme zugelassen werde. Er spricht sich für eine klare Entscheidung aus, die in der Öffentlichkeit auch vertreten werden müsse.

Bürgermeisterin Northing weist darauf hin, dass die Ausführungen in der Drucksache als Kompromissvorschlag zu verstehen seien, durch den sowohl dem Begehren nach einer Drei- und einer Vierzügigkeit nachgekommen werden solle. Wenn sie sich aber entscheiden müsse, stimme sie für eine Dreizügigkeit.

StV. Tekath hält den Ausführungen ihrer Vorredner entgegen, dass die Flexibilität auch dann benötigt werde, wenn die Situation eintrete, dass mehr Kinder vorhanden seien, als die Schulen grundsätzlich aufgrund ihrer Zügigkeiten aufnehmen könnten. Sie spricht sich auch dagegen aus, jedes Jahr eine Ausnahme zuzulassen.

StV. Rütter äußert, dass seine Fraktion bereit sei, auch regelmäßig über die Zügigkeiten zu entscheiden. Sie spreche sich für ein atmendes, kein starres System aus, damit eine Anpassung an sich verändernde Situationen möglich sei. Die Zügigkeiten sollten grundsätzlich für alle Schulen festgelegt werden, aber Anpassungen möglich bleiben. Für das kommende Schuljahr könne seine Fraktion einer Vierzügigkeit für die Karl Kisters Realschule zustimmen.

Bürgermeisterin Northing macht deutlich, dass die Eltern, aber auch die Schule selbst einen Anspruch auf Planungssicherheit hätten. Mit Blick auf den unter Tagesordnungspunkt 2. gefassten Beschluss werde das integrierte Schulsystem geschwächt, wenn für die Karl Kisters Realschule eine Vierzügigkeit beschlossen werde.

Aufgrund von Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Antrag der CDU-Fraktion stellt StV. Gebing klar, dass die CDU-Fraktion für das Schuljahr 2017/2018 die Festlegung der Vierzügigkeit der Karl Kisters Realschule beantrage.

Da dieser Antrag der weitergehende Antrag ist, lässt Bürgermeisterin Northing zunächst über diesen Antrag abstimmen. Es ist geheime Abstimmung beantragt. Sie erklärt, dass bei Zustimmung zu diesem Antrag mit Ja, bei Ablehnung mit Nein und andernfalls mit Enthaltung abzustimmen sei.

Als Stimmzähler werden StV. Hiob und StV. Stefan Welberts benannt.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Antrag der CDU-Fraktion, für das Schuljahr 2017/2018 die Vierzügigkeit für die Karl-Kisters Realschule festzulegen, mehrheitlich bei 19 Ja- und 24 Nein-Stimmen ab.

Da als nächstes über den Beschlussvorschlag 1. unter Berücksichtigung der Ausführungen zu möglichen Ausnahmen in der Sachverhaltsschilderung abzustimmen sein wird, möchte StV. Schmidt von der Bürgermeisterin wissen, ob sie überhaupt in Erwägung ziehen werde, eine Vierzügigkeit zuzulassen.

Bürgermeisterin Northing antwortet, dass sie eine Vierzügigkeit in Erwägung ziehe, wenn aufgrund der Anmeldezahlen darüber nachzudenken sein werde. Aufgrund der gegebenen räumlichen Voraussetzungen sehe sie allerdings keine Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung und damit eine Vierzügigkeit im kommenden Schuljahr 2017/2018 zuzulassen. Sie schließe aber nicht aus, dass bei künftiger Dreizügigkeit und einer damit einhergehenden sinkenden Schülerzahl beizeiten wieder eine Vierzügigkeit als Ausnahme zugelassen werden könne, falls das Raumprogramm dieses zulasse.

Nach einer Diskussion darüber, wer letztlich über die Ausnahmegenehmigung für eine Vierzügigkeit entscheiden solle, fasst Bürgermeisterin Northing zusammen, dass zwei Anträge vorlägen: Die Karl Kisters Realschule wird dreizügig, Ausnahmegenehmigungen erteilt die Bürgermeisterin, gemäß Drucksache und die Karl Kisters Realschule wird dreizügig, Ausnahmegenehmigungen werden per Dringlichkeitsbeschluss erteilt, gemäß Antrag der CDU-Fraktion. Da der Antrag der CDU-Fraktion der weitergehende ist, lässt sie über diesen Antrag zuerst abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Antrag der CDU-Fraktion, die Karl Kisters Realschule wird dreizügig, Ausnahmegenehmigungen werden per Dringlichkeitsbeschluss erteilt, mehrheitlich bei 16 Ja-, 25 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen ab.

Bürgermeisterin Northing lässt dann über den Beschlussvorschlag 1. der Drucksache abstimmen.

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